Wenn in der Beschreibung steht 6-8 Personen, dann können im Haus 6-8 Personen wohnen. Nicht 9! Und auch nicht 10, wenn die auf der Luftmatratze üernachten.
Ich vermute - denn Sie schreiben darüber nichts - Sie haben gebucht und im Nachgang gesagt, sie wären nun doch 9 Personen und dies ohne mit dem Vermieter vorab zu besprechen.
Die Wortwahl in seiner Anzeige ist nicht gesetzlich geschützt und was A sagt ist nicht wichtig sondern was B versteht. Ergo: er wird die Anzeige offeriert haben mit den Worten "ideal für 6-8 Personen".
Heißt: max. 8 Personen. Keine Kinder auf Luftmatratzen oder in der Besucherritze.
Kennen Sie die Ausstattung des Hauses? An einen Tisch gehen oft 8 Stühle. Selten 9 - um nur eines der nun nachfolgenden Probleme zu nennen. Will sagen: es geht nicht nur um den Schlafplatz. Es geht auch um die Ausstattung des Hauses. Und zudem kostet jede Personen im Ferienhaus den Vermieter: Wasser und nicht zuletzt die Abnutzung. All das muss der Vermieter bedenken.
Sie schreiben nun nicht, wie es dazu kam. Wir können hier nur interpretieren. Aber wenn Sie ohne die Angabe der 9 Personen gebucht haben und der Vermieter davon erst im Nachgang erfahren hat, dann liegen die Stornogründe klar auf Ihrer Seite. Hinweis: diese Stornogebühr fällt jedoch nur dann an, wenn der Vermieter die Fewo in der von Ihnen gebuchten Zeit nicht wieder neu belegen kann.