Wenn in der Beschreibung steht 6-8 Personen, dann können im Haus 6-8 Personen wohnen. Nicht 9! Und auch nicht 10, wenn die auf der Luftmatratze üernachten.

Ich vermute - denn Sie schreiben darüber nichts - Sie haben gebucht und im Nachgang gesagt, sie wären nun doch 9 Personen und dies ohne mit dem Vermieter vorab zu besprechen.

Die Wortwahl in seiner Anzeige ist nicht gesetzlich geschützt und was A sagt ist nicht wichtig sondern was B versteht. Ergo: er wird die Anzeige offeriert haben mit den Worten "ideal für 6-8 Personen".

Heißt: max. 8 Personen. Keine Kinder auf Luftmatratzen oder in der Besucherritze.

Kennen Sie die Ausstattung des Hauses? An einen Tisch gehen oft 8 Stühle. Selten 9 - um nur eines der nun nachfolgenden Probleme zu nennen. Will sagen: es geht nicht nur um den Schlafplatz. Es geht auch um die Ausstattung des Hauses. Und zudem kostet jede Personen im Ferienhaus den Vermieter: Wasser und nicht zuletzt die Abnutzung. All das muss der Vermieter bedenken.

Sie schreiben nun nicht, wie es dazu kam. Wir können hier nur interpretieren. Aber wenn Sie ohne die Angabe der 9 Personen gebucht haben und der Vermieter davon erst im Nachgang erfahren hat, dann liegen die Stornogründe klar auf Ihrer Seite. Hinweis: diese Stornogebühr fällt jedoch nur dann an, wenn der Vermieter die Fewo in der von Ihnen gebuchten Zeit nicht wieder neu belegen kann.


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Das muss der Vermieter vorab definitiv wissen. Eigentlich hätte er auch selbst drauf kommen können. Bei nur einer gebuchten Nacht. Für Kurzzeitbuchungen stehen nämlich die Vermieterkollegen mit Hotels und Pensionen zur Verfügung. Ein Gutes hat es: der Vermieter lernt dazu. Der wird nie wieder für eine Nacht bedenkenlos vermieten.

Haben Sie die Anzahl der anreisenden Gäste beim Vermieter angegeben? Was ist, wenn Schäden auftreten? Schäden an gemieteten Sachen (ergo: auch die Ferienwohnung) sind über die Privathaftpflicht ausgeschlossen! Es sei denn, sie sind explizit eingeschlossen.

Eine Party in einer Ferienwohnung zu feiern geht definitiv über den bestimmungsgemäßen Gebraucht hinaus. Es ist ja kein Partykeller. Und es ist bestimmt nicht Sache des Vermieters, im Mietvertrag zu schreiben, dass keine Party stattfinden darf. Man darf ja auch kein Schwimmbecken aufstellen, nur weil es nicht im Mietvertrag steht.

Würde die Party in meiner Fewo gefeiert, wäre die Party ganz schnell zu Ende.


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Das wird deshalb schwierig sein, weil in Deutschland schon seit Jahrzehnten das Bauen an Seen aus naturschutzrechtlichen Gründen verboten ist. Und jene, die älter sind, stehen wahrscheinlich wegen der knappen Ausstattung nicht zur Vermietung zur Verfügung. Zudem hat man früher für 2-3 Bewohner gebaut und nicht für 10 Personen, die Urlaub machen wollen. Da gehen ganz einfach die Ansprüche damals und heute auseinander.

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Hier sind Laken (Molton-Auflage, Nässeschutz evtl. zusätzlich) und ein Kopfkissen- sowie ein Bettbezug mitzubringen. Du kannst ggf. noch erfragen, ob es sich um einere 90er Matratze oder um ein anderes Format handelt.

Kopfkissen und die Zudecke sind bei sowas IMMER vorhanden!

In einem Resort sind dann auch immer Hand- und Duschtücher mitzubringen. Jedenfalls ist es im Center-Parc so.

Oder Du kannst die Sachen gegen Aufgeld ausleihen. Das kannst Du individuell vereinbaren.

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Diese Seite präsentiert lediglich Vermieter, die sich dort mit ihren Ferienobjekten eintragen, um zu werben. Die Seriösität des Vermieters kannst Du anhand der Seite von Traum-Ferienwohnungen leider nicht bewerten. Du musst da schon direkt Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen, um zu wissen, ob er seriös ist. Wenn ein Vermieter aus dem Ausland nur über E-Mail mit Dir kommuniziert und auch der Mietvertrag nur über das Internet kommt, zudem sämtliche Kosten vor Anreise beglichen werden müssen, da sollte sich das Bauchgefühl melden und man sollte die Finger von lassen.


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Der Vertrag ist schon bei Bestellung geschlossen. Egal ob mündlich, schriftlich - per Brief, Mietvertrag oder Email. Du hast hoffentlich die Anschrift? Dann schreibe eine Rechnung. Vielleicht warten sie ja darauf! Erst wenn diese nicht beglichen wird, schreibst du eine Mahnung. Wird diese nicht beglichen, schreibst du die 2. Mahnung mit einer Frist. Wird die nicht bezahlt, gehst du sofort (und ohne Anwalt - denn das kostet nur zusätzlich und bewegen werden sie sich auch mit einer Androhung nicht schneller!!) zum Mahnbescheid über. Wie du den beantragst, kannst du wunderbar im Internet nachlesen. (Das bedarf hier keiner weiteren Frage mit Antworten von Laien.) Wenn sie dann den 1. Mahnbescheid widersprechen, gehst du zu Mahnbescheid 2 über. Diesen Mahnbescheid mußt du begründen. Ausführlich. Aber das kannst du ja. Von daher wird spätestens Mahnbescheid 2 sie zur Zahlung bewegen. Denn tun sie das nicht, kannst du daraus vollstrecken. Dazu befragst du dann einen Gerichtsvollzieher. Bei kurzfristien Buchungen zahlen Gäste bei mir bar. Sofort bei Schlüsselübergabe. Auch Gäste mit Mietvertrag zahlen spätestens am Anreisetag die Fewo. Egal ob sie 5 Nächte oder 14 Nächte gebucht haben. Bei mir zahlt niemand im Nachhinein. Weil: das bringt immer Diskussionen um die eventuell vorher abgereisten und nicht abgewohnten Tage. Seitdem ich das so halte, hatte ich keine Diskussionen mehr.

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Das ist jetzt natürlich ärgerlich.

Die Annahme, dass der Vermieter den Vertrag ebenso erfüllen muss wie der Ferienmieter ist eine Auslegung in Deutschland - an die sich hier Gott sei Dank auch fast immer gehalten wird. In anderen Ländern ist es durchaus Sitte, einer Familie, die eine Woche gebucht hat, auch mal vorher abzusagen, weil sich plötzlich Gäste gefunden haben, die das Objekt 3 Wochen am Stück buchen.

Es ist natürlich nicht in Ordnung, dass Novasol (wäre es jetzt nicht die große Firma, würde man gleich wieder Betrug wittern und rufen!) so kurz vorher absagt, denn bereits länger sollte bekannt sein, dass das Haus nicht vermietbar ist. Aber Novasol beitet für andere Leute die Häuser lediglich an u. wenn die nicht Bescheid bekommen vom Eigentümer - wen will man aus der Ferne haftbar machen?

Ich würde Novasol um die Rückzahlung bitten (so dir denn das neu angebotete Haus nicht gefällt) und woanders suchen. Was so kurz vor der Abreise mehr als schwierig sein wird.

Andernfalls bleibt dir nur, in den sauren Apfel zu beißen und das Quartier (wenn auch mit minderer Ausstattung) zu beziehen.

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Schau mal auf www.Ferienhaus-Oderbruch.de und hier: das Ferienhaus "Am See".

Ruhig am Waldrand. Wenige Schritte zum Badesee. Hohe Hecken drumherum. Ruhe u. Ausspannen garantiert.

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Nein, "verarscht" wurde ich dort nicht - warum auch?

Es gibt zwei Möglichkeiten dort zu inserieren: einmal per Backlink - dann bist du aber jew. im hinteren Bereich und mit Werbung auf deiner Seite gelistet oder per Rechnung. Dann schiebt sich deine Seite immer mal wieder nach oben.

Ob du erfolgreich bist oder nicht, kommt auf dein Angebot und die Lage und die Lage und die Lage an.

Ich bin dort sowohl mit bezahlter als auch kostenfreier Listung mit meinem zweiten Objekt angemeldet. Da ich mehrfach auch woanders und in Printmedien inseriere, kann ich nicht sagen, ob ich an 365 Nächten im Jahr vermietet hätte - was aber auch utopisch ist.

Der reale Vermietungsbereich bei Ferienwohnungen und Häusern liegt bei 20 % im Jahr. Sprich 20 % von 365 Tagen sind belegt und das ist auch nur der Durchschnitt. Andere schaffen 50 % und wieder andere nur 15%.

Es kommt immer auf DEIN Angebot an und wie du dich präsentierst und deine Gäste pflegst.

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