Kannst du mir mal die technischen Daten im kurzen Umfang angeben? Vielleicht kauf ich den ja.
und wenn keine cd dabei war? muss man dann eine sicherheitskopie des bestehenden betriebssystems machen?
Im günstigsten Fall 7 Monate!Arme Socke! Hoffe Du bist die schnell los!
werden zwei (nicht drei) Monatsmieten nicht gezahlt kann fristlos gekündigt werden; gleichzeitig Räumungsklage einreichen; weiterer zeitlicher Verlauf ist von Gericht zu Gericht verschieden; manchmal gehts schnell, manchmal dauerts länger; liegt Räumungsurteil vor, dann Gerichtsvollzieher mit Räumung beauftragen; Gerichtsvollzieher mahnt nicht mehr und schaut auch nicht nach ob was pfändbars zu holen ist; das hat mit der Räumung nichts zu tun;
kann man als mieter durch einspruch/widerspruch/revision sowas in die länge ziehen?
Guppy194 am 5. August 2009 11:30 Räumungsurteile sind vorläufig vollstreckbar; der/die Beklagte kann zwar Rechtsmittel einlegen; man kann aber trotzdem vollstrecken; der Schuldner müßte dann gesondert die Einstellung der zwangsvollstreckung beantragen; hab ich aber noch nie erlebt; regelmäßig kommen die Schuldner nicht zur Verhandlung und es ergeht ein Versäumnisurteil.
Ja,kann er!Insbesondere wenn Kinder im Spiel sind können solche tollen Mieter eine Zwangsräumung in die Länge ziehen.
Ich habe gestern einen Bericht über säumige Mieter gesehen: Da war schonmal von 15 Monaten die Rede...Ob die nun gleich von Anfang an die herte Schiene gefahren sind, weiß ich nicht, aber du kannst davon ausgehen, dass die Rechte der VERMIETER in Dtl. nicht allzu groß sind und man schonmal ein Jahr diese Schmarotzer dulden muss, eh sich was rührt...
ne Bekannte von mir war da mal sehr entschlussfreudig. Als die Kaution aufgebraucht war und der Typ nicht in der Wohnung war hat sie seinen Kram in einer Garage untergestellt und die Schlösser ausgetauscht. Der hat sich nicht wieder reingetraut...
frauke1982 am 5. August 2009 11:15 Das ist rechtlich aber (leider) nicht in Ordnung.
ich weiss, aber wo kein Kläger da kein Richter. Der Typ war ein Schwein, hat 3 Mon. in unserer WG gewohnt und seine Viecher haben den ganzen Teppichboden vollgeköttelt. Die Bude musste danach voll renoviert werden.
Sofort nach Ausbleiben der Mietzahlungen sollte mal nachgefragt werden. Bei Nichtzahlung von 3 MM, zum Gericht und Antrag auf Räumungsklage stellen. Wie lange es dann dauert, bis der Mieter draußen ich, hängt von vielen Faktoren ab. Lass Dich am besten von einem Anwalt oder bei Gericht beraten
Puh, das kann ewig dauern. Muss ja über einen Gerichtsvollzieher laufen. Der mahnt erst ein paar mal an und schaut dann ob es in der Wohnung etwas zu holen gibt. Dann wird notfalls Zwangsgeräumt
monja1995 am 5. August 2009 11:13 Der Gerichtsvollzieher mahnt nicht an, der steht irgendwann ohne Anmeldung auf der Matte. Allerdings braucht der einen Auftrag des Vermieters, oder vom Gericht
Guppy194 am 5. August 2009 11:19 vom Gericht bekommt er keinen Auftrag; in Zivilsachen wird nur das gemacht was der Antragsteller beantragt; der Gerichtsvollzieher teilt einen Räumungstermin mit und fertig.
Da ein Arbeitnehmer nur Urlaub an den Tagen nehmen muss, an denen er zum Dienst geplant war, müssen diese Zeiten so berechnet werden, als hätte er normal arbeiten müssen. War er nicht mit Urlaub, sondern mit frei geplant, so werden diese Tage nicht berechnet. Einem Arbeitnehmer dürfen durch Krankheitsbedingte Ausfälle keinerlei Nachteile entstehen, was das Arbeitszeitkonto angeht. Wäre der Arbeitnehmer in Urlaub gegangen, wären diese Tage voll berechnet worden. So verhält es sich auch im Krankheitsfall. In der zweiten Wochen wäre also der Urlaub mit den regulären Stunden berechnet worden und die darauffolgenden Arbeitstage. Der Mitarbeiter hat somit ein Plus auf seinem Arbeitszeitkonto erreicht.Der Urlaubsanspruch besteht somit auch noch, da er nicht genommen werden konnte.
monja1995 am 31. Juli 2009 19:00 Super erklärt - DH
Der Chef muß die Krankentage ganz normal weiterbezahlen. Das heißt, dem AN darf wegen der Krankmeldung kein Verlust entstehen, sein Gehalt muss ganz normal weiterlaufen.
Der Arbeitnehmer darf seinen Urlaub sogar nachholen, da er ja im Urlaub krank geschrieben war.
Über das "nachholen" des urlaubs gibt es auch keine Diskussionen.