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Antworten von Kikyleinschen Gute Antworten


arbeitsvertrag aufheben

Kikyleinschen
beantwortet von Kikyleinschen am 8. Juli 2009 18:38
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Hallo, bist du in diesem Fall der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

Ich gehe mal davon aus, dass du der Arbeitnehmer bist... Also..

Wenn du dieses Schreiben für ein Amt brauchst, würde ich an deiner Stelle den "Arbeitgeber" bitten dir zu bestätigen, dass der Arbeitsvertrag nicht zustande gekommen ist. Also denke ich, reicht eine reine Bestätigung.

z. B.

Bitte bestätigen Sie mir, dass der am (z.B.) 24.06.2009 zum 25.06.2009 geschlossene Arbeitsvertrag - zwischen (mir) XY und der Firma NM - nicht zustande gekommen ist.

Ich hoffe das war die Antwort die du haben wolltest.

Wenn du das Schreiben für was ganz anderes benötigst oder Fragen hast, dann schreib einfach nochmal.


Urlaubsentgelt-/Feiertagsansprüche sind bereits im Stundenlohn enthalten - ist so was zulässig???

Kikyleinschen
beantwortet von Kikyleinschen am 30. Juni 2009 23:52
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Hallo..

also übersetzt steht dort... dass Urlaubsgeld sowie Feiertage nicht bezahlt werden, da die Bezahlung schon im Stundenlohn enthalten ist.

Dies ist jedoch nicht zulässig, weil jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub hat, egal ob er auf 400 EUR Basis oder in Vollzeitbeschäftigt ist.

Ich hoffe, dass das die Antwort zu deiner Frage ist, falls nicht schreib mir einfach noch mal..

Kommentar von 65b7275eba741c0f35446512a02976bdsmallretrofrage am 30. Juni 2009 23:54

aber woraus begründet sich die Unzulässigkeit solch einer Klausel?

Kommentar von 65b7275eba741c0f35446512a02976bdsmallretrofrage am 1. Juli 2009 00:04

wer sagt mir denn, dass ich als Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Urlaubsgeld habe. Wie lautet z.B. ein Paragraph o. Ä. dazu?

Kommentar von 6ba2d9d081acf1e9682e85b3f451af72smallKikyleinschen am 5. Juli 2009 23:10

Ich fasse die beiden Fragen mal zusammen..

(Wie schon gesagt, alles im Lohn/ Gehalt zusammenfassen gilt nicht und ist unzulässig)

Wieso es unzulässig ist.. Jeder hat in einem Arbeitsverhältnis Anspruch auf die Bezahlung der Feiertage. (Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG § 2) Außer du hast vor oder nach einem Feiertag unentschuldigt am Arbeitsplatz gefehlt, dann muss der Arbeitgeber dir diesen nicht zahlen..

Urlaubsgeld muss generell nicht gezahlt werden es hängt davon ab, was in deinem Arbeitsbertrag steht bzw. was im Traifvertrag steht. Diesen solltest du dir mal raus suchen und dort nochmal nachschauen..

Es ist halt die Frage, ob du dort bleiben oder gehen willst. Denn wenn du solche Ansprüche stellst, kann es sein, dass der Arbeitgeber kurzen Prozess macht und dir die Kündigung in die Hand drückt.. :(

Wenn du noch Fragen hast, frag einfach..



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