Diese Liste enthält alle Antworten von Kessko, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Wie alt bist du? Kommt immer auf das Alter an. Lass dir nicht alles gefallen, ja?

So einfach wird das wohl nicht gehen. Das Jugendamt wird alles erst prüfen und wenn der Verdacht gerechtfertigt ist, wird deinem Vater der Kleine weggenommen. Ob er in eine Pflegefamilie kommt oder ob er zu deiner Schwester kommt, das entscheidet dann das Jugendamt. Ich wünsche euch aber viel viel Glück, das alles gut wird!
falsch- entscheidet nicht das Jugendamt
Kessko am 19. Dezember 2009 20:34 Meistens schon!

Freundlich sein, zuhören, wenn man dir was sagt. Bei Problemen solltest du nachfragen, Leute bedienen von rechts, du solltest darauf achten das du sauber kommst und nicht nach Schweiß riechst.

aus Erfahrung!!
Kessko am 11. Dezember 2009 21:19 Dankeschön!

Wenn ihr bei Eurer Version bleibt und ihn wirklich niemand gesehen hat und es wirklich keine Beweise gibt, daß er der Fahrer ist, dann wird ihm nicht viel passieren. Wünsche Euch viel Glück bei der Verhandlung!!

Das kenne ich war bei meinem Sohn so ähnlich! Er bekam 3 Monatsgehälter Strafe und 10 Monate Führerscheinsperre. Die Jugendlichen machen schon mal einen Fehler. Daraus lernen sie nur. Die Geldstrafe tut nicht so weh, aber das sie nicht fahren dürfen, das schon! Aber aus Schaden wird man klug!
Danke für Deine gute und ehrliche Antwort! Du hast mir sehr damit geholfen. Du schmarrst wenigstens nicht so dumm rum wie manch andere und du hast mir wenigstens mal geschrieben was es bei so einer Straftat geben könnte! DH !!
gargamel111 am 18. Februar 2009 10:56 Finde ich nett, dass Du das "schmarren" nennst, was immer das sein soll? Im Grunde steht hier nichts anderes als bei den meisten anderen anderen Antworten. Welche Strafe es geben kann, weiß eh keiner, weil der Bemessungsspielraum sehr groß ist. Von .. bis eben. Kommt viel auf den Richter an und die Umstände. Vielleicht sagt Dir der Herr Schill aus Hamburg noch was. Falsch ist übrigens, dass es von Land zu Land verschieden ist. Das sind Bundesgesetze. Es ist verschieden von Fall zu Fall.
Schmarren ist dumm daherreden oder wichtig daherreden und doch nichts wissen und ein Geschmarr ist ein dummes Gerede.
gargamel111 am 18. Februar 2009 13:16 Schön, dass Du Dich da auskennst. Na ja, und ansonsten willst Du ja eh nur Antworten hören, die Dir passen. Der Rest interessiert Dich nicht.
Kessko am 18. Februar 2009 15:24 Ich sag Dir mal was, was EugenSus schreibt ist schon richtig. Er wird nach dem jugendstrafgesetz bestraft und das ist nicht so hart. Außerdem scheint der junge kein Verbrecher zu sein, der immer nur straffällig ist. Er hat einen Fehler gemacht, den er bereut und es kommt bestimmt nie mehr vor. und Wiederholungstäter werden hart bestraft und keine, die das erste mal einen FEHLER gemacht haben! Ich hoffe du machst mal einen Fehler und wirst gleich hart bestraft dafür!
gargamel111 am 18. Februar 2009 16:07 Liest Du eigentlich die Postings, auf die Du antwortest? Keiner hat gesagt, dass er ein Verbrecher ist. Ob er es bereut und es nie wieder vorkommt, kannst Du gar nicht wissen. Und wie groß der FEHLER war, das wird der Richter entscheiden.
Doch, das weiß ich, daß er sowas nie wieder macht! Klar entscheidet es der Richter. Ich habe halt gedacht von Euch in GF hat jemand sowas schonmal erlebt und kann mir das Strafmaß so ungefähr sagen.

Bei uns gibts einen Tierheimflohmarkt. Da kommen dann viel Leute ins Tierheim und die werden etliche Tiere los. Aber auch Sachen werden zugunsten des Tierheims verkauft, so alter Trödel halt.

Du kannst zum Augenarzt gehen, wenn du eine Überweisung hast, ohne die 10 Euro zu bezahlen. Wenn du keine hast, mußt du 10 Euro zahlen. Wenn du die Überweisung nachreichst, kriegst du die 10 Euro wieder.

So was kann doch gar nicht wahr sein. Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich die Frau beobachten und wenn sie mit dem Hund gassi geht, dann würde ich mir den Hund einfach zurückholen. Schließlich gehört er dir! Ich würde es auch, wenn es nötig ist, mit Gewalt machen. Ich will dir nicht raten, die Frau zu schlagen, aber ich würde ihr den Hund entreißen. Wenn es um mein Tier ginge, würde ich alles tun um es zurückzubekommen.
So eifach,es es leider nicht.Recht haben,und bekomen sind zwei verschidene Delikte.Ich muss leider nur abwarten,ich kann nichts tun,es ist wirklich schlim.Es würde mir versprochen,von eine Polizistin,sich drum zukumern.Bloß wie lange se dauert kann es keiner sagen.
Fast klar, dass hier "hilfreichste Antwort" ausgewählt wird.
Ich gebe trotzdem das zu bedenken, was ich in meiner Antwort geschrieben habe.
Kessko am 7. Dezember 2009 13:19 Wenn jemand mir, was mir gehört nicht zurückgibt, dann hole ich es mir!!!!

Wir machen immer Hasenbraten mit Blaukraut und Klösen und Abends gibt es immer Blaugesottene Bratwürste mit Zwiebel und Brötchen und ein typisches Essen für Heiligabend sind Würstchen mit Kartoffelsalat! Ich denke Gans ist auf Platz 1 und die Würstchen mit Kartoffelsalat auf Platz 2!
Kessko am 8. Dezember 2009 10:49 Mir ist noch eingefallen, das der Karpfen auch noch ein typisches Weihnachtsessen ist.
aber Eltern können sich auch nicht alles gefallen lassen.