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Antworten auf Fragen von Kealopian

Verderblichkeit von Pflanzensamen

beantwortet von pecudis am 12. Juni 2009 18:15
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Kommt darauf an, was das für Samen sind. Manche halten locker 10 Jahre, manche nur ein Jahr, die meisten brauchen bestimmte Temperaturen und Tageslichtlängen zum Keimen und Wachsen, manche keimen sofort, andere erst nach einer Frost- oder Kälteperiode - - Samen sind alle völlig unterschiedlich, kann man pauschal gar nichts zu sagen.



Verderblichkeit von Pflanzensamen

beantwortet von CrazyDaisy am 12. Juni 2009 18:11
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Wenn sie trocken sind und somit nicht gammeln, halten sich Samen locker zwei Jahre. Aber eine Keimgarantie gibt es natürlich nicht. Eine Papiertüte wäre m. E. besser als Plastik, in Plastik schimmelt Samen so leicht.



Lärmschutzbestimmungen für Musikschulen

beantwortet von Obelhicks am 7. Oktober 2008 18:44
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ach ja...frag doch mal das gewerbeaufsichtamt, ob das gewerbe ohne auflage genehmigt wurde. oder ob es überhaupt gemeldet ist.

Kommentar von Kealopian am 7. Oktober 2008 18:57

"da hat sich so schnell keiner zum antworten gemeldet."??? Eine Stunde ist doch ne feine Antwortzeit. So, folgendes: Ersteres wußte ich bereits, hatte jedoch Sorge, dass eine versuchte Mietminderung eher den Makler dazu antreiben würde, mir zu kündigen - vor allem, da ich ja schon seit einem Jahr hier wohne und gehört hatte, man müsste so etwas nach zwei Wochen spätestens beanstandet haben, oder man verliert den Anspruch auf Mietminderung. Da sie allerdings nun ja lauter sind, als jemals zuvor, gilt ja vielleicht eine neue Frist. Ich versuche es mal. Antwort zwei und drei hingegen (gerwerblicher Immissionsschutz und Gewerbeaufsichtsamt) sind insofern klasse, da ich bei meinen Recherchen garnicht auf diese Möglichkeiten gestoßen bin. Ich werde mich gleich morgen bei den genannten Behörden (bzw. ihren niedersächsischen Töchtern) melden und hoffe einfach bis dahin die Axt im Schrank lassen zu können. Vielen Dank für die Hilfe.

Kommentar von Obelhicks am 7. Oktober 2008 21:56

normalerweise gibt es in den ersten 15 minuten so um die 10 antworten. leider obliegt es dem fragesteller die quallität derselben zu sondieren.

nach der neufassung des 635 BGB sieht die sache mit der verjährung bzw. verwirkung anders aus. allerdings kann ich deinen zeilen nicht entnehmen, daß du den mangel beim vermieter angezeigt hättest. damit kommt eine rückwirkende mietminderung - wenn überhaupt - allenfalls für 6 monate in betracht. dann sollte aber für diese zeit zumindest auch ein protokoll bestehen.

Kommentar von Kealopian am 9. Oktober 2008 09:31

Habe nun das Gewerbeaufsichtsamt angerufen und erst einmal erfahren, dass ich das Gewerbeamt für derartige Informationen anrufen soll. Das habe ich getan und erfahren, dass ich nicht berechtigt bin, Informationen über das Gewerbe zu erhalten. Wann ich berechtigt bin, Informationen über ein Gewerbe zu erhalten, konnte mir der Gewerbebeamte auch nicht mitteilen - im selben Haus zu leben reicht allerdings nicht. Ich klingel nochmal die Ordnungsämter durch.

Kommentar von Obelhicks am 9. Oktober 2008 10:14

in manchen orten sind die behörden halt noch hinter dem mond.... viel erfolg.



Lärmschutzbestimmungen für Musikschulen

beantwortet von Obelhicks am 7. Oktober 2008 18:40
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da hat sich so schnell keiner zum antworten gemeldet. ist auch verzwickt von hier zu helfen. ich versuch es einmal:

da du im ungestörten genuß der mietsache gehindert bist, würde ich schriftlich den vermieter benachrichtigen und eine mietminderung ankündigen. damit dreht der sich erst mal mit ein.

die zeiten sind nicht vertretbar. bis 20.00 uhr ist spät genug. frag doch mal beim ordnungsamt nach.

wäre es in bonn, so würde ich die untere umweltbehörde (gewerblicher immissionsschutz) einschalten. dort gibt es auch ein ordnungstelefon. wenn du nicht weiterkommst können die dir vielleicht einen tip für deine gemeinde geben: 0228 77 33 33



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