Da Deutschland ein Bundesstaat ist, muss die Gesetzgebung zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt werden.

Grundsätzlich haben die Bundesländer das Recht der Gesetzgebung (Artikel 70 Grundgesetz). Der Bund hat nur dann dieses Recht, wenn es ausdrücklich so geregelt ist. Entsprechende Regeln sind in den Artikeln 71 ff des Grundgesetzes zu finden.

Nähere Infos zur Gesetzgebung findest Du unter http://staatsrecht.honikel.de

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Mehrheitswahl und Verhältniswahl sind die zwei grundlegenden Wahlsysteme.

Bei der Mehrheitswahl, auch Persönlichkeitswahl genannt, werden Personen gewählt. Die Person mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl.

Bei der Verhältniswahl, auch Listenwahl genannt, werden Personenlisten gewählt. Die Listen bekommen soviele Sitze wie es ihrem Stimmenanteil entspricht. Bekommt eine Liste beispielsweise 15% der Stimmen, bekommt sie auch (annähernd) 15% der Sitze.

Weitere Infos zur Mehrheitswahl und zur Verhältniswahl findest Du bei Staatsrecht for you - http://staatsrecht.honikel.de

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Rechtlich gesehen: Weil das Grundgesetz es so festlegt (Art. 20 GG). Es kennt auf Bundesebene nur Art. 29 GG als Element direkter Demokratie.

Praktisch gesehen: Weil es bisher keinen wirklich praktikablen Weg gibt, alle Bürger über alle wichtigen anstehenden Entscheidungen direkt abstimmen zu lassen. Möglicherweise ändert sich das zukünftig durch weiter entwickelte Möglichkeiten im Internet.

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Das Wahlrecht der Wahl zum Bundestag.

Bei dieser Wahl hat jeder Bürger zwei Stimmen. Mit den Zweitstimmen findet eine Verhältniswahl (Listenwahl) statt, die für die Sitzverteilung im Bundestag ausschlaggebend ist. Über die Erststimme wird die Verhältniswahl mit einer Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) kombiniert - eine personalisierte Verhältniswahl.

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Wenn man die obersten Bundesorgane betrachtet: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht, dann fällt auf, dass einzig und alleine der Bundestag direkt vom Volk gewählt wird. Er hat damit als einziges oberstes Bundesorgan eine direkte demokratische Legitimation, ein Legitimationsmonopol.

Weitere Infos zu den obersten Bundesorganen findest du bei Staatsrecht for you - http://staatsrecht.honikel.de

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Nach Artikel 65 Satz 1 GG ist die Bundeskanzlerin Chefin der Bundesregierung (Kanzlerprinzip,Richtlinienkompetenz).

Ihre dadurch betonte Machtstellung gegenüber den Bundesministern kann zum Beispiel durch einen Koalitionsvertrag eingeschränkt werden. In diesem wird üblicherweise festgelegt, wie viele Minister die einzelnen Koalitionspartner in der Regierung stellen. Und die Partei (en), die nicht die Bundeskanzlerin stellen, suchen sich selbstständig ihre Minister aus. Dies schränkt die Bundeskanzlerin ein.

Außerdem haben die Minister einer Koalitionsregierung, die nicht der Partei der Bundeskanzlerin angehören, eine eigene Machtbasis in ihrer jeweiligen Partei. Die Bundeskanzlerin kann daher nicht unbegrenzt Macht gegenüber diesen Bundesministern ausüben, wenn sie nicht die Koalition und damit ihr eigenes Amt gefährden möchte.

Weitere Infos zur Bundesregierung findest du bei Staatsrecht for you - http://staatsrecht.honikel.de

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