Diese Liste enthält alle Antworten von Kathymaus, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

§ 16 Samstagsruhe
(1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur
Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.

WENN du sie nach deiner periode wieder REGELMÄßIG genommen hast, schützt sie

ob man erfahrung hat, was man sonst macht (beruf, scule etc.), was man sich als lohn vorstellt

einfach nicht immer so ernst denken und alles n bischen lockerer sehen, wie jungs es tun, dann kommste auch super mit ihnen klar und musst sie nicht alle als schweine bezeichnen ;-)
lauser1 am 19. Juli 2009 17:18 ein 5 fach DH von mir

hornhaut schützt die stellen, die viel beansprucht werden! hornhaut ist gut!

in vereine gehen, dich an arbeitskollegen halten, einfach mal abends in eine kneipe setzen. vllt findest du auch dort jemanden aus dem itnernet

http://www.jede-menge-tipps.de/sudoku.htm
aber du kannst auch die google suchfunktion benutzen, das ist niht so schwer wie manche denken :D

wenn du nicht nur dahin fährts. bsp. fährst übers wochenende an den timmendorfer strand und gehst da ins sea life

ich finds auch manchmal total albern,..... aber wir haben hier leider nu mal nicht das sagen. wobei ich finde, dass dieses rumlöschen echtr manchmal den spaß vermiest
unser Azubi durfte auch nur an 2 Samstsgen im Monat arbeiten.DH!
Ist es dann nicht verständlich, dass viele Betriebe nur noch Auszubildende nehmen, die 18 Jahre alt sind? Nur so als Denkanstoss....