Nein. Das Sorgerecht liegt bei un- bzw. nicht miteinander verheirateten Paaren immer bei der Mutter.
Sie kann dem Vater aber das gemeinsame Sorgerecht einräumen lassen.
wenn die eltern nicht verheirtet sind ,,geht das nicht automatisch...man kann dies beim Jugendamt aber so vereinbaren lassen bzw vorm familiengericht
Nach der Geburt erhalten bei verheirateten Eltern beide Elternteile das Sorgerecht. In unehelichen Familien fällt das Sorgerecht der leiblichen Mutter zu. Der Vater kann mit Zustimmung der Mutter beim zuständigen Jugendamt ebenfalls das Sorgerecht beantragen. Damit haben beide Elternteile für das Kind die gemeinsame Sorge. http://www.kidsgo.de/familie-03/vaterschaft-sorgerecht.php
nein.
die mutter entscheidet, ob der vater sorgerecht bekommt oder nicht.
wäre hilfreich wenn man wüsste welches spiel du meinst... aber vielleicht benötigt das game nen speicheradapter (wie das genau heißt weiß ich nicht aber es kommt in den controler hinein^^
Bei allen Spielen oder nur bei einem bestimmten?
KarinWeber am 23. November 2009 22:00 Das Spiel ist Zelder oder so...Speicherkarte ist im Gerät
novilious am 23. November 2009 22:02 eventuell das spiel beschädigt...
ja, das darf er. schau mal in deinen Mietvertrag, da steht das drin
Das ist vollkommen in Ordnung so, VORAUSGESETZT diese Umlagen sind in Deinem Mietvertrag auch vereinbart.
Haesilein1951 am 8. November 2009 13:07 genau, erst einmal in den eigenen Mietvertrag nachlesen!! was vereinbart wurde, dies kann hier nämlich niemand erahnen. Wurde angekreuzt alle Betriebskosten lt.§" BetrV) hat der Vermieter Recht. Die Aufstellung liegt normalerweise dem MV bei.
Ja, das darf er nicht nur, dass gehört sogar darein, zusätzlich werden noch Kosten für Müll, Gartenpflege, Aufzug und Winterdienst abgerechnet.
Steht alles hier http://www.buzer.de/gesetz/3622/index.htm was er abrechnen darf.