Hallo Hexe,
das ist wirklich super von dir und mir fallen so langsam die Steine vom Herzen! Also wenn ich den ersten nicht angeben muß und den 2. versteuern muß, dann lohnt es sich doch noch!
Jetzt habe ich allerdings was neues im Netz gefunden:
Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage oder zwei Monate arbeiten, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen Minijob.
Könnte das auch zutreffen? Ich könnte das so einrichten, das ich die Grenze nicht überschreite! Vielleicht kann man jetzt die Jobs zusammen packen?
Aber vielen Dank schon mal!
Hallo Hexe,
vielen Dank für die Antwort. Muß ich denn wirklich ne 2. Lohnsteuerkarte haben? Auch wenn ich insgesamt unter 400€ bleibe? Ich dachte immer, man kann soviel verdienen, wie es 400€ her geben? Und mit wieviel Abzug hat man bei einer 2. Lohnsteuerkarte zu rechnen? Dann geh ich ja für 5€ auch wenn der Stundenlohn 8€ ist.
Man, die nehmen einen ganz schön aus! :-( Lohnt sich das Arbeiten gar nicht mehr!
Ja dies ist leider so. Wenn du nur die beiden Minijobs hättest, dann wären sie beide frei, da sie unter 400 € liegen. Da könntest du auch 4 Jobs mit je 100 € haben.
Wenn du aber eine Hauptbeschäftigung hast, ist nur ein Minijob frei. Frag mich jetzt nicht wer sich das ausgedacht hat, ist (leider) so.
Habs grad mal durchgerechnet mit Steuerklasse 6 und den Sozialabgaben, da bleiben von 160 € ca. 100 € übrig...
Liebe/r Kadett, bitte nutze doch in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
Wenn du bei AG A ne Hauptbeschäftigung hast, bei AG B einen Minijob der mit 30 % Abgaben vom AG B abgegolten wird und bei AG C eine kurzfristige Beschäftigung hast, ist das grundsätzlich ok.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung (50 Arbeitstage oder 2 Monate) fallen für den AG keine Sozialabgaben an, aber er benötigt eine Lohnsteuerkarte von dir oder er versteuert es mit 25% + SolZ + KiSt pauschal. (ist dann sogar etwas billiger als 30 %)