Buchstaben lassen sich nicht einfach ins Chinesische übersetzen. Die Chinesische Sprache ist nämlich silbenbasiert. Mehr zum Aufbau der Sprache und zu den Auslauten findet man z.B. hier: http://www.chinesisch-onlinelernen.de
Sparkassen müssen ein dir ein Guthabenkonto eröffnen, allerdings musst du in ihrem Einzugsgebiet wohnen. Bei der Kontoeröffnung bekommst du eine Anlage über die besonderen Bedingungen für Guthabenkonten. Die Sparkasse behält sich die Möglichkeit vor dir das Konto bei Gründen wie Überziehung, Umsatzlosigkeit, Umzug aus dem Geschäftsgebiet, Hausverbot, Eingang von Pfändungen etc. zu kündigen.
Kabark am 5. April 2009 09:40 Auch Dir danke!
In einigen Bundesländern kann gerichtlich ein Konto auf Guthabenbasis bei einer Sparkasse einklagt werden.
Sparkassen unterliegen sogar dem weiter gehenden "Kontrahierungszwang", d.h. sie müssen jedem Bürger aus dem eigenen "Gewährleistungsgebiet" das Führen eines Guthabenkontos ermöglichen. Gerät ein solches Konto dann aber ins Minus, kann und darf dem Kunden sehr schnell gekündigt werden.
Kabark am 4. April 2009 11:34 Danke Dir!
z.B. "Chris" lässt sich nicht einfach so ins chinesische übersetzen. Entweder - das machen die meisten "Übersetze Ihre Namen.." - es wird nach dem Ton, dem Klang des Namens in wahllose ähnlich klingende chinesische Zeichen übersetzt - das hat dann zur Folge das "Dein" Name auf chinesisch für diejenigen die es verstehen mehr als lustig klingen kann.. oder es wird nach der Bedeutung übersetzt, was allerdings nicht einfach ist, da es dann quasi um die Beschreibung der Person und seiner Eigenenschaften etc. geht.
Solltest auf Nummer sicher gehen und einfach nochmal eine HU durchführen lassen. Kostet um die 40 Euro und Du kannst beruhigt schlafen. Nimm die beiden Zettel mit, und fahr am Besten bei einer der beiden Prüfstellen vor.
Je nach dem, was an dem Wagen von der DEKRA beanstandet wurde, könnte der Mangel noch am gleichen Tag behoben worden, und dann dem TÜV (warum auch immer) vorgestellt worden sein. Sieht aber zugegebenermaßen schon seltsam aus. Wende dich doch zuerst mal an die DEKRA und geh mit den Erkenntnissen dann zum TÜV und fühle den dann mal auf den Zahn. Wurde da etwa eine Gefälligkeitsplakette erteilt? Vielleicht kannst du oder ein Mechaniker auch anhand des DEKRA-Berichtes auch nachsehen, ob diese Mängel beseitigt wurden.
Im Zweifel KFZ-Schiedsstelle einschalten. Falls bekannt, könnte man auch mal den Vorbesitzer fragen, ob und was an dem Wagen beim Verkauf an den Händler defekt war. Falls Reparaturen vorgenommen wurden, sollte der Händler evtl. auch noch Rechnungen über die Arbeit als solches und/oder die Teile haben.
Wenn er beim ersten Anlauf die Plakette nicht bekommen hat, müsste doch ein Prüfbericht bestehen in dem alle Mängel aufgelistet sind. Diese solltest Du dann sporadisch an dem Wagen überprüfen.
Die Plakette wird aber auch bei einer gerissenen Windschutscheibe nicht erteilt. Evtl. wurde diese am gleichen Tag getauscht.
Am besten Du stellst Dich einfah dumm und Fragst den Verkäufer mal.
Guck mal ob da Uhrzeiten auf den Zetteln stehen.
Meine Vermutung: Würde beim TÜV vorgefahren, Ergebnis: Schwere Mängel.
Fahrzeug repariert, Mängel abgestellt, wieder zum TÜV, Ergebnis: Keine Mängel mehr.
Und alles ist gut...
MikeFFM am 12. März 2009 15:25 Und warum dann keine billigere Nachuntersuchung bei der DEKRA, sondern eine ganz neue HU beim TÜV?
Kabark am 12. März 2009 15:28 Keine Uhrzeiten. Aber wie Mike schon sagt: erst schwere Mängel bei der Dekra und kurze Zeit später ohne jede Mängel beim TÜV?
Ganz einfach: Der Händler hat die Mängel beseitigt, und das Fahrzeug am gleichen Tag noch einmal vorgeführt, wahrscheinlich war die Dekra den ganzen Tag lang bei ihm in der Werkstatt, deshalb ging das. Schwerer Mangel wären beispielsweise abgenutzte Bremsen.
MikeFFM am 12. März 2009 15:24 Und warum dann keine billigere Nachuntersuchung bei der DEKRA, sondern eine ganz neue HU beim TÜV?
Solltest auf Nummer sicher gehen und einfach nochmal eine HU durchführen lassen. Kostet um die 40 Euro und Du kannst beruhigt schlafen. Nimm die beiden Zettel mit, und fahr am Besten bei einer der beiden Prüfstellen vor.