Beamtin?
Da müsste es doch bei Euch eine Mitarbeitervertretung geben, die sich mit Beamtenrecht und Teilzeitgesetz auskennt?
Weiter Möglichkeiten:
Du suchst Dir hier mal ein Forum für Arbeitsrecht aus: www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer
Du googelst mal nach einem Forum für Beamte
Zwangsteilzeit für Beamtinnen und Beamte
Landesregelungen bei der Zwangsteilzeit (auch unter Einstiegsteilzeit bekannt)
Während der Bund bei der Teilzeit generell an der Freiwilligkeit festhält, haben mehrere Länder die so genannte Einstiegsteilzeit (Zwangsteilzeit) eingeführt.
Die Teilzeitbeschäftigung per Zwang ist allerdings vom Bundesverwaltungsgericht für unzulässig erklärt worden.
Insofern müssen die Länder, die eine entsprechende Regelung in ihrem Landesbeamtengesetz aufgenommen hatten, eine gesetzliche Neuregelung vornehmen.
Noch haben nicht alle Bundesländer das Dienstrechtsreformgesetz in ihr jeweiliges Landesbeamtenrecht übertragen. Dennoch haben eine Reihe von Bundesländern von den neuen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Teilzeit Gebrauch gemacht. Jedoch gelten die Teilzeitregelungen so lange weiter, bis neue Landesbeamtengesetze in Kraft treten.
sorry das ich das jetzt schreibe, aber sei doch froh das du die möglichkeit hast weiter zu arbeiten als beamtin. ander werden endlassen deswegen und stehen auf der strasse. andere wären froh, wenn sie nur beamtin werden würden. heute auf der welt ist es eben nicht mehr so einfach auf dem arbeitsmarkt, was passendes zu finden wo man noch gutes geld verdient. also ich würde an deiner stelle froh sein, solch ein angebot bekommen zu haben
Hier mal ein Link für dich http://kuerzer.de/IvOuDo1dN
Am einfachsten ist es, ein Telefon oder eine vorgeschaltete Telefonanlage (z.B. Fritz-Box) zu benutzen, die im Menü eine Sperrung bestimmter Nummern erlauben. Es ist dann auch möglich, Nummern zu verbieten, die eine bestimmte Vorwahl haben.
Allein 0900-er Vorwahl sperren zu lassen, wird nicht unbedingt helfen, da man sowas leicht umgehen kann, indem man Mehrwertdienste benutzt, die eine weiterleitung des Rufes ermöglichen. Dazu zählen z.B. alle Auskunftsdienste (Nummer beginnt mit 118..) oder
indem man Vorwahlen fremder Telefonanbieter benutzt, auf die die Telekom keinen Zugriff hat (Nummer beginnt mit 010...)
Falls du also eine Telefonanlage benutzt, alle eben genannten Vorwahlen sperren.
Gruß DER ELEKTRIKER
Du kannst sie enweder über deine fritzbox sperrenoder bei deinem Telefonanbieter'!!!
Du kannst die Sondernummern sperren lasssen, je nach Anbieter kostet das aber bis zu 10€. Mein Anbieter schaltet die erst gar nicht frei, nur auf Wunsch. Evtl. lohnt sich für Dich auch ein Telefonflatrate, lass Dich mal beraten. L.G.
Ja, 0900 kann man einfach sperren lassen und sollte das aus Sicherheitsgründen auch tun!
Anrufen von Mobilnummern kann man soweit ich weiß nicht sperren lassen.
Verbiete ihm das Telefonieren mit dem Handy wenn er noch so unvernünftig ist.
Hallo Du kannst bei Deinem Telefonnanbieter (musst zwar etwas zuzahlen) solche Nummern sperren lassen. Gibt es auch nicht im Telefon Kindersicherungen? Wäre vielleicht mal eine Idee. Hab es auch gemacht, damit ich abgesichert bin, auch wenn man im Internet herumsurft. Bei der Telekom kostet so eine Sperrung glaub ich um die 10 Euro, aber ich weiüß nicht mehr, da ich einen anderen Anbieter habe.
auch Handynummern die er nicht mehr anrufen soll können gesperrt werden. Ist eine einmalige Kostenpflichtige Angelegenheit, die sich aber im Gegenzug bei Deinen hohen Rg rentiert. Solltest aber auch mal ein Machtwort mit Deinem Sprössling reden.
Bei den 45 Jahren handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten.
Die kann man nicht selbst einzahlen.
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet Pflichtbeiträge aus Zeiten einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit und Pflege, sowie Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Zeiten aus dem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting sowie Zeiten mit freiwilligen Beiträgen.