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Antworten auf Fragen von Jess1512

Kann ich einen Telefon-Komforanschluß mit Mindestlaufzeit kündigen, wenn ich umziehe?

beantwortet von NORDANWALT am 18. April 2008 13:46
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Wenn der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Kündigungsmöglichkeit hergeben, sieht es schlecht aus. Wenn an dem neuen Wohnort der Dienst nicht angeboten wird und der Anbieter lässt trotzdem nicht locker, kann man den Anbieter in Leistungsverzug setzen und nach nochmaliger Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten (das ist fast wie kündigen).



Kann ich einen Telefon-Komforanschluß mit Mindestlaufzeit kündigen, wenn ich umziehe?

beantwortet von Indy72 am 18. April 2008 09:35
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Bisher macht Arcor in solchen fällen kine Probleme. Manchmal aber bestehen die auf die Mitnahme des Anschlusses, wenn man im Arcor-Bereich bleibt.



Kann ich einen Telefon-Komforanschluß mit Mindestlaufzeit kündigen, wenn ich umziehe?

beantwortet von gerwitt am 18. April 2008 09:34
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Da solltest du unbedingt das Kleingedruckte im Vertrag lesen, insbesondere, ob es ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Umzug gibt. Der Anbieter kann nämlich auch sagen, dass er seinen Dienst in der neuen Wohnung anbieten kann und deshalb auch eine Kündigung nicht möglich ist. Es gibt sogar Rechtsstreitigkeiten, in denen der Telefonanbieter am neuen Wohnort seinen Dienst nicht anbieten kann und der Kunde trotzdem nicht aus dem Vertrag mit der Mindestlaufzeit herauskommt. Da bin ich aber der Meinung, dass dies nicht rechtens sein kann. Entsprechende Klagen laufen aber noch. Erkundige dich besser im Kleingedruckten deines Vertrages oder bei der Verbraucherzentrale in deiner Stadt.



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