als odas hat nichts mit eingewachsenen Haaren zu tun. du benutzt entwerder kein´gutes Duschzeug oderzum rasieren oder aber eine Creme oder der gleichen ist das Problem - manchmal kann das auch mit dem Essen zusammen hängen.
Seit dem das alles passiert ist habe ich kein Auge mehr zugemacht oder geschweige denn etwas gegessen.DAs schlägt mir so auf den Magen das ich seit drei Tagen nur noch über der Kloschüssel hänge und mitlerweile nur noch säure raus kommt weil ich nichts im Magen habe.als ich dann heute morgen tierische krämpfe im Magen hatte und danach direkt ins Bad ging habe ich sogar Blut gespuckt.
ICh weiß nicht was ich machen soll Soll ich zum arzt oder nicht??? heut ist auch noch Wochenende da habe ich sowieso keine Chance. Krank darf ich jetzt auch nicht sien, sonst hat mein Arbeitgeber noch einen Grund mehr mir zu drohen. Ich komme einfach nciht zurecht mir der Sittuation.
TawaGirl am 4. Juli 2009 07:25 Wenn Du bereits Blut gespuckt hast, dann solltest Du umgehend die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. Ich will dir jetzt keine Angst machen, aber mein Vater ist daran gestorben. Verdacht auf Magengeschwür. Hat wohl zu lange gewartet und sich dann noch gegen einen Krankenhausaufenthalt gesträubt. Lass es nicht schlimmer werden. Es muss ja nicht sein, dass Du dort bleiben musst, aber auf alle Fälle sollte es umgehend untersucht werden. Versteh mich da nun auch nicht falsch, aber Du solltest heute noch etwas unternehmen. Lass den Kopf nicht hängen, das einzige was Dein Chef machen kann, Dir das Leben schwer machen, aber verlangen kann er im Prinzip nichts von Dir. Such Dir einen guten Anwalt für Arbeitsrecht und lass Dich von Deinem Hausarzt für eine Weile aus dem Verkehr ziehen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist amtlich und da kann Dein Arbeitgeber Dich nur zum medizinischen Dienst schicken, Dich aber nicht zwingen zur Arbeit zu erscheinen. LG TawaGirl
Danke sehr nett von dir . Oh das ist schlimm das deinem Vater das passiert ist, mein beileid! Ja du hast recht das man damit nicht scherzen sollte, aber warum gehe ich in eine Notaufnahme.Was soll ich ihnen da sagen - ich meine das war ja schon heut morgen bevor ich zur arbeit ging. Ich könnte dann heute mittag nacharbeitsende gehen. Auserdem habe ich angst vorm Krankenhaus, ich weiss hört sich blöde an
WilliWinzig am 4. Juli 2009 07:31 Laß dich nicht einschüchtern.....Wenn du krank bist darf er dir deswegen nicht kündigen. Eine Drohung von ihm sollte links rein und rechts raus gehen....
Wenn er dir doch aus einem anderen Grund kündigt, gehe sofort zum Anwalt und reiche Kündigungsschutzklage ein. Normalerweise wird dann vor Gericht ein Vergleich geschlossen, in dem du eine Abfindung in Höhe von ca. einem halben Brutto-Monatsgehalt pro Jahr Betriebsangehörigkeit vereinbart wird
Ja die schutzklage kann ich einreichen. wenn ich den Prozess gewinne bekomme ich alles erstattet und wenn nicht muss ich den ganzen aus eigenener Tasche bezahlen,oder wie war das?
WilliWinzig am 4. Juli 2009 07:53 Es ist leider beim Arbeitsrecht so, das die eigenen Kosten in der ersten Instanz, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Trotzdem kann ich dir nur raten, einen Anwalt aufzusuchen, auch wenn du keine Rechtschutz-Versicherung hast. Er sagt dir auch, welche Kosten auf dich zukommen würden
ja ich werde da mal mit einem Anwalt besprechen. aber wenn dann die ganzen Kosten selbst getragen werden kann ich mir das nicht so recht leisten, gerade wenn ich arbeitslos bin. man kann doch anwaltskosten und gerichtskosten rückerstattung beantragen weis du wie das geht?damit ich wenigstens ein stück bezahlt bekomme. Ich meine auch wenn ich es mir nicht recht leisten kann, ist es aber warscheinlich besser das durchzu ziehen, damit meine Firma auch auf seine Kosten kommt
WilliWinzig am 4. Juli 2009 08:16 da bin ich leider überfragt....rede mit dem Anwalt, der wird dir das sagen.....Ein Beratungsgespräch bei ihm kostet nicht die Welt und er weiß genau was finanziell auf dich zukommt. Dann kannst du es dir noch in Ruhe überlegen ob du Klage einreichst. Auf jeden Fall viel Glück!!!