Nun, ich habe immer gesagt : "man kennt einen Menschen, wenn man ihn mindestens ein Mal völlig besoffen erlebt hat (denn Kinder und Betrunkene sagen immer die Wahrheit xD) und (bei weiblichen Personen), wenn man mindestens ein mal neben ihnen aufgewacht ist" :-)

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Also in Hamburg und dessen Umland sieht das anders aus. Ich beobachte da eher eine entgegengesetzte Entwicklung... In vielen Clubs scheinen die Frauen nicht nur nach dem Clubbesuch, sondern auch währenddessen Interesse an mehreren Männern zu haben und dieses Interesse auch auszuleben... :-)

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Schnappe Dir mit der Maus mittels rechter Maustaste eine Verknüpfung zum IE, ziehe sie über den Start-Knopf unten Links, warte, bis das Menü öffnet, fahre über "Alle Programme", damit diese sich öffnen und lege die Verknüpfung im Ordner "Autostart" ab. Ist bis lang die einfachste Variante, meine ich :-) Man kann das ganze natürlich auch etwas komplizierter gestalten oder sich doofe Drittanbietersoftware holen - die aber meist eben nicht ganz so gut für Dein System ist.

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Die Pille bietet keinen 100%igen Schutz - heißt aber auch nicht, dass man jedes mal, wen man ohne Kondom Sex hat, automatisch schwanger wird. Wenn Du Gewissheit haben möchtest, konsultiere Deinen Frauenarzt und lasse es überprüfen.

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Auch, wenn das Thema schon etwas länger gelöst zu sein scheint : 90% der Beiträge sind nicht gesetzeskonform.

Zitat : "Wenn er (der Arbeitgeber) ihm (dem Arbeitnehmer) aber einmal Urlaub gewährt habe, könne er ihn nicht zurückrufen."

Quelle : http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/as218.htm

Weiter (Zusammenfassung) : "Es kann keine Vereinbarung getroffen werden, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, den Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurück zu holen, da solche Vereinbarungen, selbst schriftlich verfasst, rechtswidrig und somit nichtig wären." Quelle : Siehe Oben.

Soviel auf jeden Fall zum Thema Arbeitnehmer - jetzt müsste nur jemand findiges zusehen, dass er/sie/es nachprüft, ob es im BAG (Berufsausbildungsgesetz - oder wie auch immer sich dies ausgeschrieben schimpft) die Möglichkeit gibt, eine abweichende Regelung zu treffen. Aus meiner Ausbildung damals weiß ich noch, dass der Chef den Urlaubswunsch erst zwei Tage lang geprüft hatte, bevor ich den Urlaub genehmigt oder eben nicht genehmigt bekommen habe, weil er sich im Klaren darüber war, dass er mich bereits nach Genehmigung und sogar noch vor dessen Antritt nicht mehr zurückrufen kann.

Ich hoffe, dass es einige Menschen gibt, die mit diesem Kommentar etwas anfangen können. Gruß

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