Vielleicht hilft dir auch diese Seite weiter, da gibts einiges an Infos: www.gebrauchtmoebel.org
Man kann das als Abstufung von Verletzungen der Muskulatur sehen. Muskelkater = leichtes schmerzhaftes Ziehen bei nahezu voller Bweglichkeit / Zerrung = stark eingschränkte Bewegungs- und Belastungsfähigkeit mit Schmerzen auch bei geringer Belastung / Muskelfaserriß = teilw. Schwellung durch Einblutung, testbare Lücke in der Muskulatur, starke Schmerzen und kaum bewegungsfähig Wie sich das dann für den einzelnen anfühlt kann man nur selber erleben. Aber immer unangenehm. Immer schön ausheilen lassen. Volle Belastung erst nach völliger Beweglichkeit und Schmerzfreiheit. Gute Heilung
wahrscheinlich muskelkater, der kann auch mal ein paar tage dauern, vorallem, wenn du eher unsportlicher bist, ich bin mal relativ lange gejoggt und hatte danach 7 tage muskelkater (evtl auch irgendwas falsch gemacht, hat aber übel wehgetan:-))... zerrung solltest du bemerken:-) sonst geh zum arzt und frag den, der sagt es dir dann sicher
wenn du wirklich eine zerrung hasst ist das sehr schmerzhaft und du würdest nicht nachfragen müssen wahrscheinlich hasst du einfach nur schlimmen muskelkarter
Ich habe mir letztens Windows 7 aus dem USA ueber dollarpig.de bestellt. War viel billiger als hier in Deutschland!
Gewährleistung gilt immer und für alle (sogar ebay-Händler). Fehlerhafte Produktbeschreibungen rechtfertigen auch eine Wandlung des Vertrages (Rückabwicklung), wenn durch den Fehler der Artikel für Dich nutzlos wird.
Einen Rechtsanspruch auf Umtausch/Rückgabe gibt es bei privat nicht. Das müsste der Verkäufer schon anbieten, oder dem zustimmen.
Privatverkäufer müssen in der Auktion darauf hinweisen, dass sie KEIN Rückgaberecht anbieten. Ist das nicht der Fall, steht das in der Auktion nicht explizit erklärt, müssen sie die Sachen zurücknehmen!
Nein. Das ist nicht korrekt. Der Privatverkäufer muss grundsätzlich kein Rückgaberecht einräumen.
Wenn der Artikel nicht wie beschrieben ist, dann MUSS der private Verkäufer den Artikel zurücknehmen!!!
gute antwort,gruss wurzel50
Die Antwort schmeckt dem Fragesteller zwar, ist aber in dieser Allgemeinheit schlichtweg FALSCH.
Dann bringe doch mal Licht ins Dunkel. Wie ist es denn richtig?
Bei einem wirksamen Gewährleistungsausschluss haftet der Leistungsschuldner nicht für Sachmängel. Dies gilt nur in Ausnahmefällen: Der Sachmangel war dem Leistungsschuldern (=Verkäufer) bekannt und er hat Ihn arglistig verschwiegen ODER eine Beschaffenheitsgarantie trifft nicht zu. Hier ist die Frage also, wann eine Beschaffeheitsgarantie vorliegt? Dies muss nicht dann der Fall sein, wenn der Artikel "nicht wie beschrieben" ist. Während ein grüner Pullover grün und nicht rot zu sein hat, ist beispielsweise ein Handy in "Super Zustand" eine Auslegungsfrage, die womöglich ein paar Kratze bei "Gebrauchtware in super Zustand" noch hinnehmbar ist. Viele Käufer werden in "nicht wie beschrieben" mehr hineininterpretieren als damit auch rechtlich durchsetzbar ist. Wenn der Fragesteller uns konkret mitteilt, WAS nicht zutreffend ist, dann können wir Ihm auch weiterhelfen.
TwoSteps4Ward am 23. November 2009 19:36 Ich habe nur verallgemeinert und in einfacher Weise geantwortet.Als Ebay-Verkäufer sollte man Artikelbeschreibungen so genau wie nur möglich formulieren, um eben Ihre genannten "Auslegungsfrage" zu umgehen, auch sind "brauchbare Bilder vom Artikel" zwingend, um den genauen Zustand zu erkennen. Juristisches Fachchinesisch hilft den wenigsten Leuten hier ^^ deshalb auch meine vereinfachte Formulierung, aber letztendlich haben sie es auf den Punkt gebracht ^^
Soviel ich weiss ist es laut EU recht so das Privatverkäufer NICHT haften oder ein RÜCKGABERECHT geben müssen
Na dann poste mal die Richtlinie dazu. Kannst Du gar nicht, da es nur eine lustig weiterverbreite Fehlmeldung ist.
JEDER Verkäufer haftet für die Korrektheit seiner Artikelbeschreibung bzw. den Zustand der Ware.
Beste Jasper, ich grautuliere dir aus meinem ganzen Herzen. Du hast den richtigen Weg gewaehlt.
Du musst nirgendwohin. Wenn du davon ueberzeugt bist, dass es nur einen Gott gibt, und Muhammed sein Profet (Firede sei mit Ihm) ist, bist du schon ein Muslim. Wenn du dies auch laut aussprichst ist es schon perfekt. Ich bzeuge, dass es keinen Gott gibt ausser Allh und ich bezeuge, dass Muhammed (Friede sein mit Ihm) Allahs Diener und Profet ist. Esch-hedu en La ilahe iL - L`Allah We esch-hedu en ne Muhameden Abduhu we Rassuluhu.
Auf dieser internetseite gibt es sehr nutzliche Informationen fuer deutsche Muslime von deutschen Muslimen.
http://www.diewahrereligion.de/
Essalamu Alaykum! Dein Bruder im Islam, Metin Oruc