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Antworten auf Fragen von IronJohn

Minderjähriger Sohn hat Kreditkarte von der Bank bekommen und Konto überzogen! Bin ich haftbar?

beantwortet von Platin am 1. Juni 2009 15:23
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da dein sohn diese karte im internet bestellt hat. hätte er sich legitimieren müssen, sowas machen banken eigentlich immer, dies wird entwerde bei der post oder direkt bei der bank gemacht. da diese dein sohn nicht legitimiert haben, haben die im grunde die a....karte gezogen, weil dein sohn ja 12 jahre ist hätte er gar kein vertrag abschliess können. auch hätten die schon im internet nach der personausweisnummer fragen müssen, aus diese geht sofort heraus ob dein sohn überhaupt alt genung wäre. die gesamte personalausweisnummer ist ganz bestimmt aufgebaut, da hätte er noch nicht einmal irgendwelche zahlen ein tippen können. wenn die bank einfach an irgendwelchen leuten kreditkarten raus gibt ist diese selber schuld :o))) erst recht wenn dies ohne vorweisen des personausweises geht.

lass es einfach auf ein rechtstreit ankommen, denke der richter wird es genaus sehen.

die bank ist ihren verpflichtungen nicht nach gekommen!

also muss du dir als auch dein sohn keine sorgen machen.



Abmahnung, Markenverletzung, verkauf bei Ebay, Markenrechtsverletzung

beantwortet von Phunkydata am 9. April 2009 17:40
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Kann es sein das Du evtl. ein gefälschtes Shirt verkauft hast, dann ist das normal und hat seine Richtigkeit!



Abmahnung, Markenverletzung, verkauf bei Ebay, Markenrechtsverletzung

beantwortet von IronJohn am 8. April 2009 10:41
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Vorgeworfen wird mir daß es sich um eine Fälschung handelt. Ich hatte den Hinweis bereits einen Tag nach dem Einstellen bei Ebay von einem anderen Kunden mitgeteilt bekommen. Darauf hin hatte ich die Shirts (einen Tag nach dem Einstellen und ohne Gebot) selber wieder rausgenommen.

Trotzdem bekam ich dieses Schreiben vom Anwalt.

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 11:25

Dann könntest du nochmal mit einem blauen Auge davonkommen...!

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 12:53

Dann ist die Abmahnung nicht mehr nötig gewesen, denn eine Abmahnung hat ja gerade die Aufgabe den Verkauf zu unterbinden. Es kommt natürlich darauf an auf wann die Abmahnung datiert ist.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. April 2009 20:14

Warum sollte ein anwalt auf Geld verzichten?

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 20:50

Es gibt nur eine Grund dafür weil er muß. Das ist in diesem Fall aber nicht sicher



Abmahnung, Markenverletzung, verkauf bei Ebay, Markenrechtsverletzung

beantwortet von Drachentoeter am 8. April 2009 08:34
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Was genau wird dir den vorgeworfen?

War das T-Shirt eine Fälschung? Hast du Fotos verwendet die du nicht selber gemacht hast?

Nur weil du ein Original T-Shirt privat verkauft hast kann dir den Markeninhaber nichts anhaben, es sei den du hast eine Vertrag mit ihm der dir das verbietet.

Geh zu eine auf so etwas spezialisierten Anwalt und kläre ab ob das dir Vorgeworfene überhaupt zu trifft.

Kommentar von sticky341 am 8. April 2009 09:05

Absolut korrekt. Erstmal abklären und uns erklären, was dir überhaupt genau vorgeworfen wird.



Abmahnung, Markenverletzung, verkauf bei Ebay, Markenrechtsverletzung

beantwortet von physicus am 8. April 2009 08:23
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Zunächst einmal, ohne Anwalt und weiteres Brimborium, lege gegen die Abmahnung insgesamt ausdrücklich Widerspruch ein. Das kannst du auch per eMail machen, sofern der Anwalt in seinem Briefkopf diese Adresse vermerkt hat. Und dann mach dich erst mal frei vom Druck und überlege in Ruhe die nächsten Schritte...

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:32

Gute Antwort! DH

Kommentar von sticky341 am 8. April 2009 09:01

Wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, bringt ein Widerspruch gar nichts, außer weiteren Kosten.

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 09:08

Widerspruch bringt Zeit um künftige Schritte abzustimmen, aber keine zusätzlichen Kosten!

Kommentar von sticky341 am 8. April 2009 09:18

Logisch bringt es Zeit ... und weitere Kosten



Abmahnung, Markenverletzung, verkauf bei Ebay, Markenrechtsverletzung

beantwortet von ErsterSchnee am 8. April 2009 08:15
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Waren es neue oder gebrauchte Shirts? Gebrauchte darfst Du ohne Probleme verkaufen. Ansonsten (hat mir mein Chef mal gesagt), kann es helfen, die Unterlassungserklärung zwar zu unterzeichnen, aber den "Streitwert" auf einen Euro herabzusetzen. (Das ist dann auch das, was letzten Endes eingeklagt werden kann.) Das würde ich aber vorher nochmal ganz sicher mit einem Anwalt abklären, bevor das in die Hose geht. Und such Dir einen Anwalt, der sich auf Abmahnung und Unterlassung spezialisiert hat, sonst kann das auch ein Reinfall werden! Der gegnerische Anwalt macht schließlich den ganzen Tag nichts anderes - der hat Übung!



Abmahnung, Markenverletzung, verkauf bei Ebay, Markenrechtsverletzung

beantwortet von sticky341 am 8. April 2009 08:15
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Weshalb bist du denn genau abgemahnt worden? Bloß wegen des Verkaufs von ein paar T-Shirts? Das ist keine Markenrechtsverletzung.

Kommentar von migrowe am 8. April 2009 08:31

Tja, DANN ist das Problem ja gelöst... ;-)

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 08:41

Wenn er Original T-Shirts privat verkauft hat bei alle anderen kann das anders aus sehen.

Kommentar von sticky341 am 8. April 2009 08:52

aber nur wenn er die Dinger kartonweise verkauft, dann ist er aber auch nicht mehr als Privatperson unterwegs.

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 12:43

Kartonweise ist da nicht nötig es reicht wenn er nachweislich regelmäßig orginalverpackte Ware verkauft. Man wird schneller als mancher denkt als gewerblicher Verkäufer angesehen.



Abmahnung, Markenverletzung, verkauf bei Ebay, Markenrechtsverletzung

beantwortet von Schnulli00 am 8. April 2009 08:15
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Tja, das ist mir auch schon passiert mit Tupperzeug. Meine Frau hatte mal ein Originalfoto verwendet. Setzte dich mal mit einem Anwalt in verbindung und schildere den Fall. Große Hersteller haben dafür extra Kanzleien beauftragt, die auf den Markenschutz achten. Ist die Abmahnung gerechtfertigt dann kannst du de facto nur versuchen, den Streitwert herab zu setzen, damit du weniger bezahlen musst. Eine Unterlassungserklärung wirst du wohl auch unterzeichnen müssen.



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beantwortet von alphonso am 8. April 2009 08:14
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wenn es sich um Markenfälschungen gehandelt hat, würde ich das bezahlen und meine Lehre daraus ziehen. Ansonsten zum Anwalt.



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beantwortet von andreas48 am 8. April 2009 08:14
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tjaaa.. es scheint wohl um Ed Hardy zu gehen und du wirst keine Chance haben da herumzukommen..die sind da swehr eisern und haben leider schon recht bekommen..das bezieht sich nämlich auf die Auschließlichkeitsklausel, dass nur von dieser firma authorisierte Unternehmen Sachen verkaufen und anbieten dürfen...

leider ist es nunmal so, dass eine Rotte gelangweilter Anwälte Tag für Tag das Internet udn besonders Ebay nach solchen Dingen durchforstet und die Abmahnwelle durch das Land zieht und diese Kanzleien sich damit über Wasser halten..

Kommentar von Drachentoeter am 8. April 2009 08:51

Ed Hardy kann einer Privatperson nicht verbieten seine gebrauchten Ed Hardy Klamotten zu verkaufen. Anders sieht die Sache natürlich bei einem Gewerblichen verkauf aus, wobei man beachten sollte man nicht unbedingt Privatverkäufer gilt nur weil man das selber sagt. Wenn ich z.B, in größeren Mengen Originalverpackte Ware verkaufe kann man davon ausgehen das das gewerblich ist.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. April 2009 20:12

Ed Hardy hat den verkauf im Internet grundsätzlich verboten und das dürfen sie..



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