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Sollten oder müßten?

anonym
beantwortet von Infos3 am 8. September 2008 20:20
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... es ist nahezu unglaublich!!!

Infos3


heisst es "du hälst" oder "du hältst"?

anonym
beantwortet von Infos3 am 8. September 2008 20:19
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Hallo, man staune über diese Frage, denn eindeutige Regeln (Vorschriften)sind im Duden zu finden. Das bedeutet: nicht das Aussehen ist entscheidend, sondern eben diese Vorschriften, die jedes Kind irgend wann einmal lernen musste und noch lernen muss. Die Umfrage dient deshalb nur der Belustigung.

Infos3


Wie heisst das Wort?

anonym
beantwortet von Infos3 am 8. September 2008 20:12
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Guten Abend,

soweit mir bekannt, gibt es diese Wörter im Deutschen gar nicht. Das "bar" als Endung bei diesen Wörtern ist m. E. falsch.

LG

Infos3


Beratungsgespräch wegen Scheidung

anonym
beantwortet von Infos3 am 4. September 2008 01:16
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Hallo,

Sie sprechen von einem Beratungsgespräch und nicht von einem Prozess. Insoweit ist Prozesskostenhilfe vorliegend nicht relevant. Zur Anwendung käme hier ein Beratungshilfeschein, über den der Anwalt seine (aber wesentlich geringeren) Kosten in Verbindung mit diesem Gespräch abrechnen kann.

Grundsätzlich ist eine Beratungshilfeschein VOR der Rechtsberatung beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes zu beantragen. Er prüft an Hand von Fragen, ob Ihnen die Beratung über diesen Weg zusteht oder nicht. Kommt er zu dem Ergebnis, dass Sie einen Anspruch auf staatlich gestützte Rechtsberatung haben, händigt er Ihnen dieses Formular aus, so dass Sie damit zum Anwalt maschieren können. Nach Vorlage dieses Beratungshilfescheines berät der Anwalt, und auf dieser Grundlage (also erfolgter Rechtsberatung) rechnet er beim Gericht ab. Es gibt aber auch Anwälte, die selbst solche Formulare vorhalten und sie dann bein Amtsgericht abrechnen. Nur: Ist der Beratungshilfeschein dem Anwalt übergeben und die Beratungsqualität mies, war es das. In ein und derselben Sache gibt es nämlich keine nochmalige Bewilligung. Ihre Freundin sollte die Sache beim Rechtspfleger vortragen und über die Jammerschiene versuchen, rückwirkend ein Formular ausgehändigt zu bekommen. Hat sie dieses, kommt es auf die Überzeugungs des Anwaltes an. Ggf. könnte das problematisch werden. Nur: Der Anwalt hat sicher im Gespräch Kenntnis über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Freundin erlangt. Somit wäre er verpflichtet gewesen, auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Staatskasse hinzuweisen.

Auf jeden Fall sollten Sie den Anwalt hinsichtlich Ihrer Bemühungen informieren und darum bitten, den Rechnungsbetrag bis nach dem Besuch beim Gericht zu stunden. Andernfalls könnte der MB ins Haus flattern.

Ach ja, zum Zuschüsse: Manche kirchlichen Einrichtungen sind dafür ofen, wie Carritas etc.- kommt aber auch auf die dortigen Bearbeiter an.

Viel Glück!

Infos3

Kommentar von tiedefritz am 4. September 2008 15:07

Danke, das war sehr aufschlussreich...habe gar nicht mehr mit einer Antwort gerechnet.


Lohnt sich ein Badeurlaub in Polen?

anonym
beantwortet von Infos3 am 4. September 2008 00:19
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Hallo und guten Abend,

ich habe einen Bericht im Fernsehen verfolgt über Urlaub in Swinemünde. Ich kann nur sagen: beindruckend. Wegen der verhältnismäßig geringen Preise (noch) zieht es angeblich immer mehr Deutsche dorthin.

LG Infos3


Rechnung/ Anwalt 2

anonym
beantwortet von Infos3 am 3. September 2008 23:53
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Guten Abend,

was ist denn das für eine Moral?! Erst Anwaltsleistungen in Anspruch nehmen, und dann nicht bezahlen wollen - das sind ja die Richtigen! Woran liegt es denn? Zur Sache: der Anwalt braucht Ihnen seine Rechnung nicht per Einschreiben zuzusenden, das macht auch kein Handwerker. Eine Besonderheit von Berufes wegen besteht auch nicht.Der Anwalt ist normaler Dienstleister, die Spezifik liegt nur in seinem Beruf. Nur hieraus ergeben sich Besonderheiten. Deshalb sollten Sie schnellstens bezahlen, sobald der Spass aufhört, folgt der Mahnbescheid. Die weiteren Folgen kennen Sie vielleicht schon - na ja, bei dieser Einstellung.

Aideu Sie Kneifer.

Infos3


Anwalt in Bielefeld?

anonym
beantwortet von Infos3 am 3. September 2008 23:46
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Guten Abend,

... Rechtsanwaltskammer können Sie vergessen, auch - und insbesondere - Anwaltssuchdienst. Informieren Sie sich doch einmal bez. der Kanzlei Roswitha Diehl-Leninger in Detmold, ich glaube, die Entfernung ist zu bewältigen.

LG

Infos3


Pille abgesetzt, wann müsst ich dann meine Menstruation bekommen?

anonym
beantwortet von Infos3 am 3. September 2008 23:25
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... Am besten ist es, Sie gründen eine Gruppe außerhalb des Forums für Intimfragen, vielleicht auch noch für Sex-Fragen, so unter dem Motto "Raus aus der Pupertät, rein in die Fragestunde". Vielleicht können Sie ja Mutti und Vati mit einbezeiehen.

Es ist unglaublich, womit Sie die Forum-Teilnehmer beschäftigen. Und wenn die Berechnung nicht hinhaut - werden dann alle Ratgeber Paten des Kindes oder Schadenersatz pflichtig gemacht???

Sorry, ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten.

Infos3


Frage an alle Frauen! Bitte um Hilfe!

anonym
beantwortet von Infos3 am 3. September 2008 23:11
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...Au nein, das tut weh!!! Sind wir denn zur Aufklärung hier???

Infos3


Frage nur für Frauen bitte.

anonym
beantwortet von Infos3 am 3. September 2008 23:09
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Guten Abend und...

sorry..., so einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Aus welchem Jahrhundert sind Sie denn übrig geblieben? Ich bin nicht der Meinung, dass mit solchen Fragen und vielfältig nachzulesenden diesbezüglichen Antworten dieses Forum benutzt werden sollte, um nicht zu sagen- besudelt! Das Anliegen des Betreibers habe ich als ein anderes in Erinnerung!

Nichts für ungut.

LG I)nfos3

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 3. September 2008 23:15

Es sprach Infos3 Mitglied seit 28.08.08....

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 3. September 2008 23:22

Und hat da doch einiges durcheinandergebracht, ich habe den Satz nicht verstanden. Seit 28.08.08 dabei???



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