Von wegen "du brauchst doch keinen Ausweis...." ..Deutsche die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

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nur nicht an dem Sieb des Ablaufes schrauben. Evt. zerbröselt die Dichtung und beim erneuten Festschrauben hast du eine undichte Stelle und das Wasser fließt ungehindert unter die Wanne Richtung Nachbarn.

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