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Nichts ist mit "jeder die Hälfte".
Kindergeld wird immer nur an eine Person ausgezahlt (§ 64 EStG). Im vorliegenden Fall könnt ihr ohne irgendwelche Einschränkungen oder Bedingungen selbst entscheiden, wer das Geld erhalten soll.
Steuerlich stehen beiden der Kinderfreibetrag und der Erziehungsfreibetrag je zur Hälfte zu. Da aber nur eins von beiden (KiGeld oder KiFB) zu einem finanziellen Vorteil führen darf, führt das Finanzamt innerhalb der Steuerfestsetzung "von Amts wegen" (= ohne besonderen Antrag) eine sog. "Günstigerprüfung" durch. Dabei werden für jeden der Steuervorteil aus den halben Freibeträgen mit der Hälfte des bereits bezogenen Kindergelds verglichen. Ist der Steuervorteil höher, gibts noch einen kleinen Nachschlag (die Darstellung ist etwas vereinfacht). Zu einer Rückzahlung an das FiA kommt es in keinem Fall.
Eine Übertragung der beiden Freibeträge ist hier im konkreten Fall offensichtlich nicht möglich, würde aber auch am Prinzip nichts ändern.
Für die steuerlichen Folgen ist es also ohne Bedeutung, wer der Empfänger des Geldes ist.
Kleiner Hinweis aber noch auf einen anderen Bereich : bei Riester-Verträgen erhält der die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.
es wird bei dem angerechnet der zuhause bleibt also in meinem falle nach meinem gehalt.
also bei uns ist die situation genauso und da mein lohn wegfällt ( 2 jahre) hab ich es beantragt. soweit ich weis kann dein freund auch trotzdem ein halbes kind eintragen.
die mutter sollte es beantragen. ist aber eigentlich egal.
jeder kann ein halbes kind auf der karte eintragen lassen.
das ist egal ihr lebt ja zusammen ,kg steht jedem zu der eins hat,ihr könnt es beide beantragen dann bekommt jeder die hälfte denen ist das egal,der kinderfreibetrag spielt dabeikeine rolle,den bekommt ihr hälftig
aber wird nicht das kindergeld auf die steuersparniss aus dem Freibetrag angerechnet ? Dann spielt es doch eine Rolle wer das Kindergeld bekommen hat!
Wolfi0410 am 14. Oktober 2009 23:05 Kindergeld wird angerechnet bei der Steuererklärung wenn es um absetzbare Unterhaltszahlungen geht oder bei Besserverdienern wo evtl. die Absetzbarkeit (des Freibetrages) eine höhere Steuerersparnis bringt als das Kindergeld. Dann wird das Kindergeld zurück gefordert und der höhere Steuerbetrag erstattet.
likatoma am 14. Oktober 2009 23:37 und beim solidaritätszuschlag,aber bei umsatzsteuer weis ich nicht ob das zählt
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Jap, abschleifen, entrosten spachteln neu lackieren... fast das ganze auto.. sieht aus wie neu. gewusst wie...^^ (und das als frau :P)
abgestimmt für: Ja, Ausbesserung mit Erfolgwelche vorteile hat das kaufen 1. du hast was für deine altersvorsorge 2. du sparst steuern 3. und wenn ihr bei mir ne whg kauft dann könnt ihr ne whg kaufen ohne einen cent eigenkapital und das ganze muss man dann vor ort besprechen wenn ich fragen darf wo wohnt hr denn
abgestimmt für: kaufen