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Antworten von IchSchauMal Gute Antworten


Welche Risikoklasse bei der Bank als Kleinanleger (Laie) angeben?

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. April 2009 11:46
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Grundsätzlich: Man spricht nicht mit Banken über Anlagen. Über 90% der Beratungen sind definitv mangelhaft bis ungenügend.

Die Beratunen sind viel zu kurz als das hier ein adäquates Angebot überhaupt noch möglich ist.

Leider geniessen Banken ein Urvertrauen bei den Leuten. Trotz ständiger nachgewiesener schlechter Beratungen. Trotz Studien, trotz Medien....

Gehe zu einem unabhängigen Berater !


Welche Risikoklasse bei der Bank als Kleinanleger (Laie) angeben?

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. April 2009 11:46
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Grundsätzlich: Man spricht nicht mit Banken über Anlagen. Über 90% der Beratungen sind definitv mangelhaft bis ungenügend.

Die Beratunen sind viel zu kurz als das hier ein adäquates Angebot überhaupt noch möglich ist.

Leider geniessen Banken ein Urvertrauen bei den Leuten. Trotz ständiger nachgewiesener schlechter Beratungen. Trotz Studien, trotz Medien....

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Inkassogebühren zahlen?

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. April 2009 11:43
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Die Inkassogebühren dürfen nicht höher sein als die vergleichbaren Gebühren eines Anwalts nach Brago.

Die hier getätigten Angaben sind somit definitv falsch !

Bitte das Inkassoinstitut eine Abrechnung nach Brago zu erstellen. Wenn sie sich weigern drohe mit einem Anwalt.

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 22. April 2009 11:45

Falsch! Zumal ein Anwalt die Kosten immens in die Höhe treibt,..

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 22. April 2009 11:46

deine antwort ist leider falsch. bevor du anderen falsche antworten unterstellst solltest dich erst einmal informieren.
BRAGO gibt es seit jahren nicht mehr. dieses ist jetzt im RVG geregelt.
du solltest mal deinem namen gerecht werden...und erst mal schauen.

Kommentar von D096155cee69d1a8dc1d25c4c5854592smallTabalugaHH am 22. April 2009 11:46

Soll ich am telefon das Wort "Brago" benutzen, oder ist es eine Abkürzung? Die Zahlen, bzw. das Schreiben hat mir m. Mutter eben per Fax zugeschickt und ich bin jetzt ziemlich sauer ;o) (Sie hat echt zuviel durchgemacht, um sich von irgendwelchen kinnlosen Pinkeln ansch. zu lassen! Wenn ich so einen erwische...)

Kommentar von D096155cee69d1a8dc1d25c4c5854592smallTabalugaHH am 22. April 2009 11:47

also doch nicht BRAGO?

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 22. April 2009 11:50

Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
gibt es seit jahren nicht mehr und ist jetzt im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt.
im übrigen sind die aufgeführten pos. in ordnung.

Kommentar von IchSchauMal am 22. April 2009 12:05

Du hast sicher Recht das es die Brago vom Namen her seit ein paar Jahren nicht mehr gibt. Sorry. Jedoch müssen sich die Gebühren trotzdem nach dem Vergütungsgesetz orientieren. Und hier kannst du nach den Angaben nicht urteilen ob die Gebühren in der Höhe richtig sind.

Ich bezweifel dann bei solchen Aussagen ernsthaft das du Jura studierst oder studiert hast. Wobei, was sich heut so alles Anwalt nennen darf.

Kommentar von IchSchauMal am 22. April 2009 12:08

Übrigens hies das 2003 noch BRAGO. Ist also nicht so lange her.

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 22. April 2009 12:10

sicher sind sechs jahre im juristen bereich nicht viel, wenn man mal überdenkt wieviel gesetze täglich geändert werden, lol

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 22. April 2009 12:15

wo bitte ist dein problem? die kostennoten hat er doch oben aufgeführt:
2300 KV RVG
7702 KV RVG
§4 RVG; Teil 7 KV RVG
im übrigen kannst du diese noten auch im internet nachlesen.
wenn DU das nicht kannst - ok, gibt dir aber kein recht mich anzugreifen oder unterstellungen zu betreiben.
hättest dich vorher mal informiert, dann hättest du dir diese peinlichkeiten sparen können du klug.......

Kommentar von melboky2007 am 22. April 2009 23:32

aber nicht durchsetzbar

Kommentar von melboky2007 am 22. April 2009 23:23

DÜRFEN geht vorgerichtlich immer !!!!

Ob durchsetzungsfähig steht auf einem anderen Blatt


Versicherung die günstiger ist...?!

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. April 2009 09:42
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Du suchst garnicht richtig nach günstig sondern nach billig wie möglich.

Wenn du alle Leistungen rausschraubst bekommst du auch eine für 17 Euro im Monat.

Die brauchste aber nicht das die für nix zahlen.

So schliesst man keine Versicherungen ab sondern geht bei Aldi, Lidl und Co. einkaufen.

Hier geht es darum im Zweifel die Existenz abzusichern. Wer das so leichtsinnig macht... kann ich nicht nachvollziehen.

Grundsätzlich solltest du vorher erst einmal eine ausführliche Analyse erstellen lassen über das was du dann wirklich haben willst.

Gefälligkeitsleistungen, Forderungsausfalldeckung, Geliehenes, Schlüssel, ....

Ich gehe derzeit ca. 30 Fragen durch.


Wie finde ich die richtige Zahn-Zusatzversicherung?

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. April 2009 09:37
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Online kann man definitv nicht ausreichend Informationen bekommen und diese auch noch richtig verwerten.

Grundsätzlich gibt es wichtigere Versicherungen die wesentliche größere Risiken abdecken und vorgezogen werden sollten. BU, Pflege, Altersvorsorge.

Wenn dann noch Geld übrig ist kann man sich über die "kleineren" Risiken Gedanken machen. Hierzu zählt die Zahnzusatz.

Dabei ist eine, möglichst unabhängige, Beratung unabdingbar um zu verstehen ob vom Rechnungsbetrag, nach Vorleistung GKV gezahlt wird und welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen enthalten sind. Das alles im Zusammenhang kann man als Laie nicht sehen.

Der schwächste Tarif auf dem Markt ist der von KarstadtQuelle mit Verdoppelung des Zuschusses. Der ist definitiv überflüssig.

Ansonsten ist nach oben hin sehr viel möglich.

Meine Devise: Zunächst eine umfassende Analyse, Erklärung der Leistungen und dann schauen was überhaupt zu den persönlichen Wünschen passt.

Jeder Kunde kann genau verstehen was er hat - wenn er sich denn die Zeit nimt darauf einzulassen.


No-Angel-Star Nadja

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. April 2009 07:30
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  1. Ich habe meine argen Zweifel das man über Verhütung und den Konsequenzen bei Nichtverhütung Bescheid weis. HIV ist nur ein Teil oder nicht !

  2. Die Krankheit erkennen kann man nicht ! HIVpositiv heisst nicht das die Krankheit ausgebrochen ist. Man ist aber ansteckbar.

  3. Wer so blöd ist mit Leuten zu vö.. ohne Gummi der sollte die Hälfte der Verantwortung selber tragen und niemanden verklagen.

  4. Wer weis das er HIV Positiv ist und mit anderen ohne Gummi po... sollte schon mal ne Zeit lang einsitzen.

Leute, wenn man weis wo was reinkommt dann sollte das Hirn dazu ausreichen auch ein Gummi zu benutzen oder vom Partner einen HIV Test zu verlangen und selber einen vorzulegen.

Kommentar von LeFonque am 22. April 2009 07:31

vollkommen richtig!

Kommentar von 2402865d9ca6b40c41a2ec984565d59bsmallSilbernixe am 22. April 2009 07:38

Hallo IchSchauMal, bin ganz Deiner Meinung.DH.

Kommentar von Simple_avatar3smallDeepika am 22. April 2009 07:38

Hi, da muss ich Dir vollkommen recht geben. Ich finde es leichtsinnig ohne Gummi mit dem Partner ins Bett zu gehen, man kann ja alles mögliche bekommen. HIV und viele Frauen bekommen ja den Virus, der Gebärmutterhalskrebs erzeugt. Die Gesundheit sollte einem wichtiger sein als es ohne zu machen.


Wo schließt man am besten einen Wohnriester-Vertrag ab?

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. April 2009 07:25
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Bei mir, bei Niklaus und jedem anderen freien Berater.

Die schlechtesten Beratungen erhälst du nachweislich bei der Bank.

Wohnriester macht jedoch - wie alle Riestersachen - selten Sinn. Auch wenn sich alle wie die Lemminge drauf stürzen und auf schnelle Aussagen von Bankern und Vermittlern hören und wieder kaum Eigeninitiative bei der Forschung zeigen und kritiklos agieren.

Kommentar von lisa2 am 22. April 2009 07:44

Welche Nachweise gibt es dafür, dass Bankangestellte, die üblicherweise keine oder nur geringe Provisionen beziehen noch schlechter beraten als jemand, der zu 100% von den Provisionen lebt?

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 23. Juni 2009 11:30

ich habe persönliche! mir wollte die sparkasse und die coba riester andrehen, obwohl ich persönlich selbstständig bin und nicht verheiratet war....dass sind denke ich gute bsp. für dafür das verkaufen gut gelehrt wird aber die fachkompetenz fehlt! 4 Mal in 2 Jahren! ich selber geben alle versicherungsvertretern und banken einen termin, denn ich möchte gegenfalls neue lösungsmöglichkeiten bei gesprächen finden, die mir vielleicht gefallen ;)

der zweite kracher war, die wollten mir eine BAV andrehen, auch der hammer ich habe spaßeshalber sogar den antrag mal unterschrieben lol

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 23. April 2009 19:34

Gutes Argument.


Soll man riestern?

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. April 2009 07:18
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Sorry, die Frage ist völlig überflüssig da es seriös keine eindeutige Antwort geben kann und die Sache individuell betrachtet werden muss.

Bis hierhin zeigt sich in den festgelegten Antwortne das 86% hier wirklich absolut schlecht beraten sind, beratungsresistent sind und keine Ahnung von der Materie haben. Sorry. Ist aber so und deckt sich nahezu mit den Warnungen von Verbraucherzentralen die da hinweisen das 90% der Deutschen falsch versichert sind.

Trotz aller Warnungen ist es erstaunlich wie leichtfertig die Menschen immer noch mit ihrem Geld umgehen. Tief in der Annahme sie hätten ansatzweise Ahnung von der Materie. Wäre dies der Fall wäre keine Antwort hier pauschal dafür oder dagegen !


private zusatzversicherung

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. April 2009 07:12
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Der Ansatz dieser Frage ist ganz falsch.

Du wirst nie die Bedeutungen der Begriffe verstehen, was letztendlich geleistet wird. Hier ist grundsätzlich eine unabhängige Beratung notwendig.

Kennst du die Gebührenordnung ? Weist du was das blose Weglassen von Aussagen bedeutet ? Versichert oder nicht ? Das ist nämlich unterschiedlich.

Weist du ob deine Wünsche den der anderen entsprechen ? Die zudem hier zu 99% auch nicht wissen was sie genau haben.

Weist du ob vom Rechnungsbetrag, nach Vorleistung GKV gezahlt wird ? Weist du welche Therapieformen genau bezahlt werden, was diese bedeuten, unter welchen Voraussetzungen gezahlt wird.

Ich habe z.B. noch nie einen Kunden gehabt der eine hier genannte Allianz Zusatzversicherung gewählt hat. Hat einfach bei einem fairen Vergleich nie gepasst. Obwohl die Provisionen garnicht schlecht wären :-)

Eine Versicherung zahlt das was in den Bedingungen steht. Das hat wenig mit Erfahrungen zu tun wie 17 Jahre Tätigkeit zeigen.


Haftpflichtschaden - Rotwein auf Sofa

anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. April 2009 07:06
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Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Schadenminderung. Die Versicherungen arbeiten nicht nach Willkür sondern nach geltendem Recht. Man muss sich also immer Fragen: Wie weit würde der Gesetzgeber mich in die Haftung nehmen wenn es keine Versicherung aber eine Klage gebe.

Dabei steht zunächst die Funktion im Vordergrund. Diese ist nicht beeinträchtigt.

Darüber hinaus dann kann eine Reinigung, bzw. ein Neubezug empfohlen werden.

Die Haftpflichtversicherung erstattet, im Gegensatz zur Hausrat, den Zeitwert. Bei einer neuen Couch wie dieser und dem geschilderten Schaden würde ich die Versicherung darauf hinweisen das der Betroffene nicht mit einer Reinigung einverstanden ist und sicherlich auch der Schaden nicht vollständig beseitigt werden kann. Die Reinigung würde auch eine Imprägnierung nach sich ziehen damit die Funktion nicht beeinträchtigt ist. Das zusammen wäre dann sicherlich teurer als ein Neubezug.



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