Kann meinen Vor-Schreibern nur zustimmen. Aber mit Betrug hat das trotzdem nichts zu tun, weil die Umstände, die deine Schwester zum "Rücktritt" veranlassten, erst später eingetreten sind.
Der Vertrag ist geschlossen und der Vermieter kann sich darauf verlassen, einen Mieter zu haben. Er stellt seine Bemühungen um einen neuen Mieter ein. Der Vertrag gilt. Natürlich würdest du andererseits schreien, wenn der Vermieter sich überlegt: ach, ich lass dich doch nicht einziehen, ich hab jemand Besseres gefunden. So hat der Mietvertrag für beide Parteien binden Bedeutung. Fraglich ist allerdings ob der Rücktritt vom Mietvertrag nicht gleichzeitig als Kündigung gilt. Dann wäre aber auch zu klären, ob das Mietverhältnis unbefristet ist. Man kann versuchen im gegenseitigen Einvernehmen einen Nachmieter zu finden um die Zeit der Belastung zu verkürzen. Ist der Vertrag befristet, Kann der Vermieter sich in die Sonne legen und das Zahlen Dir überlassen.
Vertrag ist Vertrag.Der Vermiter kann ja nichts dazu, wenn es mit dem Job nicht geklappt hat.Sofort vorzeitig mit Begründung kündigen.Wenn deine Schwester keinen Job hat, so kann sie ja die Miete nicht aufbringen.Wenn der Vermieter merkt, das nichts zu holen ist, dann müsste er ja schön dumm sein, Anwaltskosten entstehen zu lassen. Rechtens ist das schon.Dem Vermieter ist ja ein Schaden entstanden.Auch muß er evtl. eine neue Anonce aufgeben oder den Makler bemühen etc.Versuch t doch noch mal mit ihm zu reden.
Natürlich ist das rechtens.
Verträge werden gemacht, um sie einzuhalten. Zwischen Job und Mietvertrag besteht keinerlei juristischer Zusammenhang.
Eine Anzeige wegen Betruges ist natürlich übertrieben und wird nach menschlichem Ermessen nicht durchgehen.
Deine Schwester hätte den Mietvertrag nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen können. Diese Frist gilt auch, wenn man die Wohnung noch nicht bezogen hat.
Also besteht die Forderung zu Recht.