Also ich muss mich jetzt hier mal einmischen. Es gibt offensichtlich probleme mit der begrifflichkeit "eltern". dazu lässt uns die deutsche sprache noch mehr möglichkeiten offen. ich finde das das wort erzeuger/in besser passt als mutter/vater. sehen wir es doch mal nüchtern. was macht das eltern sein aus? etwa 5 min spaß haben und 9 monate schwanger sein? oder die 20 jahre danach um dem kind den richtigen lebensweg zu lehren, es aufzuziehen und alle höhen und tiefen mit ihm zu durchschreiten? was macht einen da wohl für das kind eher zu einem elternteil? jemand der sich nicht drum kümmern will/kann oder jemand der das kind als sein eigen annimmt und sein leben ihm widmet? ich finde dieses "recht auf leibliche eltern" gehabe wird überbewertet und geht mir langsam auf den keks. nur als beispiel, eine freundin von mir ist ohne ihren erzeuger groß geworden hat statt dessen einen sie liebenden vater gehabt. mit ca. 20 hat sie ihren vater ausfindig gemacht und war über diese begegnung ernsthaft enttäuscht. sie ist froh das das nicht ihr vater war! und jetzt erklärt ihr schlaumeier mir mal ob es jetzt besser gewesen wäre man hätte sie dazu gezwungen als vllt. 6 jährige den kontakt zu ihrem erzeuger zu pflegen. für mich ist derjenige ein elternteil der bereit ist sein ganzes "sein" dem kind zu widmen. leider sieht das die rechtslage nicht so. mag vllt. daran liegen das richter/innen und sonstige menschen von sagen entweder sehr konservativ sind oder durch ihre tolle juristische karriere in einer ähnlichen situation sind/waren das ihr kind nichtmehr bei ihnen wohnt....... naja spekulationen die man der genderforschung in hohenheim überlassen sollte. es ist aus gegebenem anlass heraus bewiesen das es möglich ist die adoption ohne zustimmung des fernen elternteils zu erwirken wenn es für das kindeswohl von relevanz ist. erkundige dich doch beim jungendamt oder einer verfahrenspflegerin die für solche entscheide zuständig ist. bei eltern die durch ihre psychische verfassung nicht in der lage waren kinder zu erziehen hat das gericht schon adoptionen zugestimmt.
bis dahin mal excell
Ich vermute die Missbildungen sind unterschiedlich. Man kann dann durch Röntgen sehen, welches Gelenk es wohl ist. Nur ne Vermutung.
Contergan - wenn schon. Das wird man wohl einfach nur Gelenk nennen. Wie soll ein Handgelenk dasein,w enn keine Hand da ist? Oder kein Arm?
Ups, da hat sich wohl der Fehlerteufel eingeschlichen, trotzdem danke für deine Korrektur Herr Dr.med-Wurst
Eine Adoption ist nur mit Zustimmung der leiblichen Mutter möglich, wenn er das Sorgerecht nur durch Klage bekommen hat, wird sie die wohl nicht geben. Du kannst das testamentarisch verfügen, aber die leibliche Mutter wird, wenn es dem Kindeswohl zuträglich ist, immer die erste Wahl sein!
es war zwar vor gericht aber sie hat es mehr oder weniger freiwillig abgegeben ! kann ich jetzt nicht her gehen und des sorgerecht beim jugendamt mit meiner jetztige fraqu teilen ???
Nein, das kannst Du nicht. Aber wenn sie es freiwillig abgegeben hat, stimmt sie ja vielleicht auch einer Adoption zu? Dann verliert sie ihre Mutter-Rechte und Deine Frau bekommt sie dafür.
Deine Tochter von Deiner Frau adoptieren lassen.
Das solltest Du mit einem Familienanwalt besprechen.
Das kannst Du bei einem Notar verfügen. Im Falle des Falles wird das dann im Sinne des Kindswohles geprüft und es geht den von Dir gewünschten Gang.