@amiria71. Ja, es ging mir tatsächlich weniger um die Jugendlichen als um die Behörde, die hier massiv ihre Pflichten verletzt hat.
Da Ihn die Sache oftmals sehr belastet, wollte ich mich mal rantasten, um rauszufinden, ob es vielleicht doch möglich ist was zu unternehmen. Obwohl ich wegen der verjährungsfristen auch so meine Bedenken habe.
Na super. Ich bin neu hier und hae eben meine eigene Frage beanstandet. Außerdem wollte ich noch Tags hinzufügen und kann aber meinen Eintrag nicht mehr bearbeiten.
Hi Henriette,
bevor der Support das tut: bitte nutze doch für Antworten zu Antworten die Kommentieren-Funktion. DAnn findet man die Zusammenhängenden Beiträge besser wieder.
Lass mal durchdenken: gegen den Bearbeiter vielleicht sowas wie Strafvereitelung oder was in diesem Zusammenhang (bin kein strafrechtler und weiß nicht alle Straftatbestände auswendig ;-) ) Aber die Verjährung von 30 Jahren gilt schon nur bei Straftaten, auf die die lebenslange Freiheitsstrafe steht. Das kommt hier nicht in Betracht, da her wäre die Verjährung allerallerhöchstens 20 Jahre. Also jedenfalls vorbei. Dienstaufstichtsbeschwerde? Der ist doch sicherlich mittlerweise pensioniert. Dürfte auch für sämtliche Vorgesetzten gelten. Die "Behörde" als Gebilde? Zur Verantwortung ziehen kann man nur einzelne Menschen. Eine Änderung bewirken? Wie gesagt, die Fälle kann wahrscheinlcih heute keiner mehr nachvollziehen und die Organisation dürfte ebenfalls völlig umstrukturiert sein - da wäre also wohl kaum noch was zu erreichen.