Laß sie, denn es sind Nützlinge. Du dürftest eigentlich durch ihre Anwesenheit kaum Blattläuse haben.
HelmutRn am 12. Juli 2008 18:31 Danke, s.o.!
http://www.gartentechnik.de/News/2005/09/16/ohrwuermernuetzlingoder_schaedling/
HelmutRn am 12. Juli 2008 18:30 Danke, ich werde sie sammeln und in Nachbar's Garten entsorgen, der hat viele Obstbäume!!!
es ist keine genaue Zeit gesetzlich angeben. Aber auch wenn würde es dir ziemlich wenig nützen. Denn du kannst zwar den Händler verklagen, der dann auch eine Strafe zahlen muß, aber leider nicht an dich und du hast keinen Anspruch drauf einen bestimmten Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu bekommen
HelmutRn am 9. Juli 2008 18:44 Schade, die Strafe müßte an mich bezahlt werden, denn ich habe mich geärgert!!!
Wie lange müssen solche Angebote vorrätig sein?
Reiner Münker Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs "Das ist gesetzlich nicht genau definiert. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich bei einer normalen Werbeanzeige mindestens 2 bis 3 Tage die angebotene Ware auch ausliefern bzw. verkaufen kann."
Wer sich als Händler nicht daran hält, dem drohen rechtliche und sogar finanzielle Konsequenzen, denn er handelt gesetzwidrig.
Bietet der Händler die Ware nicht lange genug an, dann verstößt er gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, kurz UWG.
Die Folgen:
· dem Händler droht eine Abmahnung oder · das Gericht beschließt, dass er weitere Billigangebote unterlassen muss. · Hält sich der Händler trotzdem nicht daran, muss er ein Ordnungsgeld zahlen.
(http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/02/27/index2.html)
WolfRichter am 9. Juli 2008 15:15 Richtig und vollständig. DH
HelmutRn am 9. Juli 2008 15:23 Danke, DH!
HelmutRn am 9. Juli 2008 15:22 Nee, nee, siehe oben die Antwort von Tradaix!!!
Diese Regelung gibt es tatsächlich. Ist die Ware in dieser Frist nicht vorrätig, muss sie nachgeordert werden können. Die meisten Anbieter (vor allem Aldi, Lidl etc.) halten sich daran aber nicht.
Das Einzige, was Du tun kannst, ist entweder selbst Klage erheben (dann musst Du aber einen benennbaren Schaden haben) oder Du meldest das bei der Stiftung Warentest bzw. der Verbraucherzentrale. Nach meiner Erfahrung hilft da nur die Öffentlichkeit. Das schadet diesen Anbietern am meisten. Auf einen langen Rechtsstreit lässt sich eh niemand ein.
Das ist übrigens nicht wirklich ein Gesetz. Hier handelt es sich um eine der vielen Durchführungsbestimmungen. RA berufen sich aber eher auf die aktuelle gängige Rechtsprechung.
Es muss ausreichend vorhanden sein, aber keine bestimmte Anzahl von Tagen.
Was ist ausreichend?
Meistens sind solche Sonderangebote nur ein Lockmittel, wenn man diese dann kaufen möchte, sind sie alle schon vergriffen oder schon ausverkauft.
Meistens steht noch irgendwo"solange Vorrat reicht" Keine Garantie auf vorhandensein der Ware." Die sind ja nicht doof.Du sollst ja Hauptsächlich was anderes kaufen und nicht das Angebot.
Danke, s.o.!