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Antworten auf Fragen von Hawthorn

Soll ich jetzt einen Sparbrief für Fünf Jahre abschließen?

beantwortet von hartz4konto am 8. Dezember 2009 08:20
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Hier findest du Tagesgeldkonton finden wo du wesentlich mehr von haben wirst.

http://hartz4-konto.blogspot.com



Soll ich jetzt einen Sparbrief für Fünf Jahre abschließen?

beantwortet von Angelripper am 5. Dezember 2009 14:13
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Der Plus Sparbrief der Volkswagen Bank ist z.Z. eine Überlegung wert. Selbst bei einer kürzeren Laufzeit (z.B. 3 Jahre) gibt derzeit ganz gute Zinsen. Bis die Zinsen wieder auf den Stand "vor der Krise" kommen, wird es noch einige Zeit dauern. 5 Jahre ist als Anlagezeitraum vielleicht ein wenig viel z.Z. aber 2 oder 3 Jahre kannman denke ich schon machen. Hier gibts ein paar Infos: http://www.moneytowers.de/festgeld/festgeldkonto/volkswagen-bank-festgeld/



Soll ich jetzt einen Sparbrief für Fünf Jahre abschließen?

beantwortet von Teufelchen123 am 5. Dezember 2009 14:00
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Die Zinsen sind momentan noch nicht so gut für Sparbriefe. Ich stand neulich vor dem selben Problem und habe mich dafür entschieden, das Geld erstmal für ein Jahr als Festgeld anzulegen. Ich denke dann sind die Zinsen wieder ein bisschen aus dem Keller gekrochen.



Kann man sich von der Abgeltungssteuer befreien?

beantwortet von GePeterF am 16. November 2009 15:00
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Also, es gibt, wie schon öfter genannt, die 801€ Freibetrag für einen Ledigen, was man am Kapitalmarkt verdienen kann, ohne es zu versteuern. Ansonsten wird alles darüber hinaus dann direkt mit 25% + Soli (5,5% auf den Betrag der Abgeltungssteuer - also bei 400€ Einnahmen wären das 100€ Abgeltungssteuer + 5,5% von diesen 100€, also 5,5€ Soli. Die Steuer ist somit 105,5€ oder 26,375%!!!) besteuert. Kirchensteuer ist da jetzt mal nicht berücksichtigt!

Spekulationsfrist will die FDP wieder einführen, denn das wäre der einzige Weg gewesen, dem zu entgehen. Außer Du legst das Geld schwarz im Ausland an ;-)



Kann man sich von der Abgeltungssteuer befreien?

beantwortet von stm81 am 15. November 2009 22:56
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Was bisher alle Antwortenden vergessen haben: Liegt der persönliche Spitzensteuersatz unter 25%, kann beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden, dass Kapitalgewinne oberhalb des Freibetrags wie bisher zum persönlichen Steuersatz besteuert werden. Dann gibts Geld zurück.



Kann man sich von der Abgeltungssteuer befreien?

beantwortet von waltghaupt am 15. November 2009 21:51
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um den sofortigen Abzug zu vermeiden muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Dieser kann auch auf verschiedene Banken verteilt werden, darf aber gesamt die bereits erwähnten Freibeträge nicht überschreiten. Ansosten besteht nur die Möglichkeit die zuviel einbehaltene Abgeltungssteuer über den Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich zurück zu erhalten.



Kann man sich von der Abgeltungssteuer befreien?

beantwortet von Niklaus am 15. November 2009 15:26
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Alles was über den Sparer-Pauschbetrag von 801 €pro Jahr liegt wird mit einer Abgeltungssteuer beaufschlagt. Da gibt es keine Ausnahmen.



Kann man sich von der Abgeltungssteuer befreien?

beantwortet von Angelripper am 15. November 2009 15:02
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Hinzufügen wrde ich der Antwort von Shakotai noch, dass wenn man jetzt gut und gerne zwischen 30.000 und 60.000 Euro anlegen kann ohne Steuern zahlen zu müßen, da die Zinsen z.Z. alles andere als Anlagefreundlich sind. Und bei einem Zinsertrag von 1000 Euro zahlt man eh nur 56 Euro Abgeltungssteuer (801 Eur Freibetrag, zu versteuernder Zinsertag 199 Euro, 25% + 2,7%). Ich denke damit kann man noch leben!



Kann man sich von der Abgeltungssteuer befreien?

beantwortet von Shakotai am 15. November 2009 13:48
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Wie Doppelherz schon erwähnte: Wenn Ihre Zinseinnahmen im Jahr 801 Euro (genau genommen sind es 750 Euro Sparerfreibetrag plus 51 Euro Werbungskostenpauschale) nicht überschreiten, dann müssen Sie keine Zinsertragssteuer bezahlen. Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Freibetrag von 1602 Euro (inkl. Werbungskostenpauschale) gewährt. Der Abgeltungssteuer entkommen können sie 'eigentlich' nicht, sie haben nur die Möglichkeit entweder (nach deutschem Recht) die Abgeltungssteuer aufzuschieben, so dass sie erst zur Auszahlung fällig wird. Oder aber ihr Geld im Ausland anzulegen, wo es entsprechend keine oder geringere Abgeltungssteuern gibt sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen. In diesem Falle wird es im Entstehungsland des Ertrages besteuert und nicht noch mal in Deutschland. Letzte Möglichkeit, Investition in Abgeltungssteuerfreie Anlagen.



Kann man sich von der Abgeltungssteuer befreien?

beantwortet von Doppelherz am 15. November 2009 13:15
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Wenn ich das richtig sehe, hat man einen Freibetrag von 801 Euro (als Single, Ehepartner das Doppelte), ab diesem wird die Steuer in Höhe von 25% zuzüglich Soli auf die Abgeltungssteuer erhoben. Dieser Freibetrag entspricht sozusagen dem früheren Sparer-Freibetrag.



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