Wie muß eine Rechnung aussehen?
Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf die Steuerfreiheit enthalten sein muß. Der Hinweis sollte etwa folgenden Inhalt haben: „Die Lieferung (sonstige Leistung) ist steuerfrei nach § 4 Nr....... UStG.“
Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten:
den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers,
die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
das Entgelt für die Lieferung oder für die sonstige Leistung und
den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist, oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Unter Entgelt ist dabei jeweils der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer zu verstehen.
ACHTUNG: Es sei nochmals darauf hingewiesen, daß aus Rechnungen, in denen nur der Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer und der Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen ist (z.B.: Rechnungsbetrag 116 EUR, enthält 16 EUR USt) kein Vorsteuerabzug mehr möglich ist!
Mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (oha!) ist eine weitere Vorschrift eingeführt worden: Ab 1.Juli 2002 muß auf allen Rechnungen die Steuernummer des Rechnungsausstellers stehen! Diese Maßnahme soll dem Finanzamt helfen, Steuerhinterzieher dingfest zu machen. Wohlgemerkt, hier ist nicht die Rede von der europäischen Umsatzsteueridentifikationsnummer, sondern von der ‘richtigen’ Steuernummer des Unternehmers.
(cox-steuerberatung.de)
Weiter ist der Handwerker verpflichtet, neben der Rechnungsstellung einen entsprechenden Hinweis auf der Rechnung anzubringen, die den Leistungsempfänger, hier die Privatperson, auf die neuen Aufbewahrungsfristen von 2 Jahren hinweist. http://www.gutefrage.net/tipp/rechnungsaufbewahrungspflicht-fuer-privathaushalte
Es ist ja lobenswert, dass Du Dich selbstständig gemacht hast.Ich würde aber an Deiner Stelle noch einen Fortbildungskurs machen, in dem Dir alles wichtige zur Selbstständigkeit beigebracht wird, sonst könntest Du auf den Bauch fallen. Eine eigentliche Antwort auf Deine Frage weiß ich leider auch nicht, da meine Ausbildung schon zu lange her ist und sich vieles geändert hat. Viel Erfolg und viele Kunden.
Deine Anschrift, Anschrift Kunde, Datum, Rechnungsnummer fortlaufend, Zeitraum der Ausführung(nicht immer notwendig), was wurde gemacht, Anzahl etc. oder ähnlich, zuständiges Amtsgericht, Eigene Steuernummer. Sonst klau doch mal, bei einer ähnlichen Firma ! Viel viel Erfolg !
Firmenname, Adresse, Telefon, Geschäftsführer, Handelsregistereintrag mit Amtsgericht, Steuernummer, Umsatzsteuer-ID, Rechnungsnummer, Name des Kunden, Anzahl und Art der Ware, Nettopreis, Mehrwersteuerbetrag, Bruttopreis. Wann die Rechnung zu zahlen ist. Kontoverbindung.
DerAufbereiter am 15. Juni 2008 14:32 Ups, haste Recht, hab einiges vergessen gehabt...
Das ist hier möglichst verständlich beschrieben:
Ich denke es wäre besser, wenn du dich mal mit einem Steuerberater zusammen setzt. Oder eventuell , wenn noch Zeit ist, dich bei einem dieser Buchhaltungsseminare für Existenzgründer zbsp. bei der IHK anmeldest. Denn meinst muss außer den ordnungsgemäßen Bestandteilen der Rechnung noch anderes beachtet werden.
DerAufbereiter am 15. Juni 2008 14:17 Habe das auch alles per Learning by Doing gemacht, geht auch.
Ich geb ja zu ich auch, aber würde das heute nicht mehr so machen. Weil oft vergisst man was, oder macht was verkehrt und muss dann viel zu viel nacharbeiten. Ist halt so der schwerer Weg, wollte ihm den einfachen aufzeigen.
DerAufbereiter am 15. Juni 2008 14:31 Hast Du ja recht, allerdings lerne ich persönlich besser, wenn ich aktive Erfahrungen mit einem Thema gemacht habe. Natürlich hole ich mir auch Infos von Experten, klar. Auch Dir viel Erfolg in Deiner Firma.
Ja, jeder hat andere Lernmethoden, viele können sich das leichter merken, was sie sich selbst erarbeitet haben. Es macht auch selbstsicherer und ich denke man kann dann auch auf sich Stolz sein. Danke, natürlich wünsch ich Dir und den anderen auch viel Erfolg und gute Geschäfte.
Eigene Ust-ID-Nr, Fortlaufende Rechnungs-Nr und die Ust-ID des Kunden.
Die Ust.Id des Kunden?????
DerAufbereiter am 15. Juni 2008 14:16 Nein, die nicht.
Ist natürlich Blödsinn. Nur die eigene ID.
Türlich..die müssen doch wissen WER das Geld bekommt ^^°
JoWaKu am 15. Juni 2008 14:20 Wenn man keine eigene internationale Ust-ID-Nr hat, kommt die eigene deutsche Steuernummer drauf.
Die Ust-ID-Nr des Kunden ist (zumindest bei Inlandsrechnungen) definitiv nicht nötig.
Geld benötigst Du dazu - und ein Konto bei einem griechischen Geldinstitut. Hat man Dir das nicht gesagt, als Dir die griechische Kreditkarte ausgehändigt wurde ?
Frag den Inhaber der Kreditkarte, bzw. wenn du es bist - frag das ausstellende Institut. Grundsätzlich wird es aber auf eine Kontonummer und eine Bankleitzahl plus Verwendungszweck hinauslaufen. Falls das Institut keine deutsche Bankverbindung hat benötigst du sicherlich statt Kontonr. und BLZ noch IBAN und BIC...
manu1979 am 11. Juni 2008 15:57 DH!
Kontonummer und Bankleizahl der Kreditkartenbank sowie als Verwendungszweck die Kreditkartennummer. Ach ja und natürlich ein Konto von dem aus du überweisen kannst.
super ausführliche Anwort....da hat "Hamburg" hoffentlich noch etwas gelernt...DH
Vielen Dank für die sehr ausführliche und hilfreiche Antwort.