Nein ist nicht enthalten.

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen alle verpackten Lebensmittel, mit wenigen Ausnahmen, ein Zutatenverzeichnis
als verpflichtendes Kennzeichnungselement tragen. Dort werden alle
Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles (die Zutat, die den
größten Anteil im Produkt ausmacht, steht an erster Stelle) aufgelistet.
Alkohol als Zutat muss demzufolge im Zutatenverzeichnis aufgeführt
werden. Gemäß LMIV muss Alkohol jedoch nicht als Zutat gekennzeichnet
werden, wenn er als Lösungs- oder Trägerstoff für Aromen und
Zusatzstoffe verwendet wird.

Die Firma Ferrero gibt an, dass seit Mitte 2000 kein Alkohol als Zutat für ihre Produkte verwendet wird.

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