Ich bin Rechtsanwältin und kenne mich mit dem Erbrecht bestens aus!!!
Grüessli Igitta
Wenn kein Testament vorliegt, können die Geschwister der Verstorbenen nur erben, wenn es überhaupt keine Abkömmlinge des Verstorbenen gibt.
Abkömmlinge sind Kinder, Enkel, Urenkel
Nur wenn es keine Abkömmlinge gibt (und auch keinen Ehepartner des Verstorbenen), erben die Eltern des Verstorbenen. Wenn die schon tot sind, dann könnten auch Geschwister erben.
Die Existenz von Kindern schließt also Geschwister des Verstorbenen von der Erbfolge aus.
geschwister KÖNNEN im testament bedacht werden, einen anspruch auf den pflichtteil haben sie jedoch nicht!
Wenn du die Möglichkeiten hast die Pflanzen in den Keller zu stellen, dann mach es. Wenn nicht, dann giess sie weiter, aber nicht zu viel und auch nicht wenn es friert.
Viele Pflanzen gehen im Winter nicht durch Frost sondern durch Trockenheit ein, deshalb regelmäßig gießen wenns über null Grad ist.