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Antworten von Funki1969 Gute Antworten


Warum spielen Kids gerne Streiche?

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 17. Dezember 2009 13:51
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Genau! Macht jedes Kind in jeder Generation, auch die jetzt ganz braven Erwachsen haben das mal gemacht...


Recht auf den Umgang mit kind??

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 17. Dezember 2009 13:40
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Vertrackte Situation: einerseits hat das Kind ein Recht drauf zu wissen, wer sein Vater ist und wie er aussieht. Andererseits soll zum Kindeswohl entschieden werden. Natürlich gibt es ein Umgangsrecht, aber auch eine Umgangspflicht im Kindschaftsrecht. Aber zur Pflicht kann der KV leider laut dem letzten Jahr (Juli 2008) nicht wirklich herangezogen werden (Grundsatzurteil des BGH). Ihr habt sicher einen Vertreter und der muss eure Gesichtspunkte in dem Verfahren klar darlegen. Letztlich denke ich, dass zugunsten des Kindeswohls entschieden wird, selbst auf die Gefahr hin, dass der KV Widerspruch einlegen wird. Lasst euch nicht dadurch entmutigen. Dir sei noch gesagt: Wenn Dein Kind aber nach dem leiblichen Vater verlangt, musst Du dem nachkommen (meist ab Vorschulalter der Fall...)

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 17. Dezember 2009 14:08

Muss meine Antwort in der Hinsicht revidieren: nicht BGH, sondern Bundesverfassungsgericht

Umgangspflicht mit Kind: Kann nicht zwangsweise durchgesetzt werden (Val) Ein Elternteil, das keinen Umgang mit seinem Kind pflegen will, kann hierzu nicht gezwungen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Blick auf das Kindeswohl klargestellt. Es verwies vor allem auf die Gefahr eines Schadens für das Selbstwertgefühl eines Kindes, das mit einem umgangsunwilligen Elternteil konfrontiert werde. Ein umgangsunwilliger Vater, der durch Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden sollte, war damit in Karlsruhe mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolgreich. Zwar habe ein Kind einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es trügen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkämen, erläuterte das BVerfG. Allerdings diene ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden könne, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher sei in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben habe. Anders liegt es laut BVerfG nur, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, wonach ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn davon ausgegangen werden könne, dass das Kind durch sein Verhalten den Widerstand des unwilligen Elternteils brechen werde. Dann könne der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04


Zungenpiersing fragen.

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 17. Dezember 2009 13:35
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Warum lässt Du es dann machen? Wenn man Angst hat, macht man sowas nicht. Angst entwickelt sich nicht umsonst in unserem Gehirn, sondern will uns vor etwaigen Folgen schützen.

Kommentar von mimi2oo9 am 17. Dezember 2009 13:36

Ich habe auch panik vorm zahnarzt und vor spritzen.,. soll ich mich jetzt vorm zahnarzt drücken und mich nicht mehr impfen lassen??


Wie soll ich meine mutter sagen das ich nachsitzen muss ohne das sie schimpft?

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 17. Dezember 2009 13:27
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Mama, ich muss mal mit Dir reden, aber bitte nicht so doll schimpfen: ich habe Mist gebaut. Wegen ... muss ich jetzt am ... für ... Stunde/n nachsitzen.


Wie viele Bewerbungen soll ich schreiben ca.?

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 17. Dezember 2009 13:24
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Soviele, wie es geht. Die ARGE bzw. Agentur für Arbeit schreiben sogar die Anzahl je Monat vor, die Du abarbeiten solltest. Ist leider so... Nichtsdestotrotz würde ich die dortigen Sachbearbeiter aber trotzdem in die Spur schicken, dass sie Dir Stellen vorlegen. Dafür sind sie schließlich da!


Erstausstattung gezahlt??

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 17. Dezember 2009 13:22
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Hilfreichste Antwort

Du musst einen Antrag bei der ARGE stellen. Die kommen dann raus und begucken sich Deine Wohnung und Deine Habseligkeiten. Dann wird entschieden, was Dir zusteht. Habt ihr kein sog. Sozialkaufhaus? Dort gibt es gute und preisgünstige gebrauchte Sachen.


Kann ein Floh nur einmal die Woche bzw. jeden 10. Tag beißen?

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 17. Dezember 2009 13:19
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Das hängt mit dem Hormonausstoß eines jeden Menschen zusammen. Auch und gerade bei Kindern. Und ja, das ist gut möglich, denn ein Floh braucht nicht viel, um überleben zu können. Lass Deinen Sohn ärztlich untersuchen. Peinliche Sauberkeit, ähnlich, wie wenn man Kopfläuse hat. Evtl. hat er sich diesen in Schule oder Kita aufgesackt.


Was sage ich zur Noch-Freundin als Aussrede, wenn ich mit meiner Neuen in den Urlaub fahre?

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 17. Dezember 2009 13:14
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Das offene Gespräch suchen, und ehrlich sein. Und vor allem Deine Noch- nicht verletzen! Mache Dir bewusst, dass sie ohnehin schon genug mit sich selbst zu tun hat! Garantiert wird auch sie so einen ähnlichen Gedanken haben, nur in der Richtung: Wird ER bei mir bleiben??? Sex ist nicht alles im Leben!!! Liebe bedeutet mehr als Sex!!!


Mehl im Auto vergessen!!

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 17. Dezember 2009 13:07
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Wenns nicht feucht geworden ist, dann nicht.


Was kann ich bei der Strafarbeit schreiben?

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 17. Dezember 2009 12:14
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Strafarbeit ist nicht erlaubt!!! Siehe auch Schulgesetz. Es steht unverhältnismäßig entgegen dem Vorfall und verletzt das Persönlichkeitsrecht des Schülers.

Kommentar von 2e1b31d401f90b9210374fc6283c9d34smallMunga5 am 17. Dezember 2009 12:17

Ist das wirklich so?

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 17. Dezember 2009 12:18

google mal unter Schulministerium Deines Landes und wende Dich mit Deiner Anfrage dorthin.

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 17. Dezember 2009 12:21

http://www.focus.de/schule/schule/bildungspolitik/das-focus-schule-lexikonaid23969.html?id=73&buchstabe=S&begriff=Strafarbeit

Strafarbeit

"Ich darf im Unterricht nicht Kaugummi kauen. Ich darf im Unterricht nicht Kaugummi kauen ..." - noch gar nicht so lange her, da gehörten Aufgaben wie das hundertfache Schreiben eines Satzes zur Schulerziehung und zum Alltag von Schülern. Ob solche Strafarbeiten zur Disziplinierung wirklich etwas gebracht haben, ist allerdings umstritten. Inzwischen verbieten die Schulgesetze der meisten Bundesländer solche Aufgaben ohne pädagogischen Sinn. Pädagogisch fragwürdig und daher ebenfalls verboten sind auch Schläge und körperliche Züchtigungen in der Schule. Trotzdem gibt es immer noch Strafarbeiten. Sie heißen heute allerdings elegant als "pädagogisch notwendige Zusatzaufgaben" und stellen Nacharbeiten zu behandelten Unterrichtsthemen oder Aufgaben rund um die Pflege einer Schule dar.

Kommentar von Nunuhueper am 17. Dezember 2009 12:23

"Strafarbeit ist nicht erlaubt", aber Zettel schmeißen? Bravo, immer gleich nach dem Gesetz rufen! Das Persönlichkeitsrecht des Schülers gibt ihm also die Freiheit das zu tun???



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