
Wieso fragst du das HIER? So etwas gehört doch auf eine Hausaufgabenseite oder ähnliches, - hier zumindest ist es am falschen Platz.

Es gab auch früher schon Schuluntersuchungen, dann aber lange nicht mehr. Um was geht es denn nun? Und was ist daran so peinlich?

Wenn due die Ableitung gleich Null setzt, dann bekommst du den x-Wert des Tiefpunktes. Diesen x-Wert mußt du dann in die ursprüngliche Gleichung einsetzen, um den dazugehörigen y-Wert zu errechnen.
Ja in die Ausgangsfunktion oder? Da komme ich aber trotzdem auf -2 und nicht auf 0

In der EU reicht der deutsche Führerschein aus, die die Führerscheine gegenseitig anerkannt werden müssen. Ansonsten ist ein internationaler nicht falsch. Dabei handelt es sich aber, wie von anderen schon geschrieben wurde, nur um eine Übersetzung des deutschen Scheines. Ohne den deutschen Schein ist der internationale nichts wert.

Da dein Promillewert über 1,6 Promille lag, ist eine MPU zwingend vorgeschrieben, da führt kein Weg dran vorbei.
Erst einmal wird es eine Sperre von wahrscheinlich 9-12 Monaten geben. 3 Monate vor Ende der Sperre kannst du einen neuen Führerschein beantragen, dann wird man die die MPU-Auflage mitteilen. Für die MPU solltest du rechtzeitig vom Arzt Leberwerte bestimmen lassen, du solltest dich professionell vorbereiten, sonst wird es schwierig. Am besten gehts du da in ein MPU-Forum oder ins Forum von Verkehrsportal.de
Der Weg durch die MPU wird hart werden, aber er ist nicht unmöglich.

Das gilt im Bereich der rationalen Zahlen
TheMrsSarii am 4. Dezember 2009 17:09 also bloß in Q ??
Ellejolka am 4. Dezember 2009 17:11 die 0 muss man ausschließen, also in Q*
TheMrsSarii am 4. Dezember 2009 17:14 Q oder Q* ??
Ellejolka am 4. Dezember 2009 17:27 in Q*
TheMrsSarii am 4. Dezember 2009 17:33 ok thx

Das wird nicht gehen. Bei diesem Teil handelt es sich um ein Mofa und somit benoetigst du die Pruefbescheinigung.
Du kannst dich ja auch nicht einfach auf ein grosses Motorrad setzen und es ohne Motor den Berg runterrollen lassen ohne Fuehrerschein.

Wer sagt denn, dass es ab da nicht mehr haltbar ist? Es steht doch lediglich drauf, dass es bis Oktober mindestens haltbar ist, aber nicht, dass es dann schlagartig kaputt ist.
Ein Auto, bei dem nach 2 Jahren die Garantie ablaeuft, faehrt ja auch noch.
marlylie am 3. Dezember 2009 18:51 naja, ein geringfügiger unterschied besteht schon zwischen lebensmitteln und einem auto - was die haltbarkeit bzw. garantie angeht... ;-)

Nein, du kannst ihm auch die Feuerloescher rausbringen.

Wie soll dir hier jemand eine vernuenftige Antwort geben? Du muesstest erst mal dazuschreiben, wann du gekauft und wann du wie bezahlt hast. Dann kann man eher abschaetzen, ob die Ware ueberhaupt schon da sein KANN.
ähhm tschuldigung ? das is ja wohl egal wo man das fragt oder ? wenn du die antwort nicht weißt dann schreib bitte nichts hin und nicht irgendeine freche bemerkung omg!