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Antworten von Franticek Gute Antworten


Mathemaathiik !

Franticek
beantwortet von Franticek am 6. Dezember 2009 14:47
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Wieso fragst du das HIER? So etwas gehört doch auf eine Hausaufgabenseite oder ähnliches, - hier zumindest ist es am falschen Platz.

Kommentar von Tiina1995 am 6. Dezember 2009 14:49

ähhm tschuldigung ? das is ja wohl egal wo man das fragt oder ? wenn du die antwort nicht weißt dann schreib bitte nichts hin und nicht irgendeine freche bemerkung omg!


Schuluntersuchung hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Franticek
beantwortet von Franticek am 6. Dezember 2009 14:43
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Es gab auch früher schon Schuluntersuchungen, dann aber lange nicht mehr. Um was geht es denn nun? Und was ist daran so peinlich?


Kurvendiskussion brauche hilfe....

Franticek
beantwortet von Franticek am 6. Dezember 2009 14:32
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Wenn due die Ableitung gleich Null setzt, dann bekommst du den x-Wert des Tiefpunktes. Diesen x-Wert mußt du dann in die ursprüngliche Gleichung einsetzen, um den dazugehörigen y-Wert zu errechnen.

Kommentar von liebstelisa am 6. Dezember 2009 14:34

Ja in die Ausgangsfunktion oder? Da komme ich aber trotzdem auf -2 und nicht auf 0


Benötige ich einen internationalen Führerschein [...]

Franticek
beantwortet von Franticek am 6. Dezember 2009 14:27
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Hilfreichste Antwort

In der EU reicht der deutsche Führerschein aus, die die Führerscheine gegenseitig anerkannt werden müssen. Ansonsten ist ein internationaler nicht falsch. Dabei handelt es sich aber, wie von anderen schon geschrieben wurde, nur um eine Übersetzung des deutschen Scheines. Ohne den deutschen Schein ist der internationale nichts wert.


MPU.JAoder NEIN

Franticek
beantwortet von Franticek am 6. Dezember 2009 14:24
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Da dein Promillewert über 1,6 Promille lag, ist eine MPU zwingend vorgeschrieben, da führt kein Weg dran vorbei.
Erst einmal wird es eine Sperre von wahrscheinlich 9-12 Monaten geben. 3 Monate vor Ende der Sperre kannst du einen neuen Führerschein beantragen, dann wird man die die MPU-Auflage mitteilen. Für die MPU solltest du rechtzeitig vom Arzt Leberwerte bestimmen lassen, du solltest dich professionell vorbereiten, sonst wird es schwierig. Am besten gehts du da in ein MPU-Forum oder ins Forum von Verkehrsportal.de
Der Weg durch die MPU wird hart werden, aber er ist nicht unmöglich.


in welchen zahlenbereich gilt die eigenschaft,

Franticek
beantwortet von Franticek am 4. Dezember 2009 17:07
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Das gilt im Bereich der rationalen Zahlen

Kommentar von A6e2534c0500f5d3a411da591dda6c1esmallTheMrsSarii am 4. Dezember 2009 17:09

also bloß in Q ??

Kommentar von C27961f07df5ffb92b216697a45989ccsmallEllejolka am 4. Dezember 2009 17:11

die 0 muss man ausschließen, also in Q*

Kommentar von A6e2534c0500f5d3a411da591dda6c1esmallTheMrsSarii am 4. Dezember 2009 17:14

Q oder Q* ??

Kommentar von C27961f07df5ffb92b216697a45989ccsmallEllejolka am 4. Dezember 2009 17:27

in Q*

Kommentar von A6e2534c0500f5d3a411da591dda6c1esmallTheMrsSarii am 4. Dezember 2009 17:33

ok thx


PIAGGIO SI (MOFA) HAT EINEN FRAHRRAD MODUS DAR ICH MIT DIESEM OHNE FÜHRERSCHEIN AUF DER STRAßE FAHRN

Franticek
beantwortet von Franticek am 3. Dezember 2009 18:53
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Das wird nicht gehen. Bei diesem Teil handelt es sich um ein Mofa und somit benoetigst du die Pruefbescheinigung.
Du kannst dich ja auch nicht einfach auf ein grosses Motorrad setzen und es ohne Motor den Berg runterrollen lassen ohne Fuehrerschein.


was passiert wenn man bier trinkt das seit oktober 09 nicht mehr haltbar ist?

Franticek
beantwortet von Franticek am 3. Dezember 2009 18:48
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Wer sagt denn, dass es ab da nicht mehr haltbar ist? Es steht doch lediglich drauf, dass es bis Oktober mindestens haltbar ist, aber nicht, dass es dann schlagartig kaputt ist.
Ein Auto, bei dem nach 2 Jahren die Garantie ablaeuft, faehrt ja auch noch.

Kommentar von C89e736ca761395011f0895036487abcsmallmarlylie am 3. Dezember 2009 18:51

naja, ein geringfügiger unterschied besteht schon zwischen lebensmitteln und einem auto - was die haltbarkeit bzw. garantie angeht... ;-)


Feuerlöscher prüfen, ist das rechtens?

Franticek
beantwortet von Franticek am 3. Dezember 2009 18:28
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Nein, du kannst ihm auch die Feuerloescher rausbringen.


ich habe mein sachen nicht bekommen ebay?

Franticek
beantwortet von Franticek am 3. Dezember 2009 18:23
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Wie soll dir hier jemand eine vernuenftige Antwort geben? Du muesstest erst mal dazuschreiben, wann du gekauft und wann du wie bezahlt hast. Dann kann man eher abschaetzen, ob die Ware ueberhaupt schon da sein KANN.



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