Das hängt wahrscheinlich von der Lebensdauer des beschriebenen Objekts ab. z.B. Je nach Fahrstiel kann man durchaus eine komplette Saison "neue" Winterreifen fahren. In unserer Stadt hängt an einer Dönerbude seit 3 Jahren schon die Bezeichnung "Neueröffnung" - das wird dann schon ein wenig witzlos.
Meines Wissens kann man sich auch nicht über etwas "Altes" beschweren, wenn man die Definition "Alt" genausowenig allgemein definieren kann, wie die Bezeichnung "Neu".
Hallo Saxuli,
über das "Muss", kann ich nichts sagen - aber das ungefragte "Sollte" sehr wohl.
Als Azubi hat man Einkünfte, auf welche man monatlich Einkommensteuer zahlt. Außerdem erzeugt man, z.B. indem man seinem Beruf nachgeht und dafür mit dem Auto fährt, Werbungskosten. Diese Werbungskosten schmälern den zu versteuernden Anteil im nachhinein.
Das bedeutet, mit einer Steuererklärung hält man den gezahlten Steuern die eigenen Kosten gegenüber. Und, wenn man Glück hat, bekommt man noch Geld zurück. Und das ist eigentlich oftmals so - gerade als Azubi.
Also, vielleicht "Muss" er nicht - aber er "sollte".
Grüße, Marco
Das mit der Dönerbude ist ein typisches Beispiel, deshalb meine Frage zum Thema "Neu - wie lange". Neu ist also sozusagen immer gültig, weenn auch nicht unbedingt nachvollziehbar.