In der Heizkostenverordnung ist nichts über die Brennstoffrestbewertung bei Heizanlagen mit Vorratshaltung, also bei Öl-, Flüssiggas- oder Pelletsbevorratung, zu finden. Weil in der jährlichen Abrechnung aber nur die Kosten der tatsächlich verbrauchten Brennstoffe abgerechnet werden dürfen (§ 7 Abs. 2 HKVO), versteht es sich von selbst, dass Anfangs- und Restbestände festzustellen und bei der Abrechnung zu berücksichtigen sind.

Schon früh hat der Bundesgerichtshof die Angabe von Anfangs- und Schlussbestand als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung vorgeschrieben (u.a. BGH-Urteil vom 23.11.1981 Az. VIII ZR 298/80).

So ist es selbstverständlich, dass Brennstoffe nur in der Reihenfolge ihrer Anlieferung verbraucht und abgerechnet werden können. Der Fachbegriff dafür lautet ‘first in - first out’, was nichts anderes bedeutet, als dass das, was zuerst hineinkam, auch zuerst wieder hinausging.

Eine Mischpreisberechnung ist demnach nicht zulässig. Das bedeutet dann aber auch, dass der billige Einkauf dieses Jahres erst im kommenden Winter verbraucht und abgerechnet wird. Ein möglicher Vorteil hebt sich also irgendwann wieder auf.

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01-01 mit der Zahl 9 im Wechsel blinkend bedeutet:

Am 01.01. war der Jahresverbrauch 9 Einheiten.

Wobei sowohl der Verbrauch von 9, wie auch der von 3 extrem niedrig sind und eher auf einen kaum benutzten Heizkörper hinweisen. Bei normaler Beheizung ist da mehr drauf.

Auf der Minol-Internetseite kann man sich die Bedienungsanleitung des Heizkostenverteilers downloaden: http://www.minol.de/cps/rde/xchg/SID-7F000002-14EC3FDA/minol/hs.xsl/1103.htm

Was aber komisch ist: Das Umschalten auf 0 am 01.01. hätte bei allen Heizkostenverteilern der Wohnung passieren müssen. Am besten noch mal nachschauen. Wenn überall 01.01 mit einer Zahl steht, ist technisch alles okay.

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Heizkostenverteiler aller Art, also solche nach dem Verdunstungsprinzip, aber auch elektronische, erfassen einen relativen Verbrauch. Im Gegensatz zu Stromzählern, Wasserzählern oder Gaszählern werden nicht Kilowattstunden oder Kubikmeter erfasst, sondern dimensionslose relative Einheiten. Konkret: Welche Heizkosten hinter den abzulesenden Einheiten stehen, ergibt sich erst aus der Jahresabrechnung des Gebäudes. Dann werden die insgesamt im Haus entstandenen Verbrauchskosten für Heizung durch die insgesamt entstandenen Einheiten dividiert. Daraus ergibt sich dann der Preis einer Einheit. Dieser Preis, multipliziert mit den Verbrauchseinheiten der Wohnung, ergibt dann die Verbrauchskosten für Heizung.

Dieses Berechnungsverfahren ist in der Heizkostenverordnung vorgegeben und technisch auch gar nicht anders möglich. Es gibt kein Verfahren, bei dem man quasi am Messgerät seinen aufgelaufenen Verbrauch in Euro ablesen könnte. Das geht nicht mal bei geeichten Wärme- oder Wasserzählern.

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