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Antworten von Frank5000 Gute Antworten


Diese Liste enthält alle Antworten von Frank5000, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Gibt es rechtliche Mittel gegen unverantwortliche Mütter?

anonym
beantwortet von Frank5000 am 8. August 2008 20:28
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Doch kann sein und ich empfinde es als genau so gruselig. Noch schlimmer wenn ich Mütter mit dickem Bauch sehe die gemütlich vor sich hinpaffen. Da könnt ich ausrasten ! Hier sollte es echt einen Kinderschutz geben.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 8. August 2008 20:29

na, im moment ist die diskussion um überraschungseier viel wichtiger. verstehe sowas wirklich nicht

Kommentar von 2dc56293bded079f1517504c274b3034smallengelhaar am 8. August 2008 20:35

Danke Frank, ist wirklich schwer zu ertragen, wenn man so etwas sieht. LG


Wie lange prüft eine Unfall- oder BU-Versicherung bis sie die Leistungspflicht anerkennt?

anonym
beantwortet von Frank5000 am 8. August 2008 09:39
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Also grundsätzlich kann man diese Frage nicht beantworten.

Tendenziell ist es so das Versicherungen die bei der Aufnahme locker sind das sich so eingekaufte Risiko anschliessend eher versuchen abzuwehren als die die bei der Aufnahme pingelig sind. So hat mich jemand angeschrieben das er meine Produktempfehlung gut fand das bei diesem Produkt er nach 3 Monaten BU Rente bezogen hat, während er bei einem parallel abgeschlossenen Produkt seit 1,5 Jahren (!!!) auf die BU Rente wartet.

Es zählen im Vorfeld bei Abschluss sehr viele Faktoren. So kritisiere ich sehr viele BU Antragsfragen die zu allgemein definiert sind und sicherlich zu Problemen führen.

Dann muss man sagen, um da auf deinen Text einzugehen, es gibt keine "nicht besonderen" Dinge in der BU Versicherung.

Bsp.: Kd. Eins: Vor 4,5 Jahren 11 Sitzungen Psychotherapie angefangen, diese dann aber nicht fortgesetzt. Grund war eine kurze depressive Verstimmung auf Grund einer Scheidung. Von BU Versicherer komplett bei allen ABGELEHNT ! Nix Risikozuschlag usw. .

Bsp.: Vor 18 Jahren wurden bei einem Kd. Schlieren an den Augen festgestellt. Seit 18 Jahren nicht in Behandlung !!! 15% Risikozuschlag nach harten Verhandlungen. Dazu muss man sagen das die Anträge garnicht mal schlecht waren. Es wurde nur 5 Jahre bei ambulanter Behandlung zurück gefragt. Allerdings gibt es eine Frage die darauf hin lautet ob Anomalien bestehen :-)

Am Sichersten fährt man daher mit einer ärztlichen Untersuchung im Vorfeld. Diese birgt aber das Risiko das Dinge entdeckt werden von denen man nichts weis und die einen vielleicht überhaupt nicht beeinträchtigen.

Wenn aber eine EU bereits anerkannt ist dann sollte es schnell gehen. AUSSER: Die Gesundheitsangaben waren nicht korrekt da der Versicherte oder irgend ein Vermittler meinte das man ne Schnoddernase nicht angeben muss. Dann kann es Probleme geben und es wird halt gefragt ob man das vergessen hatte oder verschwiegen hatte.

BU ist ein wichtiges Thema das man aber nicht mal ebend selbst abschliessen kann.

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 09:46

Übrigens noch eine kleine Info: Viele Menschen glauben das Billigangebote mit guten tariflichen Leistungen/Bedingungen genau so durchkalkuliert sind wie teurere Angebote.

Hier ein kleines Beispiel aus der KV:

Für einen 50 Jährigen wurde von den Gesellschaften kalkuliert wie viel Geld sie im Laufe der Zeit kosten. Eine Gesellschaft meint mit 50000 Euro auszukommen. Alle anderen kalkulieren mit 70.000 bis 160.000 Euro. Nun kann man sich dann ausrechnen was das bei ähnlichen Kalkulationen in der BU für die Beitragsentwicklung und letztendlich für die Leistungsabwicklung bedeutet. In letzterem Falle nämlich langwierige Prozesse :-)

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 09:47

Übrigens noch eine kleine Info: Viele Menschen glauben das Billigangebote mit guten tariflichen Leistungen/Bedingungen genau so durchkalkuliert sind wie teurere Angebote.

Hier ein kleines Beispiel aus der KV:

Für einen 50 Jährigen wurde von den Gesellschaften kalkuliert wie viel Geld sie im Laufe der Zeit kosten. Eine Gesellschaft meint mit 50000 Euro auszukommen. Alle anderen kalkulieren mit 70.000 bis 160.000 Euro. Nun kann man sich dann ausrechnen was das bei ähnlichen Kalkulationen in der BU für die Beitragsentwicklung und letztendlich für die Leistungsabwicklung bedeutet. In letzterem Falle nämlich langwierige Prozesse :-)

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 09:47

Übrigens noch eine kleine Info: Viele Menschen glauben das Billigangebote mit guten tariflichen Leistungen/Bedingungen genau so durchkalkuliert sind wie teurere Angebote.

Hier ein kleines Beispiel aus der KV:

Für einen 50 Jährigen wurde von den Gesellschaften kalkuliert wie viel Geld sie im Laufe der Zeit kosten. Eine Gesellschaft meint mit 50000 Euro auszukommen. Alle anderen kalkulieren mit 70.000 bis 160.000 Euro. Nun kann man sich dann ausrechnen was das bei ähnlichen Kalkulationen in der BU für die Beitragsentwicklung und letztendlich für die Leistungsabwicklung bedeutet. In letzterem Falle nämlich langwierige Prozesse :-)

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 09:47

Übrigens noch eine kleine Info: Viele Menschen glauben das Billigangebote mit guten tariflichen Leistungen/Bedingungen genau so durchkalkuliert sind wie teurere Angebote.

Hier ein kleines Beispiel aus der KV:

Für einen 50 Jährigen wurde von den Gesellschaften kalkuliert wie viel Geld sie im Laufe der Zeit kosten. Eine Gesellschaft meint mit 50000 Euro auszukommen. Alle anderen kalkulieren mit 70.000 bis 160.000 Euro. Nun kann man sich dann ausrechnen was das bei ähnlichen Kalkulationen in der BU für die Beitragsentwicklung und letztendlich für die Leistungsabwicklung bedeutet. In letzterem Falle nämlich langwierige Prozesse :-)

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 8. August 2008 09:54

Okay, es fehlt die Info, dass die Versicherungen unmittelbar mit Berufsbeginn, also im (BU-Versicherungstechnisch) zarten Alter von 18 Jahren abgeschlossen worden waren.
Bis dahin war tatsächlich nichts gesundheitlich auffälliges passiert bzw. bis zum Leistungsfall in diesem Beispiel sind 17 Jahre vergangen.
Die Fragen entsprachen dem damals AVB-üblichen Standardfragen, die ja zwischenzeitlich wesentlich dedizierter geworden sind.
Die Frage nach der Dauer der Prüfung bezieht sich deshalb auch im wesentlichen auf den zeitlichen Bedarf um eine 17jährige Versicherungszeit bezüglich der gesundhetlichen Aspekte zu prüfen. (Anfrage bei allen Ärzten, Krankenkasse, versorgende Klinik(en) nach dem Unfall, nachversorgende Ärzte, Rentenanstalt, Versorgungsamt mit ingesamt ca. 20 bis 30 Adressen).

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 09:59

Wieso stehen meine Antworten alle zweimal hier grübel

Ah ok, verstehe. Vor noch 15 Jahren habe ich keine BU`s angeboten. Die waren mir zu schwammig. Die Zeit bzgl. der Prüfung selbst hängt natürlich auch ein wenig von den mitwirkenden Personen ab. Gerade bei Krankenhäusern muss man da manchmal nachhaken. Ärzte haben evtl. die Praxis aufgegeben und der Nachfolger hat nicht unbedingt die Unterlagen. Aber wenn man hier keine Lücke sucht dann sollte es schnell gehen - vor allem wenn eine anerkannte EU vorliegt. Also wie gesagt so 3 Monate. Sollte, hätte, können ... naja.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 8. August 2008 10:27

Folgenden zeitlichen Verlauf eines Unfalls und seiner zeitlichen Folgen angenommen:

  • Starttermin Einkommensverlust + kurzfristige Meldung an die Versicherung
  • Erste Entlassung aus Klinik nach 4 Wochen (Operationen, Fixateure für Brüche, etc.)
  • Erste Reha nach 3 Monaten (mal sehr optimistisch geschätzt)
  • Entfernung der Fixateure, erste Ergebisse der Heilung der Brüche nach ca. 6 Monaten
  • Weitere Reha und/oder weitere Behandlungen bis Erfolg der OPs relativ sicher beurteilbar. Abschlußberichte verfügbar.
    Gelichzeitig Anträge Rentenkasse wg. BU und Versorgungsamt wg. Behinderung.
  • Nach 2 Monaten Gutachten medizinischer Dienst.
  • Nun kann Versicherung aktiv werden mit Prüfung: weitere 3 Monate (wenn es keine Komplikationen gibt, ansonsten eher länger).
    .
    Das würde bedeuten man braucht eine "Zwischenfinanzierung" bei halbwegs komplexen (Un-)Fällen von ca. 1 bis 1,5 Jahren?
Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 10:33

Ja und nein.

Es ist ein alter Vertrag und da wird höchstwahrscheinlich in den Bedingungen stehen das die BU leistet wenn man voraussichtlich dauernd berufsunfähig wird. Dann ist deine Vermutung korrekt.

Bei neueren Verträgen steht oft/meist das ab Beginn der BU (manche nach Monat, manche taggenau) Leistungen erhält wenn die BU voraussichtlich mind. 6 Monate besteht.

Heisst also das die Ärzte quasi einen Zwischenbericht einreichen können wenn feststeht das der Patient voraussichtlich mind. 6 Monate BU ist. Ab dann beginnt die Prüfung und ist entsprechend schneller abgeschlossen.

Aber wie gesagt: Gilt in der Regel nicht für Altverträge von vor 10 Jahren und länger. Die hatten diese KLausel nohc nicht

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 8. August 2008 11:59

Ah, Danke für den Hinweis.
Hoffentlich wissen das die Millionen, die die alten Verträge haben ...

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 12:16

Hmm, diese Frage kannst du dir womöglich beantworten wenn du dir vorstellst was passiert wenn ein Vermittler bei einem Kunden anruft und sagt: Wir sollten mal ihre BU besprechen da sich da einige Dinge geändert haben und diese nicht mehr zeitgemäss ist.

Nöö, danke. Der will mir eh nur was verkaufen :-)

Kommentar von Simple_avatar5smalloptimist am 9. August 2008 08:51

Vollkommen richtig. Allerdings enthalten die meisten alten Versicherungsbedingungen noch den abstrakten Verweis. Nicht gerade rosige Aussichten. Dann doch lieber neue Bedingungen, korrekte und vollständige Angaben zu den Gesundheitsfragen und evtl. erst nach 6 Monaten BU-Rente.


Berrufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen?

anonym
beantwortet von Frank5000 am 8. August 2008 10:28
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Meine Güte, du stellst Fragen :-)

Die Tätigkeit der Hausfrau ist im Prinzip gesetzlich ziemlich genau definiert und wird von den Kriterien her einer Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktest gleichgesetzt.

Danach orientieren sich einige Versicherer und leisten dann entsprechend.

Allerdings ist die Hausfrau, wie du schon sagst, relativ hohen Risiken ausgesetzt und wird entsprechend eingestuft.

Einige schliessen aber in diesem Bereich Verweisungen auf einen ursprünglich erlernten Beruf oder auf den Fähigkeiten entsprechenden Beruf nicht aus. Wieder andere versichern Hausfrauen garnicht.

Auch individuell ist die HÖhe der BU Rente die man versichern kann. Da es sich um eine Risikoversicherung handelt fällt die BU nicht unter dem sogenannten Bereicherungsparagraphen nachdem man nicht mehr Leistung beziehen kann als man verdient. Daher ist das möglich was beim Krankentagegeld nicht möglich wäre :-)

Wird das heute eine Testaktion für Vermittler :-)

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 8. August 2008 10:30

Nee, aber da schreibe ich direkt.

Kommentar von infomake am 15. November 2009 16:43

ja ist möglich, vergleiche und
mehr infos auf http://versicherung.info-kredit.com/berufsunfaehigkeit.php



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