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Antworten auf Fragen von Flocki

Widerspruch gegen Steuerbescheid per E-Mail- ist das rechtskräftig?

beantwortet von Wago1956 am 21. Dezember 2009 12:02
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Grundsätzlich ist Einspruch per eMail zulässig.

Allerdings ist diese Post ja quasi öffentlich.

Willst Du Daten übertragen, die dem Steuergeheimnis unterliegen (sollen), musst Du Dich zum Programm Finmail anmelden.

Das findest Du bei den Finanzamtsseiten unter dem Impressum.

Leider ist dazu eine persönliche Identifikation mit gültigem Ausweis bei der Geschäftsstelle des Finanzamtes erforderlich.

4-6 Wochen später wird Dein Zugang dann freigeschaltet.

Wenn es aber bei den Beanstandungen des Bescheides um Summen geht, die weh tun, dann würde ich mir wirklich die Mühe machen, einen Zettel mit Name, Anschrift, Steuernummer und der Beanstandung des Bescheides in den Briefkasten zu werfen.

Die Briefe bekommen einen Eingangsstempel, mitunter sogar automatisch. Dann ist sichergestellt, dass der Einspruch wirklich zugegangen ist.

Kommentar von EnnoBecker am 21. Dezember 2009 15:38

Das ist leider nur Theorie. Die meisten FÄ schreiben direkt, dass ein "sicherer" Mailverkehr noch nicht möglich ist. In NRW soll es aber wohl teilweise schon gehen.
 
Außerdem läuft Finmail (derzeit) nur mit Windows. Ist also auch keine Option für Leute mit Betriebssystemen. (oder krieg ich es mit wine zum Laufen?).
 
Und selbst wenn: Das Ganze hilft doch wohl nur dem Steuerpflichtigen, oder? Wie ist es beim Berater? Meine "DATEV-Karte für Berufsträger" reicht jedenfalls nicht.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 22. Dezember 2009 12:22

Da ich in NRW sitze, gehts. Das FinMail Programm ist ein Browser-abhängiges. Betriebssystem sollte also egal sein. Die ...digitale Signatur.. erfolgt durch Einbuchung beim RZ der Finanzverwaltung und Abholung vom lokalen Rechner aus. Danach reicht ein Passwort. Der Finanzverwaltungsrechner erkennt den Absender. Positiv ist, dass mal nun auch gescannte Belege per PDF übertragen kann (wenn das Amt diese dann ausdruckt... deren Sache).

Im Programm Finmail gibt es dann Dokumentenordner Posteingang/Postausgang, dort ist alles genau hinterlegt.

Kommentar von EnnoBecker am 22. Dezember 2009 12:38

Naja, ich bin nicht in NRW, sondern in einer Stadt an der Havel in der Nähe von Potsdam (möchte aber wegen der Regierung Wowereit nicht den Namen nennen).
 
Und die Beraterfrage ist ja auch noch offen.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 22. Dezember 2009 13:09

haha. na na, böswillige Menschen könnten da glatt auf den Gedanken kommen, dass Du keine Nicht-Heteros magst.

...ich bin als Berater mit Finmail registriert.

Ehrlich, für ...Nur-Steuerpflichtige mit einmaligem Kontakt zum Amt im Jahr macht das nicht wirklich Sinn.

Kommentar von EnnoBecker am 22. Dezember 2009 13:57

Mir ist doch wurscht, mit wem Wowi in die Badewanne steigt.
 
Ich hab auch überlegt, mich bei FinMail NRW anzumelden. Aber soviel Fälle in NRW habe ich dann doch nicht, dass sich sowas lohnen würde.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 22. Dezember 2009 15:01

Multiweb FinMail Client heißt das Desktop Icon, das generiert wird. Gilt tatsächlich nur für NRW, hat aber auch Mustertexte für Einspruch, Fristverlängerund usw. Recht komfortabel. Sollte doch auch bald in der Bundeshauptstadt und Umgebung zugänglich sein. KÖNNTE die Papierflut minimieren.

Kommentar von EnnoBecker am 22. Dezember 2009 15:16

Solange ich 88 kB GdPDU auf deiner CD an die FinVerw ausliefern muss, weil "Mails verboten" sind und das Einklinken in unser Netz auch, solange glaube ich nicht daran, dass in dieser Stadt FinMail verwendet werden wird.
 
Es kommen ja neuerdings sogar die GewStMB und die GewStB auf extra Papier. Noch vor einem Jahr waren die zusammengefasst auf einem Papier. Bayerische Software!



Widerspruch gegen Steuerbescheid per E-Mail- ist das rechtskräftig?

beantwortet von EnnoBecker am 21. Dezember 2009 10:09
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Noch geht es nicht, denn es hapert an der digitalen Signatur: Entweder ist sie nicht ausreichend oder (im Fall von SmartCards) die Finanzverwaltung hat noch nicht die Grundlagen geschaffen.
 
Schriftlich oder zur Niederschrift, § 357 (1) AO.



Widerspruch gegen Steuerbescheid per E-Mail- ist das rechtskräftig?

beantwortet von Taris am 20. Dezember 2009 18:52
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So ein Fall kam kürzlich vor Gericht und ein Widerspruch per EMail wurde als gültig erklärt. Da nach dem momentanen Recht ein Widerspruch per Fax zulässig ist, kann man auch per EMail widersprechen, da hierbei kein Unterschied besteht, so das Gericht (Düsseldorf).



Widerspruch gegen Steuerbescheid per E-Mail- ist das rechtskräftig?

beantwortet von DerHans am 20. Dezember 2009 18:40
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Dafür gibts beim Finanzamt extra einen Kasten. So was hieß früher Briefkasten. Der wird extra jeden Tag geleert, damit der doofe Beamte sagen kann, dieser und jener Brief kam leider zu spät. Wie kriegt er denn seine Unterschrift auf die email?



Widerspruch gegen Steuerbescheid per E-Mail- ist das rechtskräftig?

beantwortet von Erdianer am 20. Dezember 2009 18:32
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Er soll die Rechtsmittelbelehrung genau lesen. Da steht alles drinnen u.a., ob es auch per E-Mail möglich ist.



Widerspruch gegen Steuerbescheid per E-Mail- ist das rechtskräftig?

beantwortet von heialex am 20. Dezember 2009 18:31
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Ist nicht gültig. Geht zur Zeit nur per Brief oder per Fax.



Widerspruch gegen Steuerbescheid per E-Mail- ist das rechtskräftig?

beantwortet von ErsterSchnee am 20. Dezember 2009 18:29
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Meines Wissens ist das per Mail nicht gültig.



Welche Zusatzheizung ist günstig, energiesparend und wirkungsvoll?

beantwortet von Herzet am 16. Dezember 2009 15:08
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Hallo, schau doch mal auf: www.newheating.be



Freemail bei Web.de: was tun gegen diesen blöden Werbetrick "Anmeldung nicht erfolgreich..."

beantwortet von Minxs am 12. Dezember 2009 14:48
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Kündigen!!!!!!!!!!!!!!!

Seit die bei United-Internet sind taugen die nicht mehr.

Es gibt andere Anbieter, auf die die Mails umgeleitet werden können.



Mit welchem Knoten bindet man eine Hängematte am Baum fest?

beantwortet von Timbos am 6. Dezember 2009 16:57
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informativer Link http://www.netzhaengematte.de/Haengemattenknoten-_-10.html



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