Entscheidend ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Vesicherungspflichtgrenze für Arbeiter und Angestellte. Diese beträgt für das kommende Jahr 2010 wieder mehr und liegt bei 49.190 Euro siehe auch Jahresarbeitsentgeltgrenze im versicherungslexikon: http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/versicherungslexikon/j/jahresarbeitsentgeltgrenze-jaeg
Versicherungspflichtgrenze 2009 in der Krankenversicherung
Für das Jahr 2009 gilt folgender Wert für die
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze):
48.600 € p.a. bzw. 4.050 € monatlich
Als Arbeitnehmer werden Sie freiwillig krankenversichert, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze in 3 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben. Erst dann ist ein Wechel in eine private Krankenversicherung möglich.
im Prinzip nach dem Jahresgehalt, weil eventuelle Sonderzuwendungen auch mit berechnet werden
Nein, die Geschäfte müssen es bei Reklamationen auch ohne Verpackung zurüch nehmen
Behaupten sie immer aber musst du nicht. Man kann doch nicht jeden Karton 2 jahre lang aufheben. Ich hab eine Wohnung und kein altkarton Lager
für den Garantiefall brauchst du keine Verpackung. Und lass dir nichts anderes einreden. Zum Verschicken ist die Originalverpackung ganz praktisch.
Nein, brauchst du nicht. Es ist nicht zumutbar solch eine Verpackung so lange aufzuheben. :-)
eigentlich müsste da der unterhalt entfallen. am besten zum jugendamt und da fragen.
Sollte wirklich eine 50:50 Betreuung stattfinden, das würde sich dann Wechselmodell nennen, würde der Unterhalt entfallen. Das setzt aber wirklich voraus, dass die Kinder/das Kind z.B. 14 Tage im Monat beim Vater leben und 14 Tage bei der Mutter leben. Nur Betreuung tagsüber reicht nicht aus.
Theoretisch schon. Ich habe eine Freundin, die Hartz4 bekommt und ihr Ex auch. Da der gemeinsame Sohn, der bei ihr wohnt, eine gewisse Anzahl an Tagen im Monat bei seinem Vater ist, wird ihr genau für diese Tage Geld abgezogen und das kriegt dann ihr ex überwiesen.