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Antworten auf Fragen von Flily

Wonach richtet sich die Versicherungspflichtgrenze?

beantwortet von VerFi am 17. Dezember 2009 14:56
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Entscheidend ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Vesicherungspflichtgrenze für Arbeiter und Angestellte. Diese beträgt für das kommende Jahr 2010 wieder mehr und liegt bei 49.190 Euro siehe auch Jahresarbeitsentgeltgrenze im versicherungslexikon: http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/versicherungslexikon/j/jahresarbeitsentgeltgrenze-jaeg



Wonach richtet sich die Versicherungspflichtgrenze?

beantwortet von vincent am 16. Dezember 2009 16:00
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Versicherungspflichtgrenze 2009 in der Krankenversicherung

Für das Jahr 2009 gilt folgender Wert für die

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze):

48.600 € p.a. bzw. 4.050 € monatlich

Als Arbeitnehmer werden Sie freiwillig krankenversichert, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze in 3 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben. Erst dann ist ein Wechel in eine private Krankenversicherung möglich.



Wonach richtet sich die Versicherungspflichtgrenze?

beantwortet von gnadenlos am 16. Dezember 2009 15:58
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im Prinzip nach dem Jahresgehalt, weil eventuelle Sonderzuwendungen auch mit berechnet werden



Braucht man im Garantiefall die Verpackung?

beantwortet von BEAFEE am 11. November 2009 20:08
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Nein, die Geschäfte müssen es bei Reklamationen auch ohne Verpackung zurüch nehmen



Braucht man im Garantiefall die Verpackung?

beantwortet von Odradek am 11. November 2009 20:07
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Behaupten sie immer aber musst du nicht. Man kann doch nicht jeden Karton 2 jahre lang aufheben. Ich hab eine Wohnung und kein altkarton Lager



Braucht man im Garantiefall die Verpackung?

beantwortet von jofischi am 11. November 2009 20:07
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für den Garantiefall brauchst du keine Verpackung. Und lass dir nichts anderes einreden. Zum Verschicken ist die Originalverpackung ganz praktisch.



Braucht man im Garantiefall die Verpackung?

beantwortet von zitronischka am 11. November 2009 20:07
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Nein, brauchst du nicht. Es ist nicht zumutbar solch eine Verpackung so lange aufzuheben. :-)



Muss der Mann weniger Unterhalt zahlen, wenn Kinder die Hälfte der Zeit bei ihm sind?

beantwortet von ivonne82 am 29. Oktober 2009 16:44
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eigentlich müsste da der unterhalt entfallen. am besten zum jugendamt und da fragen.



Muss der Mann weniger Unterhalt zahlen, wenn Kinder die Hälfte der Zeit bei ihm sind?

beantwortet von nero070 am 28. Oktober 2009 20:56
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Sollte wirklich eine 50:50 Betreuung stattfinden, das würde sich dann Wechselmodell nennen, würde der Unterhalt entfallen. Das setzt aber wirklich voraus, dass die Kinder/das Kind z.B. 14 Tage im Monat beim Vater leben und 14 Tage bei der Mutter leben. Nur Betreuung tagsüber reicht nicht aus.



Muss der Mann weniger Unterhalt zahlen, wenn Kinder die Hälfte der Zeit bei ihm sind?

beantwortet von JinxValentine am 28. Oktober 2009 20:48
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Theoretisch schon. Ich habe eine Freundin, die Hartz4 bekommt und ihr Ex auch. Da der gemeinsame Sohn, der bei ihr wohnt, eine gewisse Anzahl an Tagen im Monat bei seinem Vater ist, wird ihr genau für diese Tage Geld abgezogen und das kriegt dann ihr ex überwiesen.



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