Die Frage ist ja schon beantwortet. Die Flaschen sehen aus wie bedruckte Steingutflaschen. Hier ein Link von ähnlichen Flaschen:
http://shop.flaschen.de/advancedsearchresult.php?keywords=steingut
Mit diesen Schnappverschlüssen sind doch Syphons,oder?
Ja, unter diesem Begriff bin ich etwas fündig geworden. Aber ich glaube, da gibt es noch andere (spezielle) Namen. Auf jeden Fall Danke.
Das sind Bierkrüge. So holte man früher das Bier vom Händler.
raubkatze am 1. November 2009 19:05 Ergänze: aus Steingut! Die gibts auch aus Glas. DH und LG Katze
Neben den Brennstoffkosten gehören auch weitere Kosten der Heizungsanlage zu den Heizkosten. Dazu gehören auch die Wartungskosten, nicht aber Reparaturkosten. Es bedarf keiner besonderen Vereinbarung.In der Betriebskostenverordnung ist klar definiert, was zu Heizkosten gehört: „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich Abgasanlage. Hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung. Die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Überwachung und Pflege der Anlage,der regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft. Der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz … .“
Nein, das bezahlt der Vermieter. Habe wegen sowas mal geklagt und gewonnen! Ist nicht deine Sache.
anitari am 31. Oktober 2009 12:24 Dann waren Wartungskosten mit Sicherheit NICHT als Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart.
Ja, die Wartungs und Instandhaltungskosten werden neben den Energiekosten über die Heizkostenabrechnung abgerechnet.