Ich empfehle Betroffenen vor Ort, zum Anwalt zu gehen. Viele Händler scheinen ihre Kunden getäuscht zu haben und jeder Fall liegt anders. Bekannt ist mir mittlerweile, dass manche Händler die Autos gar nicht bestellt haben, weil sie die finanziellen Mittel nicht hatten. Das ist leider nur zu beweisen, wenn man Zugriff auf Computer hätte. Du hast daher recht mit der Mahnung bzgl. Lieferzeiten. Problem mit der Rückgabe könnte sein, dass es keine gesetzliche Regelung für Frist Verschrottung und Neuanmeldung gibt. Wenn Du nun ein anderes Kfz bestellst, Dein Altes bereits abgewrackt ist, könnte das zum Verlust der Prämie führen. Wie geschrieben, meines Wissens gibt es da keine postive Klärung im Gesetz, nur 12 Monate vorher muss man abgewracktes Kfz besessen haben. Aber wie lang vor Neukauf? Die Frage ist, Kfz nehmen und Schadensersatz verlangen. Wobei hier die Frage ist, hat man bei Nachlass noch einen zusätzlichen Schaden?