geh doch zum nächst gelegenen schrottplatz die können dir bestimmt helfen.
frag beim Schrotthändler wo du es kaufen kannt nach, die wissend es bestimmt
nein natürlich nicht. dann dürftest du ja niemandem irgendwie behilflich sein; es könnte ja für jeden irgendwie böse enden.
Nein, natürlich nicht. Hättest du ihm nicht geantwortet, dann hätte er eben den nächsten gefragt oder den Ausgang allein gefunden.
Außerdem handelt es sich nicht um "Schuld", das ist ja keine Straftat. Er ist einfach nur abgehauen. Das kommt alle Tage vor.
Bin kein Rechtsexperte. Aber dadurch, dass Du keine Kenntnis darüber hast, dass es sich dabei um einen Patienten handelt, der nicht das Haus verlassen darf, trifft Dich keine Schuld (sofern es nicht für Dich ersichtlich hätte sein müssen, dass der Betroffene das Haus nicht verlassen darf)
cyberoma am 25. September 2009 00:28 Selbst wenn er es gewusst hätte: er ist doch nicht für einen Fremden verantwortlich, hat keine Aufsichtspflicht. Das ist Einmischung in die Angelegenheiten anderer. Ich würde mir das als Patient sehr verbitten, wenn ein Fremder mich am Abhauen hindern wollte. Das Wort "Flüchten" ist hier sowieso fehl am Platz, eine Klinik ist doch kein Gefängnis!
Vermute, dass kommt auf die Klinik an. Bei Schwer psychisch kranken Menschen, die für die Gesellschaft eine Bedrohung darstellen, kann das nach meinem Dafürhalten auch anders interpretiert werden. Bei generellen Kliniken stimme ich Dir zu.
Steht dem Menschen nicht auf der Stirn, keine Mitschuld...LG
nein, ich denke man hat keine mitschuld und hat sich auch nicht strafbar gemacht... sowas kann man vorher ja auch nicht wissen
Nein. Du kannst ja nicht wissen daß das ein Patient war
setz einen schmuck aus PTFE ein, und octenisept. beides in kombination ist eigentlich gegen jede entzündung undschlagbar
und lass den Twingo gleich dort.
wrum so lange das ding fährt und es nicht rein regnet kann man den doch weiterfahren.