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Antworten von Drachentoeter Gute Antworten


Diese Liste enthält alle Antworten von Drachentoeter, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Darf der Verkäufer die Zahlung ohne meine Einverständnis zurücknehmen?

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 21. November 2009 20:26
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Ein Vertrag kann einseitig nicht einfach mal eben aufgelöst werden. Beide Vertragspartner haben sich an den Vertrag zu halten oder können in in beidseitigem Einvernehmen auflösen. Hier hat der Käufer seinen Part erfüllt, er hat das Geld überwiesen, jetzt ist der Verkäufer dran er muss die Ware liefern. Wenn er das nicht tut ist er Schadensersatzpflichtig. Ich würde in diesem Fall jetzt zwar auch nichts mehr weiter unternehmen, wenn für mich keine Kosten entstanden sind, aber wenn Kosten entstanden sind würde ich diese dem Verkäufer in Rechnung stellen.

Kommentar von Drachentoeter am 21. November 2009 20:32

Der Hinweis von Monitorreiniger sollte allerdings beachtet werden, ich bin davon ausgegangen das der Vertrag keine Rechtsbruch vom Verkäufer zur folge hat.

Kommentar von Hendrinho am 21. November 2009 21:04

Steht ja unten, von meiner Seite kein Vertragsbruch.


von 2 auf 3 GHz ???

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 19. November 2009 19:45
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Das wird nicht gehen ist halt schon etwas viel 50% übertakten, da wird der Rechner nicht mehr zuverlässig laufen. Übertakten in so einem hohen Maß kann ganz schnell zu abgerauchten Prozessoren führen auch bei einer Grafikkarte. Das geht machmal gut weil die Grafikkarte eine Prozessor hat der für mehr ausgelegt ist. Ich halte nicht viel vom übertakten, lieber gleich einen besseren Prozessor kaufen.


Zahle 3 jahre lang schon den selben Betrag Autoversicherung liegt das am Finanzkauf??

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 17. November 2009 09:27
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Ein Blick in den Vertrag macht schlauer. Ja es kann sein. Du wirst warscheinlich so auf 80% eingestuft sein. Solche Verträge sind für Leute die noch keine besonders guter SF-Klasse haben durchaus interessant wenn man aber schon in einer niedrigen SF-Klasse ist sind solche Verträge oft zu teuer.

Kommentar von Drachentoeter am 17. November 2009 09:35

Besten Dank


kaNn ein Admin einer seite gegen mich eine anzeige machen?

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 13. November 2009 21:16
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Ja, kommt darauf an was du gemacht hast. Es wäre hilfreich wenn du schreiben würdest was dir vorgeworfen wird. Bei einer Beleidigung kann er dich natürlich anzeigen. Volksverhetzung wäre auch so ein Thema. Aufruf zu einer Straftat wäre auch denkbar.

Kommentar von myaska am 13. November 2009 21:17

also er hat mich aus seiner liga geschmissen weil ich doppelaccouts gemacht habe. und ihn danach hund gennant hab. momentan melde ich mich über accounts anderer user.

Kommentar von Drachentoeter am 13. November 2009 21:25

Du hast also gegen die Nutzungsbedingungen verstossen, das ist keine Straftat und Hund ist erst mal keine gravierende Beleidigung, ich nehme mal an der hat bessers zu tun als dich zu verklagen. Du solltest allerdings den Rausschmiss akzeptieren, den der Admin hat sozusagen Hausrecht. Das du dich über fremde Accounts anmeldest ist nicht in Ordnung.

Kommentar von myaska am 13. November 2009 21:27

mein rauswurf war aBer ungerrecht:(

Kommentar von Drachentoeter am 13. November 2009 21:30

Finde ich ehrlich gesagt nicht wenn du mehr als ein Accout hast obwohl dies nach den Nutzungsbedingungen nicht erlaubt ist. Wer sich nicht an die Regeln hält der fliegt halt.

Kommentar von myaska am 13. November 2009 21:32

das mit den mehreren accounts kam ya erst nach dem rauswurf

Kommentar von Drachentoeter am 13. November 2009 21:35

Diese Aussage widerspricht nun doch der weiter oben. Was hast du den vorher "schlimmes" gemacht?

Kommentar von myaska am 13. November 2009 21:39

jo mutter witze geschrieben wie z.b deine mutter sitz aufm fernseher und guckt sofa

Kommentar von Drachentoeter am 13. November 2009 21:44

Du Stänkers als rum und wunderst dich dann das es Probleme geben kann. Würdest du dich auch so benehmen wenn du mit den Leuten im gleichen Raum wärst? Auch im Internet kann man sich anständig benehmen.

Kommentar von myaska am 13. November 2009 21:45

ne würd das auch draußen machen

Kommentar von Drachentoeter am 13. November 2009 21:50

Und dann eins aufs Maul bekommen? ;-) Nicht jeder lässt sich oder seine Familie gerne verarschen.


HD Receiver

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 16. November 2009 08:03
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Der Receiver ist nur das Empfangsgerät, es gibt also DVB-T Receiver Sat-Receiver und Kabel-Receiver, all diese Geräte brauchen ein EIngangssignal bei DVB-T ist es eine ganz normale Antenne bei Sat die Schüssel und bei Kabel ein Kabelanschluss. DVB-T liefert letzendlich nur Pal-Auflösung, was weit von HD-Qualität entfernt ist, es ist auch nicht zu erwarten das in naher Zukunft ein echtes HD-Signal via DVB-T ausgestrahlt wird, das hat etwas mit der benötigtne Bandbreite zu tun. Je höher die Auflösung um so weniger Programme kann man auf eine gegeben Frequenzbereich senden. HD bekommst du zur Zeit über Sat oder Kabel



Können Youtube-Mitarbeiter ein privat eingestelltes Video sehen?

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 14. November 2009 22:14
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Was meinst du mit privat eingestellt? Solche die du privat eingestellt hast oder solche dir nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind. Bei letzteren dürfte es keine Probleme geben solange du den Zugang nicht öffentlich machst. Die Mitarbeiter von YouTube können natürlich diese Videos sehen, sieh mal in die AGB da müsste zu dem Thema etwas stehe.

Kommentar von 6be3f6a35ebae1abfd4eeae612ccc564smallmikrokosmos am 14. November 2009 22:16

Stimmt, war etwas unscharf von mir ausgedrückt, ich meinte letzteres.

Also muss man das Urherberrecht nicht beachten, danke!


Was versteht man unter "Obertönen"

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 11. November 2009 20:50
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Das sind die Töne die zusätzlich zum Grundton erzeugt werden, die machen dann den Klang eines Instrumentes aus.

Kommentar von Drachentoeter am 12. November 2009 08:34

auffahrunfall. der auffahrende bremste grundlos . Ich bin drauf . Kann ich Schadensersatz fordern

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 11. November 2009 20:13
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Jeder Unfallbeteiligte übernimmt die Hälfte des Schadens des anderen bei 50:50 Teilschuld, es kann natürlich auch eine andere Aufteilung vom Gericht vorgenommen werden.


Wenn an der Tankstelle der falsche Preis eingeblendet ist, ist er dann trotzdem gültig ...

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 30. März 2009 13:04
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Der Preis an der Zapfsäule zu beginn des Tankvorgangs Zählt. Falls der Preis an der Anzeigetafel falsch ist, dann kann sich sein Konkurent beschweren wegen umlauterem Wetbewerb, aber du als tankender Autofahre hast erst einmal nichts davon.


Warum ist der Media Player auf Itunes so miserabel?

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 30. Oktober 2009 14:03
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Es liegt wohl eher an der Qualität der Videos



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