Hallo Drachenbaum,
"Geschichtliche Entwicklung
Die früheste Form dieser Steuer dürften wohl die Wege- und Brückenzölle gewesen sein.
Erwähnenswert sind in diesem Rahmen auch die Luxusbesteuerung auf Pferde sowie die Karossensteuer im 17. Jahrhundert, Chausseegelder im 19. Jahrhundert sowie Pflasterzölle, die bis ins 20. Jahrhundert hinein erhoben wurden.
Die eigentliche Besteuerung von Kraftfahrzeugen beginnt kurz nach der Erfindung dieser Fahrzeugen Anfang des 20. Jahrhunderts. Zunächst mussten für Fahrzeuge stempelpflichtige Erlaubniskarten gelöst werden (damals gabs also auch schon Bickerl... :-) ).
1922 wurde ein modernes Kraftfahrzeugsteuergesetz geschaffen, welches den Ertrag dieser Steuer zur Hälfte dem Bund und zur Hälfte den Ländern zuwies. 1949 wurde diese Steuer den Ländern überlassen."
Quelle: www.steuerartenueberblick.de
Gruß Distel
21ter mai 1959
es gitb für sovieles steuern, warum nicht auch für autos
Danke für das Datum, aber es hilft mit (noch) nicht weiter. Gibt es einen Kommentar zu dem Gesetzgebugnsverfahren von 1959?