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Antworten auf Fragen von DrZoidberg

Alle Computerspiele, Videospiele, Konsolenspiele - Bedeutung ?

beantwortet von isi95 am 8. September 2009 18:06
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abgestimmt für: Fester Bestandteil der Gesellschaft - Find ich gut!


Kleine Spielchen fürs Netzwerk daheim?

beantwortet von McMardY am 3. September 2009 15:32
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Geht auf http://www.netzwerkspiele-sammlung.de/ da gibt es ne menge kostenlose netzwerk fähige spiele...!

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-> einfach googlen...^^



Grenzbaum - wer pflegt und haftet ?

beantwortet von hilti am 6. Juni 2009 23:28
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Ist wohl nicht mehr nachvollziehbar, von welcher Partei der Baum gepflanzt wurde?

Kommentar von E6aab51b24ec039213032a71c42e940asmallDrZoidberg am 6. Juni 2009 23:33

Nee, der Baum war vor der Parzellierung der Grundstücke vorhanden, der ist sehr alt.



Grenzbaum - wer pflegt und haftet ?

beantwortet von roterhahn am 6. Juni 2009 23:27
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das würde ich mal bei nem bier klären und ne schriftliche vereinbahrung treffen

Kommentar von 8188813adced8614a8025120b5ea6308smallhilti am 6. Juni 2009 23:45

entweder so - oder - wenn das nicht möglich ist, müsste die Sache mal rechtlich geklärt werden.



Grenzbaum - wer pflegt und haftet ?

beantwortet von pb1791 am 6. Juni 2009 23:26
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Wer hat das Ding gepflanzt?

Kommentar von 18dbf8766f4f69a8babed728968a36cdsmallroterhahn am 6. Juni 2009 23:28

der wird wohl nimmer leben bei ner sehr großen eiche

Kommentar von E6aab51b24ec039213032a71c42e940asmallDrZoidberg am 6. Juni 2009 23:29

Unklar, ca. 150 Jahre alt.



Geistiges Eigentum der Architekten

beantwortet von Teddyle am 25. Mai 2009 13:52
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Der Architekt wird immer versuchen, seine Ideen in einem Bauwerk zu verewigen. Wenn er aber nicht die Zustimmung des Bauherren findet, wird er sich diesem anpassen müssen, wenn er sein Geld haben will. Am einfachsten ist das in der Projektierungsphase, aber dann sind Feinheiten oft noch nicht erkennbar. Manche Architekten mogeln sich da durch und realisieren ihren Feinschliff erst am Objekt. Wenn man da als Bauherr nicht in allen Bauphasen wachsam ist, fallen einem nachher die Augen aus dem Kopf und es kommt zu Rechtsstreitigkeiten, weil Änderungen angesagt sind.
Am einfachsten ist die Absprache mit dem Architekten (Protokoll nicht vergessen) oder ein entsprechender Passus im Vertrag,
eventuell auch nachträglich.
Wenn es sich um tragende Bauteile handelt, ist immer die Zustimmung des Architekten erforderlich, weil er sonst aus den Garantieforderungen heraus ist, wenn etwas passiert. Er wird auch für Änderungen und daraus eventuell folgende Schäden keine Garantie übernehmen, wenn die Änderungen ohne seine Zustimmung erfolgten.



Geistiges Eigentum der Architekten

beantwortet von Wenne am 25. Mai 2009 13:38
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Ja! Dem ist oft so.

Ich kann mich noch erinnern als man andachte das Olympiastadion in München um zu bauen. Da musste auch vorher die Zustimmung des Architekten eingeholt werden.

Die Sache ist dann aber, zugunsten der Allianz-Arena, im Sande verlaufen. ;-)

Kommentar von E6aab51b24ec039213032a71c42e940asmallDrZoidberg am 25. Mai 2009 13:46

Das Recht gilt wohl ganz schön lange...?

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 25. Mai 2009 19:35

Meines Wissens gilt das solange der Architekt lebt und noch 30 weitere Jahre für seine Erben.



Geistiges Eigentum der Architekten

beantwortet von catapa am 25. Mai 2009 13:38
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Es ist normalerweise das geistige Eigentum des Architekten. Die Pläne dürfen ohne Zustimmung des Urhebers nicht vervielfältigt oder Nachgebaut werden.

Wenn Dein Haus einmal gebaut, darfst Du es aber normalerweise verändern.



Geistiges Eigentum der Architekten

beantwortet von Indy72 am 25. Mai 2009 13:37
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Das stimmt im Prinzip schon.



Geistiges Eigentum der Architekten

beantwortet von edepirelli am 25. Mai 2009 13:36
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Ja sonst brauch man ja keinen.



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