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Ist wohl nicht mehr nachvollziehbar, von welcher Partei der Baum gepflanzt wurde?
DrZoidberg am 6. Juni 2009 23:33 Nee, der Baum war vor der Parzellierung der Grundstücke vorhanden, der ist sehr alt.
das würde ich mal bei nem bier klären und ne schriftliche vereinbahrung treffen
hilti am 6. Juni 2009 23:45 entweder so - oder - wenn das nicht möglich ist, müsste die Sache mal rechtlich geklärt werden.
roterhahn am 6. Juni 2009 23:28 der wird wohl nimmer leben bei ner sehr großen eiche
DrZoidberg am 6. Juni 2009 23:29 Unklar, ca. 150 Jahre alt.
Der Architekt wird immer versuchen, seine Ideen in einem Bauwerk zu verewigen. Wenn er aber nicht die Zustimmung des Bauherren findet, wird er sich diesem anpassen müssen, wenn er sein Geld haben will. Am einfachsten ist das in der Projektierungsphase, aber dann sind Feinheiten oft noch nicht erkennbar. Manche Architekten mogeln sich da durch und realisieren ihren Feinschliff erst am Objekt. Wenn man da als Bauherr nicht in allen Bauphasen wachsam ist, fallen einem nachher die Augen aus dem Kopf und es kommt zu Rechtsstreitigkeiten, weil Änderungen angesagt sind.
Am einfachsten ist die Absprache mit dem Architekten (Protokoll nicht vergessen) oder ein entsprechender Passus im Vertrag,
eventuell auch nachträglich.
Wenn es sich um tragende Bauteile handelt, ist immer die Zustimmung des Architekten erforderlich, weil er sonst aus den Garantieforderungen heraus ist, wenn etwas passiert. Er wird auch für Änderungen und daraus eventuell folgende Schäden keine Garantie übernehmen, wenn die Änderungen ohne seine Zustimmung erfolgten.
Ja! Dem ist oft so.
Ich kann mich noch erinnern als man andachte das Olympiastadion in München um zu bauen. Da musste auch vorher die Zustimmung des Architekten eingeholt werden.
Die Sache ist dann aber, zugunsten der Allianz-Arena, im Sande verlaufen. ;-)
DrZoidberg am 25. Mai 2009 13:46 Das Recht gilt wohl ganz schön lange...?
Wenne am 25. Mai 2009 19:35 Meines Wissens gilt das solange der Architekt lebt und noch 30 weitere Jahre für seine Erben.
Es ist normalerweise das geistige Eigentum des Architekten. Die Pläne dürfen ohne Zustimmung des Urhebers nicht vervielfältigt oder Nachgebaut werden.
Wenn Dein Haus einmal gebaut, darfst Du es aber normalerweise verändern.