Da müsstest Du in den Vertrag schauen. Es gibt ja mehrere Möglichkeiten. Wenn Du kein Vorkaufsrecht hast, auch nicht am Gewinn vom übersteigenden Teil des vertraglich angenommenen Restwert besitzt, sieht es schlecht aus. Also, wie geschrieben, bitte den Vertrag bzgl. Rückgabevereinbarungen lesen.