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Antworten von DirkJan

popular questions

Wie funktioniert Wohn-Riester und welche Vorteile hat man?

anonym
beantwortet von DirkJan am 6. Juli 2008 12:03
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Wohn-Riester ist eine zusätzliche Form der privaten Altersvorsorge und ergänzt die herkömmlichen Riester-Rentenversicherungen. Riester-Sparer können mit dem Wohn-Riester ihr Geld künftig nicht nur in Fonds- und Banksparpläne oder fondsgebunde Rentenversicherungen einzahlen, sondern auch für den Hausbau oder den Kauf einer Immobilie verwenden. Allerdings gilt die Einschränkung: Der Sparer muss die Immobilie selbst bewohnen und darf sie nicht vermieten.


Wandern mit Wanderstock? Was spricht dagegen?

anonym
beantwortet von DirkJan am 13. Juni 2008 13:43
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also der Wanderstock wird ja fast schon traditionel mit eine Wanderung genommen. Allerdings ist er bei Wanderungen wo man evtl. auch mal beide Hände zur Hilfe nehmen muss sicherlich etwas hinderlich. Ansonsten entlastet er Knie und Gelenke.


Was erwartet einen bei einem Assessment Center?

anonym
beantwortet von DirkJan am 6. Juni 2008 17:26
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Das Assessment-Center ist ein Verfahren, in dem Verhaltensleistungen und Verhaltensdefizite festgelegt werden, in dem mehrere Personen gleichzeitig mehrere Teilnehmer auf vorher definierte Anwendungen beobachten.


Ist die Zeckengefahr im Frühling höher als zu anderen Jahreszeiten?

anonym
beantwortet von DirkJan am 16. Mai 2008 22:48
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auch diese seite gibt eine menge infos her http://www.zecken.at/zecken.aspx


Sind in Deutschland weitere Apple Stores geplant? Oder bleibt es bei München?

anonym
beantwortet von DirkJan am 22. April 2008 11:48
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du hast zwar schon recht- aber geh doch mal bitte in die großen elektronikfachgeschäfte (saturn, mediamarkt) da gibt es immer eine apple corner. außerdem gibt es ja noch den "gravis.de" laden in vielen deutschen städten. münchen ist also mal wieder nicht der mittelpunkt der welt :)


Was hat man für Rechte wenn der Koffer am Flughafen verschwindet?

anonym
beantwortet von DirkJan am 4. April 2008 13:34
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Falls der Koffer nicht auftaucht, ist der "Lost-and-Found"-Schalter vor Ort am Flughafen die erste Anlaufstelle. Hier erhalten Reisende in der Regel ein Formular, wo sie beispielsweise ihre Kontaktdaten eintragen müssen und mit welcher Fluggesellschaft sie geflogen sind. Die Fluggesellschaft setzt sich dann mit dem Reisenden in Verbindung, wenn der Koffer wiedergefunden wurde.


Stimmt es, dass ältere Schnurlostelefon bald verboten sind?

anonym
beantwortet von DirkJan am 26. März 2008 14:22
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Bestimmte Funktelefone für den Festnetzanschluss sind ab 2009 nicht mehr erlaubt. Und zwar solche mit der analogen CT 1+ Technik und Geräte mit der digitalen Technik CT 2. Zum Jahresende wird die Betriebserlaubnis für diese Schnurlostelefone eingestellt, denn die bisherige Frequenz wird für andere Zwecke vergeben. Wer damit trotzdem weitertelefoniert, muss mit Störgeräuschen rechnen. Außerdem kann die Bundesnetzbehörde Geld-strafen verhängen. (www.ndr.de)


Woran kann man erkennen, dass der Feuerlöscher noch gewartet ist?

anonym
beantwortet von DirkJan am 10. März 2008 17:49
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Weichen die Daten auf dem Prüfsiegeln von denen auf der Prüfplombe ab, kann man davon ausgehen, dass der Feuerlöscher nicht exakt gewartet wurde.


Wie kann man die Krankenkasse wechseln? Auf was sollte man achten?

anonym
beantwortet von DirkJan am 22. Februar 2008 15:58
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Wer zu einer anderen Krankenversicherung wechseln will, muss zunächst seine bisherige Mitgliedschaft kündigen. Denn über die Kündigung muss die Kasse eine Bestätigung an den Versicherten schicken. Die muss dann der neuen Krankenkasse vorgelegt werden. Für die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Das heißt: Geht die schriftliche Kündigung im Januar bei der Versicherung ein, endet die Mitgliedschaft frühestens zum 30. März. Kündigen darf außerdem nur, wer mindestens 18 Monate Mitglied in der Kasse war.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 22. Februar 2008 16:14

Super erklärt. DH.


Kann die Ehe mit einer abwesenden Person geschieden werden?

anonym
beantwortet von DirkJan am 30. Januar 2008 23:38
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Ja. Ist der Ehegatte der scheidungswilligen Partei als verschollen i.S.d. § 1 Abs. 1 VerschG anzusehen, greift die sog. Lebendvermutung des § 10 VerschG ein. Voraussetzung ist allerdings, dass nicht gem. § 1 Abs. 2 VerschG davon ausgegangen werden kann, dass der Tod des anderen Ehegatten völlig unzweifelhaft ist.



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