Das hat sich aber durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 und den Wiedervereinigungsvertrag erledigt. Lies doch erst mal die Geschichte der BRD bevor Du hier so ein Geschwafel loslässt

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Nur Sorgen mit dem Personal. Und mein Aktiendepot ist auch gesunken. Und eben ruft mich der Kapitan mein Yacht aus Monaco an, dass die Maschine einen Schaden hat. Meine Frau ist Einkaufen in New York. Ich sitze hier mit meinen Problemen alleine.

Wäre ich doch nur nicht reich, und auch geistig arm, wie alle hier.

Selig sind die geistig armen, denn ihnen das Himmelreich. Der Wahlspruch von GF

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Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist. Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden. Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material - zum Beispiel eine Wolldecke - gewickelt und mit einer Erdschicht von 50 Zentimetern bedeckt werden.

Nur in Bremen ist das ganz verboten.

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Vorsichtig eben aufkleben. Die evtl. Luftblasen dann mit dem Finger oder dem Fingernagel vorsichtig an die Seite schieben. Wenn eine Blase gar nicht weg geht, kann man da mit einer dünnen Nadel reinstechen.

Ich halte von diesen Folien nicht viel. Hab es ausporbiert und nach einige Zeit wieder entsorgt, Die lösen sich dann eben doch nach einige Zeit an den Ecken und es sieht nicht gut aus und macht Probleme

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Das kann man so nicht beantworten. Man müsste wissen aus welchem Material ist. In der Regel ist da ein Etikett dran, wo es drauf steht. Oft dürfen Textilien gar nicht in die Waschmaschine.

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