Kann es sein , daß deine Festplatte schon ziemlich voll ist? Der virtuelle Speicher wird auf der Festplatte angelegt . Aber man kann ihn einstellen , normalerweise passt er sich dem automatisch System an .Man kann ihn auch einen festen Wert zuweisen unter Start-Einstellungen-Systemsteuerung-System-Erweitert-Systemleistung-Einstellungen-Erweitert-Virtueller Arbeitsspeicher-Ändern Mach am besten die benutzerdefinierte Größe Schreib rein in Anfangsgröße 2046 und in maximale Größe 2046 .Das müßte eigentlich reichen.Und dann auf Festlegen klicken. aber vorher würde ich erstmal prüfen wieviel Platz du noch auf der Festplatte hast
Du hast wahrscheinlich entweder eine zu kleine Festplatte, eine zu volle Festplatte und/oder zu wenig Arbeitsspeicher. Am schnellsten kriegst Du das Problem los, indem Du die Festplatte (HDD) defragmentierst und zuvor allen Schutt auf der HDD wegschmeisst. Und Du kannst den virtuellen Arbeitsspeicher erweitern, indem Du unter Systemsteuerung>System>Erweitert eine größere Zahl eingibst. Was aber am besten hilft, ist mehr Arbeitsspeicher kaufen.
Meine Frage ist, warum zum Donner sperrst Du den Computer nicht wenn Du ihn verlässt???????
Coccodrillo am 1. September 2008 23:26 erstens wurde ich ans telefon gerufen und wollte gleich danach wieder zurück an den pc. zweitens dachte ich nicht, daß der lauser die gelegenheit gleich nutzt um unsinn anzustellen. deine frage erschöpfend beantwortet??
Kurz und schlecht: du bist deiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. So sieht es in erster Linie aus. Wenn dein Enkel während deiner Abwesendheit die Möglichkeit zu solchen Aktionen hat, bist erst mal du für die Folgen verantwortlich.
VayaconDios am 1. September 2008 19:16 hmmm... daran muß ich jetzt aber doch zweifeln...
Um Minderjährige davor zu bewahren, für sie nachteilige Geschäfte einzugehen und die daraus entstehenden Folgen tragen zu müssen, gibt es gesetzliche Vorschriften, die sie davor schützen sollen.
So sind Kinder und Jugendliche
bis zum vollendeten siebten Lebensjahr geschäftsunfähig. Das heißt, von ihnen eingegangene Verpflichtungen sind nichtig. Zum Beispiel nimmt Ihr Sechsjähriger Geld aus Ihrem Geldbeutel. Er kauft damit beim nächsten Kiosk einen Schlüsselanhänger. Sie sind mit diesem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Gegenstand zurückzugeben und Ihr Geld zurückzuverlangen.
vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nämlich die, die für den beschränkt geschäftsfähigen jungen Menschen rechtlich nicht vorteilhaft sind. Ihr Kind kauft sich zum Beispiel ein für seine finanziellen Möglichkeiten viel zu teures Fernsehgerät. Sie sind mit dem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Sie bekommen das Geld zurück. Oder Sie können den Kauf nachträglich genehmigen. Das würde im Übrigen auch zum Beispiel für eine durch Ihr Kind abgeschlossene Ratenvereinbarung gelten.
ab der Volljährigkeit voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Ihr volljähriges Kind eigenständig Verträge jeder Art abschließen kann. Für die sich daraus ergebenden Folgen ist es aber auch voll verantwortlich
Coccodrillo am 1. September 2008 15:24 danke dir! ich glaube, das kommt der sache schon näher!
das problem ist das sie dies unter der begründung wie dort nicht machen können da sie es leider nicht nachweisen können in der hinsicht kann jedoch ihr kind zwar so etwas bestellen darf abe dies nicht unter 16 jahren vornehmen denn er muss dazu die einstimmung eines elternteils bekommen. ich hatte das selbe problem das mein sohn auf einer seite war und bei jener sich etwas bestellt hatte, konnte ich dies jedoch von der firma wieder stornieren lassen da er nicht geschäftsfähig gillte. wenn die firma ihnen doch noch weiter probleme machen sollte würde ich an ihrer stelle das ganze vor gericht vereiden.
Coccodrillo am 1. September 2008 14:18 dann hoffe ich, damit durchzukommen. du darfst mich übrigens hier duzen! ist allgemein so üblich.
stopp. die frage ist doch einzig, ob du einen vertrag mit der bank geschlossen hast. haste nicht. letztlich müsste die bank beweisen, dass du mit ihr einen vertrag geschlossen hast. und was nicht zustande gekommen ist, braucht auch nicht gekündigt zu werden!
Coccodrillo am 1. September 2008 14:17 dein wort in meinem ohr! ich hoffe sehr, daß du recht hast!
zauberelfe79 am 3. September 2008 15:34 das ist bgb und zpo und nicht meine persönliche meinung.
ab sieben jahre ist mann teilgeschäftsfähig. ab diesen alter darf man deinen betrag bis 20euro ausgeben (c.a)
zauberelfe79 am 1. September 2008 14:11 das stimmt so nicht. die geschäfte, die man ab 7 jahren abschließt sind schwebend unwirksam, grundsätzlich. d.h. sie bedürfen der zustimmung der eltern (vorher) bzw. der nachträglichen genehmigung derselben (da diese idr die gesetzlichen vertreter sind. das was du meinst ist der sogenannte taschengeld-§. und der bezieht sich auf das taschengeld. damit dürfen rechtswirksam "anschaffungen" ( z.b.ein eis im freibad, ne packung schoki im supermarkt, ne cd etc.)getätigt werden, sofern alle voraussetzungen gegeben sind...
oh o.k danke
Dein Enkel wird sicher mal ein guter Vertreter!:-))
Coccodrillo am 1. September 2008 14:10 da könntest du nicht ganz unrecht haben... haha...
würde es auch helfen, wenn ich bilder, die viel speicherplatz brauchen, auf einen memory-stick oder eine externe festplatte auslagere? dieses problem habe ich, seit ich noch ein paar bilder aufgeladen habe.
hab gerade nachgeschaut: festplatte laufwerk C = 145 GB, freier speicherplatz = 134 GB. da bin ich jetzt schon erstaunt. warum dann der mangel an virtuellem speicher?? oder steht der anderswo??
Am Speicherplatz kann dann wohl nicht liegen . Da ist genug Platz drauf. Ist nur dir Frage wieviel Programme bei dir im Hintergrund laufen und wie groß dein Hauptspeicher ist. Affengriff machen . STRG-ALT-Entf und dann den Taskmanager .Da steht wieviel Programme im Hintergrund ablaufen .
Bei der Festplattengröße nicht nötig
danke dir! da frage ich mich aber, warum dann diese anzeige laufend kommt. kann es noch andere ursachen haben? und wie komme ich denen auf die spur, bzw. wo könnte ich noch nachsehen?