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Antworten von Claudine74 Gute Antworten


Findet Ihr den Streik der Erzieher berechtigt?

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 10. Juni 2009 12:57
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Schon allein dass sie keine angemessens Sitzmöbel bekommen, ist den Streik wert.

abgestimmt für: Ja berechtigt keine Frage!

Frage zum Abtreibungsgesetz

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 10. Juni 2009 12:18
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Hallo!

Du bist in Deinem Text irgendwie mit Wochen und Monaten durcheinander gekommen. Man darf nach einer Beratung eine normale Schwangerschaft bis zur 12. WOCHE (nicht Monat, frau ist nur 9 Monate schwanger ;o) ) abtreiben.

Aus den von Dir aufgeführten Gründen darf man auch noch später abtreiben. Es gab mal einen Fall, der durch die Presse ging, da hat eine Frau ihr Trisomie21 Kind spät "abgetrieben", aber das Kind hat überlebt (da wird wohl vorzeitig die Geburt eingeleitet) und wurde inzwischen von einem Paar adoptiert und hat keine weiteren Schäden davon getragen. Bis wann das geht, weiß ich allerdings nicht.

Kommentar von marleah am 10. Juni 2009 12:23

bis zur 16.woche wenn mit dem kind was sein sollte. Wenn man zb eine Fruchtwasser punktion machen läßt um zusehen wie oder was, weiß der Arzt schon welches geschlecht darf aber bis zur 16 woche nichts sagen, da es Menschen gibt die wegen des Geschlechtes abtreiben würden.

Kommentar von tomsmama am 10. Juni 2009 12:28

Ich war 10 Monate schwanger ;) Aber es stimmt was du geschrieben hast. Bis zur 12. Woche, kann man entscheiden ob man das ungeborene haben möchte. Und wenn es bis zum 8.Monat eine Behinderung aufweist, kann die Frau es auch abtreiben.

Kommentar von Nici1988 am 10. Juni 2009 12:39

Danke für eure Antworten! Und natürlich meinte ich WOCHEN, sorry. ^^

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 10. Juni 2009 12:54

;o)) mistige Rechnerei.. aber Du hast natürlich Recht.. 40 Wochen eben

Kommentar von Progo am 11. Juni 2009 16:58

>Man *darf nach einer Beratung eine normale Schwangerschaft bis zur 12. WOCHE ... abtreiben.* - Das stimm juristisch so nicht!

Laut Urteil des Bundeverfassungsgerichts ist Abtreibung in Deutschland grundgesetzwidrig, bleibt lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das verstehe, wer kann. Legal ist das nicht.

In der Praxis kann in Deutschland bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen als gegeben erscheinen. Vor kurzem wurde diese Regelung zu Spätabtreibungen vom Gesetzgeber geringfügig eingeschränkt, indem auch hier eine Bedenkzeit oder eine Beratungsangebot verpflichtend eingeführt wurden.

Ursprünglich war eine eugenische Indikation (Kind behindert) vorgesehen. Aufgrund der Proteste von Behindertenverbänden (Eugenik hatten wir in Deutschland doch schon mal...) hat der Gesetzgeber darauf verzichtet und an Stelle dessen die medizinische Indikation weiter gefasst: Wenn der Mutter ein Leben mit einem behinderten Kind unzumutbar erscheint, dann darf sie straffrei bis zur Geburt abtreiben lassen.

Die derzeitige Gesetzeslage beruht auf einem parteiübergreifenden Kompromis. Nach der deutschen Wiedervereinigung gab es in den beiden Teilen unterschiedliche Rechtslagen. Diese mussten vereinheitlicht werden. Herausgekommen ist die Fristenregelung (12 Wochen) mit Beratungspflicht.

Wobei die 12-Wochen-Frist rein willkürlich gesetzt worden ist, ein Kompromis eben. Es gibt keinerlei biologische Begründung für genau diesen Termin.

Kommentar von Progo am 11. Juni 2009 16:59

>Es gab mal einen Fall, der durch die Presse ging, da hat eine Frau ihr Trisomie21 Kind spät "abgetrieben", aber das Kind hat überlebt - Dieses Kind heisst Tim und wurde als das Oldenburger Baby bekannt. Die Mutter war übrigens den Rest ihres kurzen Lebens danach in psychiatrischer Behandlung. Infos dazu unter http://www.tim-lebt.de/

Im späten Entwicklungsstadium des Kindes wird meistens als Abtreibungsmethode der kleine Kaiserschnitt angewendet. Er funktioniert wie ein Kaiserschnitt bei einer Früh-(oder Normal-)geburt mit dem Unterschied, dass das Kind danach nicht versorgt wird. Oft sind diese Kinder, wie Tim, überlebensfähig, weil sie ja älter als so manches Früchen sind. Da das Überleben des Kindes hier als Abtreibungspanne gilt, wird inzwischen vor dem Kaisenschnitt eine Kaliumchloridlösung ins Herz des Kindes injiziert. Der Arzt punktiert dabe mit einer langen Nadel die Bauchdecke der Frau. Danach sticht er die Nadel unter Ultraschallsicht in das Herz des Ungeborenen. Das Herz des Kindes hört sofort auf zu schlagen.

Kommentar von Progo am 11. Juni 2009 17:31

In Deutschland wird nach Indikationen unterteilt. Bei der sozialen Indikation wird davon ausgegangen, dass die Mutter schlicht zu arm ist, um ihr Kind aufzuziehen. Wobei nicht näher nachgefragt wird. Sie muss lediglich den Nachweis einer erfolgten Beratung (Beratungsschein - Scheinberatung) erbringen und bleibt dann bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei. Die weitaus meisten Abtreibungen in Deutschland erfolgen nach dieser Indikation, und das in einem Land, das zu den reichsten in der Welt zählt.

>...mehrfach gelesen, dass man bis kurz vor der Geburt abtreiben kann, wenn... - Ja.

>..."nur" wegen z.B. einer Behinderung des Kindes (bspw. Trisomie 21) so spät noch abtreiben zu können, kann ich mir einfach nicht vorstellen. - Ist aber so, geht bist zum Geburtstermin, ohne Frist, bisher auch ohne jegliches Beratungsangebot. Weitergefasste medizinische Indikation, eigentliche embryopathische Indikation.

> - Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Frist gibt, hatte aber eben keine finden können. - Es gibt tatsächlich keine.

http://www.alfa-ev.de/


Sportbootführerschein See / Region Stuttgart

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 10. Juni 2009 12:13
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Hallo!

Hab den Schein am Bodensee inkl. Bodenseeschiffahrtspatent gemacht. Hat 2 oder 3 Wochen gedauert mit Theorie und Praxis und hat mehr Spaß gemacht, als dass es merklich schwierig war.

Fahrschule meinst Du fürs Auto oder Boot? Wenn fürs Boot dann schau mal bei der studentischen Seglervereinigung oder beim Sportboootclub (heißt vielleicht auch nicht genau so) am Max-Eyth-See!

Kommentar von 64bf9db15f9614dd8ec73e16d7132c63smallRocka am 10. Juni 2009 12:14

DH..!

Ist doch schon ne super Info!


Frisch in die Wohnung eingezogen - stellt ihr euch den Nachbarn vor?

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 10. Juni 2009 12:02
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In dem von Dir geschilderten Fall würde ich mich mit Sicherheit den Nachbarn vorstellen!

Bei einem größeren Haus würde ich mich auch nicht bei allen vorstellen, da trifft man sich ja auch mal im Treppenhaus.


50€ Strafe für Nicht-Wähler?

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 9. Juni 2009 13:58
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Die Bürger haben lange für ein WahlRECHT gekämpft. Eine Wahlpflicht hat was von Diktatur und das will die Mehrheit wahrscheinlich nicht

abgestimmt für: Nein, auf keinen Fall

Ich bin 13 und habe keinen eigenen Fernseher wie findet ihr das?

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 5. Juni 2009 15:40
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Gut!

Ich hatte keinen eigenen Fernseher, bis ich mit 19 von zu Hause ausgezogen bin.

Hab trotzdem keinen Schaden genommen ;oP


Gibt es eine Creme gegen Juckreiz?

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 5. Juni 2009 15:34
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Wie alt ist das Baby denn und warum hat es ne rauhe Haut?? Also versuchen kannst Du reines Mandelöl-das bekommst Du in der Apotheke oder Calendula-Creme von Weleda!

Allerdings würde ich da bei einem Baby nicht groß experimentieren und lieber gleich zum Arzt.

Ausserdem-Babys nicht so oft waschen!! Das trocknet die Haut aus und ist unnötig, denn sie werden ja nicht schmutzig und schwitzen anfangs noch garnicht!


Spielekonsole zur Einschulung?!

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 5. Juni 2009 15:24
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Naja-wünschen kann man sich ja allerlei.. ich hab mir einen Hund gewünscht (und auch nicht bekommen ;o) )

Ich finde mal abgesehen davon, dass ich Kinder mit 6 Jahren für zu jung für eine Konsole halte, eine Konsole für weit zu teuer.

Ich stimme mit Dir überein.. zur Einschulung gibts ne Schultüte mit Kleinigkeiten. Schulranzen und das ganze Equipment kosten ja auch ordentlich was.. aber darüber machen sich 6-Jährige eben auch noch keinen Kopf.

Ich würde den Wunsch ignorieren!


für welche stars und berühmtheiten ist österreich bekannt?

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 5. Juni 2009 15:21
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Falco


Was kann man "fischiges" auf den Grill legen...?

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 5. Juni 2009 12:53
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Fisch entweder als ganzen oder die Filets mit bißchen Olivenöl Salz, Pfeffer, Kräutern in Alufolie packen und auf dem Grill garen.

Der Grill sollte aber nicht zuu heiß sein, sonst wird der Fisch trocken!



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