Kommt drauf an, wie viele Stunden der Bereitschaftsdienst und die Regelarbeitszeit insgesamt ausmacht und auf die Anteile. http://kuerzer.de/258E6H3V9
lies mal hier http://www.tarifunion.dbb.de/tachelesgesundheit/3quartal2008/arbeitszeit.htm
Bereitschaftsdienst .:. Lexikon von Juraforum.de Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 28.01.2004 - 5 AZR 530/02) ist es zulässig, die während eines Bereitschaftsdienstes geleistete Arbeitszeit ...
hapebue am 28. September 2008 19:36 Betriebsrat & Arbeitszeit Betriebsräte können hier Fragen stellen-schnelle Antwort garantiert
Hier geht es um die Bezahlung der Arbeitszeit im Bereitschaftsdienst. Meine Frage ist aber, ob nach einem Bereitschaftsdienst vom AG Regelarbeitszeit angeordnet werden darf.