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Antworten auf Fragen von Chicko

Ist die Anordnung von Regelarbeitszeit nach dem Bereitschaftsdienst zulässig?

beantwortet von bitmap am 28. September 2008 19:45
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Kommt drauf an, wie viele Stunden der Bereitschaftsdienst und die Regelarbeitszeit insgesamt ausmacht und auf die Anteile. http://kuerzer.de/258E6H3V9



Ist die Anordnung von Regelarbeitszeit nach dem Bereitschaftsdienst zulässig?

beantwortet von Tremor am 28. September 2008 19:37
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lies mal hier http://www.tarifunion.dbb.de/tachelesgesundheit/3quartal2008/arbeitszeit.htm



Ist die Anordnung von Regelarbeitszeit nach dem Bereitschaftsdienst zulässig?

beantwortet von hapebue am 28. September 2008 19:35
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Bereitschaftsdienst .:. Lexikon von Juraforum.de Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 28.01.2004 - 5 AZR 530/02) ist es zulässig, die während eines Bereitschaftsdienstes geleistete Arbeitszeit ...

http://www.juraforum.de/lexikon/Bereitschaftsdienst

Kommentar von 022fcdfc49b3efae3e48bc4fa0bf00b1smallhapebue am 28. September 2008 19:36

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Kommentar von Chicko am 28. September 2008 19:38

Hier geht es um die Bezahlung der Arbeitszeit im Bereitschaftsdienst. Meine Frage ist aber, ob nach einem Bereitschaftsdienst vom AG Regelarbeitszeit angeordnet werden darf.



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