Versuch es doch mal mit der bartimäus-Reihe von Jonathan Stroud. Ebenfalls mit Fantasy und extrem lustig. Kann ich nur empfehlen! =]
Ich erriner mich an den Fernseher bei uns in der Fahrschule^^...GEZ wurde und musste nicht bezahlt werden, aus dem Grund das kein Empfang vorhanden war (wurde nur zum Abspielen von DVDs benutzt). Nur weil ein Fernseher da steht, hei0t es nicht, dass man zahlen muss
So alls erstes solltest du dir Überlegen ob du überhaupt GEZ bezahlen must das heist wenn du (z.b. HArtz 4 bekommst oder sdudent, Behindert bist mus du das schon mal icht zahlen) wenn du normal arbeitest dann ja.
Zahlt jemand bei dir in der Wohnung oder im Haus schon GEZ dann mus du nicht zahlen (z.b Eltern oder Freund/in)
Wenn du aber noch nicht zahlst bleibt dir nicht viel übrieg alls die GEZ zu zahlen.
ICh kann dir eine Tipp geben ich zahle auch keine GEZ aber das liegt daran das ich unter dem Ezestenzminnimum leben das heist wenn du eine Wohung hast, Rechnungen, Kinder,LEbensmittel und dir bleibt dann nichts merh übrig dann kannst du auch befreit werden das ganse geht aber auch nur wenn du bis zu 800€ verdinst nur drüberhinaus machen sie sowas eigendlich nicht.
Schreibe einen Brief und lieste auf was du ausgiebt und lege so viel wie möglich bei an beweisen dan kannst du klög haben und du wierst befreit.
mach einfach ein formloses schreiben, in welchem du mitteilst, dass du dich abmeldest. niemand zwingt dich, das amtliche formular zu verwenden. nachfolgende anfragen nicht beantworten. irgendwann ist ruhe. du solltest keine tv-zeitung haben und keine antenne auf dem balkon und ansonsten niemand in die wohnung lassen, weder zur kontrolle noch sonstwen, den du nicht kennst oder dem du nicht vertrauen kannst.
Du könntest beim Mediamarkt eine Billigantenne für 10 Euro kaufen und damit jederzeit problemlos gerade die Öffentlichen empfangen! Also zahlen! Und wenn Du doch gar kein Fernsehen sehen willst, was spricht gegen einen Verkauf?
Allein das Bereithalten von Fernsehgeräten im Hause rechtfertigt die GEZ die Gebühren zu verlangen. Verschenke es, Hammer drauf schlagen. Nein, Spaß beiseite. Lies mal das Musterschreiben >weiter unten.
http://www.gez.de/online_service/abmelden/
Bitte beachten Sie:
Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus.
(Anmerkung: echt originell dieser Hinweis von der GEZ!)
Siam1 am 23. Juni 2009 16:37 Ständiger Anlass zum Dauerärger entsteht vielfach bei der Angabe "Grund der Abmeldung". Die Pflicht zur Angabe eines Grundes für die Abmeldung ist durch die § 3, Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.
http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=96905
Hier gibt es ein Musterschreiben:
Textauszug >>den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben...
Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.<<
...Schicken Sie dieses Anschreiben zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmelde-Formular per Brief als Einschreiben/Rückschein an die GEZ...
Das steht auf der GEZ-Seite dazu:
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Das würde bedeuten, wenn Du tatsächlich keine Sendungen ohne erheblichen technischen Aufwand sehen kannst, wärst Du aus dem Schneider. Es sei denn, die GEZ meint, ein weiterer Kabelvertrag würde keinen technischen Aufwand darstellen....
Ich habe keine guten Erfahrungen mit der Komprissbereitschaft dieser diktatorischen, monopolistischen Institution gemacht.
soust am 23. Juni 2009 16:38 Der Text wird merkwürdigerweise hier nicht reinkopiert...
Also hier der Link zur Seite:
meld dich ab. die A***** von der GEZ musst du nicht rein lassen. und wenn er den Fuss in die Tür stellt, darfst du zuschlagen...
leider hat er dass nicht bei mir gemacht :-)
raGGman am 25. Juni 2009 17:57 zuschlagen nicht ! - das ist Körperverletzung - aber ihn auffordern, den Fuß zu entfernen und die wohnung zu verlassen. Daran muss er sich halten. Sonst Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
kannst ja auch verkaufen denk ma schon das du noch zahlen musst
abmelden -> Biefe von denen ignorieren -> zutritt verweigern -> fertig
RBMannheim am 23. Juni 2009 17:59 Anzeige riskieren - Durchsuchungsbefehl - Festellung, dass Fernseh vorhanden - für geschätzten Zeitraum nachzahlen - evtl. noch Strafbefehl und Gerichtskosten - ganz fertig!