Weiße Schuhe gehen überhaupt nicht...außer Flip Flop oder Glocks ...das wars dann aber auch
Ich fange mal von hinten an: du führst jede Arbeitsstätte in der Anlage N einzeln auf (richtig mit Adresse, Fahrkilometern und der Anzahl der Tage die du im Jahr dort warst. Den Freibetrag für alleinerziehende kannst du dir auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen (das bedeutet dann Steuerklasse 2 statt Steuerklasse 1) Einen höheren Freibetrag wegen der Fahrtkosten kannst du dir eintragen lassen, wenn deine voraussichtlichen Kosten (km einfachxArbeitstagexkm-Pauschbetrag) über 920,-- € liegen. Ob das bei den Kinderbetreuungskosten geht weiß ich jetzt nicht so ganz genau.
http://einkommensteuer.suite101.de/article.cfm/moeglichefreibetraegeaufderlohnsteuerkarte
Hi, du musst im Vertrag schauen, welchen Kündigungszeitraum du hast (z.b. 1 oder 3 Monate). Beispiel: du kündigst heute ein jahresabo, das mit 1.9.08 begonnen hat, dann läuft das Abo mit 1.9.09 aus. Oder Wohnung: du kündigst heute, dann ist die Wohnung bei 3monatiger Kündigungsfrist mit 1.9.09 zu räumen. Sofortige Kündigung gibt es kaum mehr!
Ps.: lass dir unbedingt von der Firma den Kündigungstermin bestätigen, sonst hast du nix in der Hand; mit Datum, ab wann die KÜndigung gilt, ok?
kommt auf den Vertrag an der geschlossen wurde. Wenn sofortiges Kündigungsrecht vereinbart wurde, dann gilt das sofort. Ansonsten wenn du nur einseitig sofort kündigst (aus wichtigem Grund oder so) dann ist das erstmal in der Schwebe, je nachdem ob der Vertragspartner annimmt oder was der Kadi sagt.
Vieleicht solltest Du Dich von einem Profi beraten lassen bevor Du kündigst!