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Antworten von Capuccino Gute Antworten


Diese Liste enthält alle Antworten von Capuccino, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Bestellte Ware doppelt geliefert.Muss ich sie nochmal bezahlen?

anonym
beantwortet von Capuccino am 29. April 2007 18:49
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Wenn das zweite Packet nicht bestellt wurde, brauchst du es weder zu zahlen noch zurückzuschicken. Du MUSST es aber solange ungeöffnet (das geht ja nu nicht mehr) aufbewahren bis es abgeholt wird. Es ist nicht Deine Pflicht falsch ausgelieferte Ware zurückzusenden. Das wäre Deine Arbeitszeit und Dein Geld, das ist rechtlich nicht zulässig. Da es aber geöffnet wurde ist ein Vertrag abgeschlossen worden, der vorher nicht betanden hat!!! Mal ganz ... ausgedrückt :-)


Unterliegt ein Pysiotherapeut auch der ärztlichen Schweigepflicht ?

anonym
beantwortet von Capuccino am 15. September 2007 16:40
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Er unterliegt keiner ärztlichen Schweigepflicht (da hat Vinsanto recht) er ist nämlich kein Arzt, er unterliegt aber der Schweigepflicht, wie jeder der mit Patienten zu tun hat (Altenpflegerin, Krankenschwester, Zivi, Psychotherapeut etc.)

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 15. September 2007 16:56

Danke, hat mir schon weiter geholfen.



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