Diese Liste enthält alle Antworten von Capuccino, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.
Wenn das zweite Packet nicht bestellt wurde, brauchst du es weder zu zahlen noch zurückzuschicken. Du MUSST es aber solange ungeöffnet (das geht ja nu nicht mehr) aufbewahren bis es abgeholt wird. Es ist nicht Deine Pflicht falsch ausgelieferte Ware zurückzusenden. Das wäre Deine Arbeitszeit und Dein Geld, das ist rechtlich nicht zulässig. Da es aber geöffnet wurde ist ein Vertrag abgeschlossen worden, der vorher nicht betanden hat!!! Mal ganz ... ausgedrückt :-)
Er unterliegt keiner ärztlichen Schweigepflicht (da hat Vinsanto recht) er ist nämlich kein Arzt, er unterliegt aber der Schweigepflicht, wie jeder der mit Patienten zu tun hat (Altenpflegerin, Krankenschwester, Zivi, Psychotherapeut etc.)
jbinfo am 15. September 2007 16:56 Danke, hat mir schon weiter geholfen.